SERIENKILLER

Tatzeitraum & Opfer

Aktiv von 1975
Bis 1993
Bestätigte Opfer 3
Vermutete Opfer 7
Aktionsradius München, Regensburg
Opfergruppen Prostituierte sowie ältere Frauen aus seinem persönlichen Umfeld

Modus Operandi & Motive

Modus Operandi Erwürgen, Erdrosseln; Zugang: bei Prostituierten über sexuelle Dienstleistungen, bei älteren Frauen über Bekanntschaften oder handwerkliche Arbeiten
Hauptmotive Finanzielle Interessen

Rechtliches

Festnahmejahr 1993
Urteil Lebenslange Freiheitsstrafe (1995, Landgericht München I)
Haftform Gefängnis, Justizvollzugsanstalt Straubing
Bild 1
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Horst David
Horst David wurde am 22. November 1938 in Breslau geboren, das damals zum Deutschen Reich gehörte und heute die polnische Stadt Wrocław ist. Seine Kindheit war stark vom Zweiten Weltkrieg geprägt. Gegen Kriegsende verlor er den Kontakt zu seinen Eltern. Im Jahr 1944 wurde der damals sechsjährige Junge allein am Bahnhof der bayerischen Stadt Hof aufgefunden, mit einem Namensschild um den Hals. Er kam zunächst in ein Kinderheim. Erst mehrere Jahre später gelang es dem Suchdienst des Roten Kreuzes, seine Mutter in Cuxhaven ausfindig zu machen. Zu einem Wiedersehen kam es jedoch nie.

David absolvierte als junger Erwachsener eine Ausbildung zum Maler und arbeitete anschließend viele Jahre als Handwerker. 1963 heiratete er und bekam zwei Söhne. Die Familie lebte zunächst in Bayern, unter anderem im Raum Regensburg. Nach außen führte David ein relativ unauffälliges Leben als Familienvater und Arbeiter. Gleichzeitig kam es jedoch immer wieder zu längeren Abwesenheiten. David verschwand häufig für mehrere Tage und reiste dabei nach eigenen Angaben vor allem nach München und Hamburg. Dort gab er einen Großteil seines Geldes für Prostituierte aus, was zeitweise zu finanziellen Schwierigkeiten innerhalb der Familie führte.

Die ersten nachweisbaren Taten seiner späteren Mordserie begannen im August 1975. Während eines Aufenthalts in München tötete er am 22. August 1975 die 24-jährige Prostituierte Waltraud Frank in ihrer Wohnung. Zwei Tage später, am 24. August 1975, wurde die 23-jährige Prostituierte Fatima Grossart in München erwürgt aufgefunden. Beide Frauen waren Sexarbeiterinnen. Die Fälle blieben zunächst ungeklärt und wurden über Jahre hinweg als sogenannte „Cold Cases“ geführt. David erklärte später, es sei jeweils zu Streitigkeiten über Geld gekommen, nachdem die Frauen eine höhere Bezahlung als zuvor vereinbart verlangt hätten.

In den folgenden Jahren lebte David weiterhin im Raum Regensburg. Nach dem Verlust seiner Arbeitsstelle und der Trennung von seiner Ehefrau zog er Mitte der 1980er-Jahre dorthin und lebte zeitweise von Sozialhilfe. In dieser Zeit bewegte er sich weiterhin im Umfeld älterer Frauen, häufig im Zusammenhang mit handwerklichen Arbeiten oder Gelegenheitsjobs.

Am 7. September 1993 kam es zu einer Tat, die schließlich zur Aufdeckung der Mordserie führte. Seine Nachbarin Mathilde Steindl wurde in ihrer Wohnung in Regensburg erwürgt aufgefunden. Die Ermittler fanden Fingerabdrücke des damals 54-Jährigen in der Wohnung des Opfers. Außerdem konnten Fasern von seiner Kleidung nachgewiesen werden. Die Spur führte direkt zu ihm, woraufhin er festgenommen wurde.

Im Zuge der Ermittlungen wurde auch ein älterer Münchner Mordfall erneut untersucht. Dabei überprüften Kriminaltechniker einen 1975 im Fall Fatima Grossart auf einer Getränkedose gesicherten Fingerabdruck. Mithilfe eines automatisierten Fingerabdrucksystems konnte dieser Abdruck fast zwei Jahrzehnte später Horst David zugeordnet werden. Dies gilt als einer der frühen spektakulären Fälle, bei denen moderne kriminaltechnische Datenbanken zur Aufklärung eines lange ungeklärten Mordes beitrugen.

Nach seiner Festnahme legte David ein umfassendes Geständnis ab. Er gab an, insgesamt sieben Frauen getötet zu haben. Neben den bereits bekannten Fällen gestand er weitere Taten aus den Jahren 1981, 1983, 1984 und 1992, bei denen überwiegend ältere Frauen aus seinem persönlichen Umfeld oder Personen, bei denen er zuvor Arbeiten erledigt hatte, zu seinen Opfern wurden. In mehreren Fällen wurden die Todesfälle zunächst nicht als Mord erkannt, da David sie als Unfälle inszeniert hatte.

Ihm konnten schließlich mehrere Morde eindeutig nachgewiesen werden. Im Jahr 1995 verurteilte das Landgericht München I Horst David zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Die Ermittlungen ergaben, dass sich seine Mordserie über einen Zeitraum von fast zwei Jahrzehnten erstreckte.

Horst David verbrachte den Rest seines Lebens im Gefängnis. Er starb am 8. November 2020 im Alter von 81 Jahren in der Justizvollzugsanstalt Straubing.


Weitere dokumentierte Hinweise

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Die Morde
Die Mordserie von Horst David erstreckte sich über fast zwei Jahrzehnte. Ermittlungen und spätere Geständnisse ergaben, dass mehrere Frauen zwischen den 1970er- und den frühen 1990er-Jahren Opfer seiner Taten wurden.

Der erste bekannte Mord ereignete sich am 22. August 1975 in München. Das Opfer war die 24-jährige Prostituierte Waltraud Frank. Die Frau wurde in ihrer Wohnung erwürgt aufgefunden. Der Fall blieb zunächst ungeklärt und wurde erst viele Jahre später im Zusammenhang mit Horst David erneut untersucht.

Nur zwei Tage später, am 24. August 1975, kam es in München zu einer weiteren Tat. Die 23-jährige Prostituierte Fatima Grossart wurde in ihrer Wohnung erwürgt. Auch dieser Mord blieb zunächst ungeklärt. Erst fast zwanzig Jahre später konnte ein am Tatort gesicherter Fingerabdruck mithilfe eines automatisierten Fingerabdrucksystems Horst David zugeordnet werden. Nach diesen frühen Taten lebte David weiterhin in Bayern. Erst während der späteren Ermittlungen gestand er weitere Morde aus den folgenden Jahren.

Am 12. April 1981 wurde die 59-jährige Barbara Ernst getötet. Der Mord ereignete sich im Raum Regensburg. Die Frau gehörte zum erweiterten Umfeld des Täters. Ihr Tod wurde zunächst nicht als Mord erkannt.

Am 26. Januar 1983 starb die 67-jährige Martha Lorenz, ebenfalls im Raum Regensburg. Auch hier gelang es David zunächst, die Tat als Unfall erscheinen zu lassen.

Am 27. Oktober 1984 wurde die 70-jährige Maria Bergmann getötet. Wie bei den vorherigen Fällen handelte es sich um eine ältere Frau aus seinem Umfeld. Auch dieser Todesfall wurde zunächst nicht als Tötungsdelikt erkannt.

Mehrere Jahre später folgte ein weiterer Mord. Am 22. Januar 1992 wurde die 84-jährige Kunigunda Thoss getötet. Auch sie gehörte zu den älteren Frauen, mit denen David in Kontakt stand. Erst sein späteres Geständnis brachte diesen Fall mit ihm in Verbindung.

Die Tat, durch die der Täter schließlich enttarnt wurde, ereignete sich am 7. September 1993 in Regensburg. Das Opfer war die Nachbarin Mathilde Steindl. Sie wurde erwürgt in ihrer Wohnung aufgefunden. Ermittler fanden Fingerabdrücke und Faserspuren, die zu Horst David führten. Seine Festnahme setzte umfangreiche Ermittlungen in Gang, die auch die lange ungeklärten Mordfälle aus den 1970er-Jahren wieder in den Fokus rückten.

Insgesamt gestand Horst David sieben Morde an Frauen, von denen mehrere zuvor über Jahre hinweg nicht als Tötungsdelikte erkannt worden waren. Seine Mordserie zog sich somit von 1975 bis 1993, bevor seine Festnahme eine der längsten ungeklärten Mordserien im süddeutschen Raum beendete. Er wurde für drei Taten verurteilt.

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Modus Operandi & Täterprofil von Horst David
(Auf Basis belegbarer Ermittlungs- und Gerichtsakten)

Die Taten von Horst David zeigen ein Muster, das sich über einen Zeitraum von fast zwei Jahrzehnten erstreckte. Seine Opfer waren ausschließlich Frauen, wobei sich zwei unterschiedliche Opfergruppen erkennen lassen. In den frühesten nachweisbaren Fällen des Jahres 1975 richteten sich seine Taten gegen Prostituierte in München. Spätere Taten betrafen überwiegend ältere Frauen aus seinem persönlichen, sozialen oder beruflichen Umfeld im Raum Regensburg.

Ein zentrales Merkmal seines Vorgehens war die physische Tötung durch Erdrosseln bzw. Erwürgen. Diese Vorgehensweise wurde sowohl bei den Prostituiertenmorden in München als auch bei den späteren Taten festgestellt. Die Gewalt erfolgte meist im unmittelbaren persönlichen Kontakt zum Opfer, häufig in der Wohnung der jeweiligen Frau.

David gelang es zunächst in mehreren Fällen, den tatsächlichen Charakter der Tat zu verschleiern. Einige Todesfälle älterer Frauen wurden anfangs als Unfälle oder natürliche Todesfälle eingestuft, da die Umstände am Tatort entsprechend inszeniert waren. Erst seine späteren Geständnisse führten dazu, dass diese Fälle neu bewertet wurden.

Ein weiteres wiederkehrendes Element seiner Taten war der Kontakt zu den Opfern vor der Tat. Bei den Prostituiertenmorden bestand dieser Kontakt über sexuelle Dienstleistungen. Bei späteren Opfern ergab sich der Zugang häufig über Bekanntschaften oder handwerkliche Tätigkeiten, die David gelegentlich ausübte. Dadurch befand er sich oft bereits in einer Situation, in der ein Aufenthalt in der Wohnung des Opfers nicht ungewöhnlich erschien.

David erklärte später selbst, dass es bei den frühen Münchner Taten während der Treffen mit Prostituierten zu Streitigkeiten über Geldforderungen gekommen sei. In diesen Situationen eskalierte die Gewalt und führte zu tödlichen Angriffen. Ob diese Darstellung der Realität entsprach oder einer nachträglichen Rechtfertigung diente, konnte nicht abschließend geklärt werden.

Kriminalistisch auffällig ist außerdem der lange Zeitraum zwischen den einzelnen Taten. Die Mordserie erstreckte sich nachweislich von 1975 bis 1993, zwischen einzelnen Fällen lagen teilweise mehrere Jahre. Aufgrund dieses Musters wurden die einzelnen Taten lange Zeit nicht miteinander in Verbindung gebracht.

Aus ermittlungstechnischer Sicht spielte auch Davids soziale Unauffälligkeit eine Rolle. Er führte über viele Jahre ein auf den ersten Blick gewöhnliches Leben als Familienvater, Handwerker und später Gelegenheitsarbeiter. Selbst nach dem Verlust seiner Arbeitsstelle und der Trennung von seiner Ehefrau lebte er weiterhin relativ unauffällig im Raum Regensburg.

Die Aufklärung der Mordserie erfolgte letztlich nicht durch ein klassisches Täterprofil, sondern durch kriminaltechnische Entwicklungen. Ein 1975 in einem Münchner Mordfall gesicherter Fingerabdruck konnte mithilfe des automatisierten Fingerabdrucksystems (AFIS) Jahrzehnte später Horst David zugeordnet werden. Diese Spur brachte die Ermittler schließlich auf seine Person und führte nach dem Mord an seiner Nachbarin im Jahr 1993 zu seiner Festnahme.

Aus kriminalpsychologischer Perspektive weisen die bekannten Taten mehrere typische Merkmale von Tätern auf, die über lange Zeit unentdeckt bleiben: Es gibt wechselnde Opfergruppen, zwischen den einzelnen Taten liegen große zeitliche Abstände, die Täter führen ein sozial weitgehend unauffälliges Leben und die Tatorte befinden sich im privaten Umfeld der Opfer. Diese Faktoren trugen wesentlich dazu bei, dass die Taten über Jahre hinweg nicht miteinander in Verbindung gebracht wurden.

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Weitere belegbare Fakten zu Horst David

Spitzname in den Medien
In der deutschen Presse wurde Horst David häufig als „Würger von Regensburg“ bezeichnet. Der Spitzname entstand durch seine wiederkehrende Tötungsmethode, das Erwürgen seiner Opfer, sowie durch den Umstand, dass mehrere Taten im Raum Regensburg begangen wurden.

Finanzielle Motive bei mehreren Taten

Die Ermittler stellten fest, dass bei mehreren Morden Geld eine Rolle spielte. Laut dem damaligen Mordermittler Josef Wilfling verlangte David häufig Geld von seinen Opfern oder versuchte, sich Geld zu leihen. Wurden diese Forderungen abgelehnt oder kam es zu Streit, eskalierte die Situation teilweise tödlich. Ein Beispiel ist der Fall von Kunigunda Thoss, die David über einen längeren Zeitraum hinweg rund 20.000 D-Mark geliehen hatte.

Ermittlungen gegen ihn begannen schon früher
Horst David geriet bereits vor seiner endgültigen Überführung ins Visier der Polizei. Nach dem Mord an seiner Nachbarin Mathilde Steindl im Jahr 1993 galt er schnell als Verdächtiger. Allerdings reichten die vorhandenen Beweise zunächst nicht für eine Verurteilung aus. Erst der spätere Abgleich der Fingerabdrücke aus einem alten Münchner Mordfall führte zu seiner endgültigen Überführung.

Bedeutung des Falls für die Kriminaltechnik
Der Mordfall Fatima Grossart aus dem Jahr 1975 gilt als Meilenstein der deutschen Kriminalgeschichte. Zum ersten Mal gelang es den Ermittlern, eine fast 20 Jahre alte Spur mithilfe des automatisierten Fingerabdruckidentifizierungssystems (AFIS) einem Täter zuzuordnen. Dieses Verfahren wurde später zu einem wichtigen Standardinstrument der modernen Kriminaltechnik.

Verhalten während der Ermittlungen
Während der Verhöre bestritt David zunächst, sich 1975 in München aufgehalten oder Prostituierte besucht zu haben. Erst nachdem die Ermittler ihn mit dem Fingerabdruck-Beweis konfrontierten, räumte er die beiden Münchner Morde ein und gestand anschließend weitere Taten.

Einschätzung der Ermittler
Der langjährige Münchner Mordermittler Josef Wilfling äußerte später den Verdacht, dass David möglicherweise mehr Taten begangen haben könnte, als nachgewiesen werden konnten. Als Hinweise nannten die Ermittler unter anderem sein relativ hohes Alter bei seiner ersten nachweisbaren Tat, die kurze Zeitspanne zwischen den ersten beiden Morden und seine häufigen, nicht erklärbaren mehrtägigen Reisen. Diese Faktoren ließen vermuten, dass er bereits zuvor Erfahrung mit Gewaltverbrechen gehabt haben könnte.

Gefängnisjahre und Schreiben aus der Haft
Während seiner Haftzeit in der Justizvollzugsanstalt Straubing schrieb David ausführlich über sein Leben und seine Taten. Unter anderem verfasste er eine autobiografische Darstellung sowie zahlreiche Briefe, in denen er die Mordserie beschrieb. Teile dieser Texte wurden später im Zusammenhang mit Medienberichten und Dokumentationen veröffentlicht.

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Horst David wurde nicht wegen aller sieben von ihm gestandenen Morde verurteilt, sondern lediglich wegen drei nachweisbarer Morde.

Gerichtliches Urteil
Im Jahr 1995 wurde Horst David vom Landgericht München I wegen dreifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Verurteilung bezog sich auf folgende Taten:
1. Waltraud Frank (24) – 22. August 1975, München
2. Fatima Grossart (23) – 24. August 1975, München
3. Mathilde Steindl – 7. September 1993, Regensburg

Diese drei Fälle konnten durch forensische Beweise und Ermittlungen eindeutig nachgewiesen werden.
• Fingerabdrücke
• Spuren am Tatort
• kriminaltechnische Auswertungen
• Indizien aus den Ermittlungen


Die weiteren vier Taten
Während der Ermittlungen gestand David zusätzlich vier weitere Morde:
• Barbara Ernst (1981)
• Martha Lorenz (1983)
• Maria Bergmann (1984)
• Kunigunda Thoss (1992)

Diese Fälle wurden jedoch nicht Teil der gerichtlichen Verurteilung, weil:
• die ursprünglichen Todesfälle teilweise als Unfälle oder natürliche Todesfälle registriert worden waren
• keine ausreichenden objektiven Beweise mehr vorhanden waren
• das Gericht ein Geständnis allein nicht als ausreichend für eine Verurteilung ansah


Dieses Muster ist bei Serienmördern nicht ungewöhnlich: Geständnisse können sich auf Taten beziehen, die nicht gerichtlich nachweisbar sind, weil die entsprechenden Beweise im Laufe der Jahre verloren gegangen sind oder nie gesichert wurden.

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