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Richard Angelo
Geboren: 29.08.1962 in USA
Nationalität: US amerikanisch Land: USA
Tatzeitraum & Opfer
Aktiv von1987
Bis1987
Bestätigte Opfer4
Vermutete Opfer6
AktionsradiusGood Samaritan Hospital - West Islip, Long Island
OpfergruppenPatienten/Krankenhaus
Modus Operandi & Motive
Modus OperandiMedizinische Indikation
HauptmotiveBedürfnis von Aufmerksamkeit und Annerkennung, "Hero Komplex"
Rechtliches
Festnahmejahr1987
UrteilLebenslange Haftstrafe
HaftformGefängnis
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Richard Angelo
Richard Angelo ist ein US-amerikanischer Krankenpfleger, der 1987 im Good Samaritan Hospital auf Long Island (New York) mehrere Patienten vergiftete. Er injizierte ihnen ohne medizinische Indikation muskellähmende Substanzen, um anschließend als vermeintlicher Lebensretter aufzutreten. 1989 wurde Angelo in mehreren Fällen verurteilt und zu einer faktisch lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der Fall gilt als eines der bekanntesten Beispiele für sogenannte „Angel-of-Death“-Täter im Gesundheitswesen.
Richard Angelo wurde am 29. August 1962 geboren und wuchs auf Long Island auf. In seinem sozialen Umfeld galt er lange Zeit als hilfsbereit und engagiert. Er war als freiwilliger Feuerwehrmann tätig und wurde in seiner Jugend als Eagle Scout ausgezeichnet. Nach der Schule absolvierte er eine Ausbildung in der Krankenpflege. Nichts in seinem frühen Lebenslauf deutete auf die späteren schweren Gewaltverbrechen hin.
Ab 1987 arbeitete er als examinierter Krankenpfleger im Good Samaritan Hospital in West Islip auf Long Island. Er war in Bereichen eingesetzt, in denen schwerkranke und postoperative Patienten betreut wurden. Innerhalb kurzer Zeit kam es während seiner Schichten zu einer auffälligen Häufung von medizinischen Notfällen, insbesondere plötzlichen Atemstillständen.
Angelo injizierte ausgewählten Patienten heimlich neuromuskuläre Blocker, darunter Substanzen wie Pancuronium (bekannt unter dem Handelsnamen Pavulon). Diese Medikamente führen zu vollständiger Muskellähmung und können unbehandelt innerhalb kurzer Zeit zum Atemstillstand und Tod führen.
Charakteristisch war, dass Angelo jedes Mal kurz nach dem Zusammenbruch eines Patienten erschien und versuchte, Wiederbelebungsmaßnahmen einzuleiten. Ermittler und Sachverständige kamen später zu dem Schluss, dass er die lebensbedrohlichen Situationen bewusst herbeiführte, um sich anschließend als kompetenter Retter darzustellen. Dieses Verhalten wird in der Fachliteratur oft mit einem sogenannten „Hero-Complex” in Verbindung gebracht.
Die ungewöhnliche Häufung von Todes- und Notfällen führte zu internen Untersuchungen im Krankenhaus. Kollegen meldeten ihre Beobachtungen, woraufhin die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet wurden. In mehreren Fällen ordneten die Behörden Exhumierungen an. Gerichtsmedizinische Analysen ergaben bei einzelnen Opfern Rückstände von Substanzen, die medizinisch nicht indiziert waren und auf Fremdverabreichung hindeuteten.
Am 15. November 1987 wurde Richard Angelo festgenommen. Die Ermittlungen umfassten die Überprüfung zahlreicher Todesfälle aus dem betreffenden Zeitraum. Insgesamt wurden mehr als 30 Leichen exhumiert, wobei nicht in allen Fällen eine eindeutige Todesursache nachgewiesen werden konnte. Für mehrere Opfer sahen Staatsanwaltschaft und Gericht die Beweislage jedoch als ausreichend an.
Der Prozess gegen Angelo begann im Jahr 1989 und dauerte mehrere Wochen. Zahlreiche medizinische Sachverständige, Ermittler und Zeugen sagten aus. Die Jury befand Angelo in mehreren Punkten für schuldig, darunter Mord zweiten Grades, Totschlag und Körperverletzung. Am 14. Dezember 1989 wurde er zu einer sehr langen Freiheitsstrafe verurteilt, die insgesamt über 60 Jahre bis lebenslang betrug. Damit ist eine vorzeitige Entlassung praktisch ausgeschlossen.
Angelo selbst erklärte gegenüber den Ermittlern, er habe Aufmerksamkeit und Anerkennung gesucht. Er wollte als Held wahrgenommen werden, der in dramatischen Situationen Leben rettet. Dieses Motiv wurde im Prozess mehrfach thematisiert und gilt als zentrale Erklärung für sein Vorgehen.
Richard Angelo befindet sich nach öffentlich zugänglichen Informationen weiterhin im Strafvollzug im Bundesstaat New York. Über konkrete Haftorte oder mögliche Bewährungstermine geben die Behörden nur eingeschränkt Auskunft.
Weitere dokumentierte Hinweise
1
Fallliste (belegbare Fälle)
Die folgende Liste enthält die Namen von Opfern, gegen die Anklagepunkte erhoben wurden bzw. die in Gerichtsunterlagen und der zeitgenössischen Presse namentlich genannt sind. Weitere Todesfälle wurden untersucht, konnten jedoch nicht zweifelsfrei zugeordnet werden.
Untersuchte Todes- und Vergiftungsfälle (1987)
Diese Fälle wurden offiziell geprüft. Nicht alle führten zu einer Verurteilung.
8. Sept.
John Stanley Fisher (75) - verstorben, medizinisch auffällig
weiterer Fall
Name nicht öffentlich - überlebt, Vergiftung nachgewiesen
Insgesamt wurden über 30 Todesfälle aus dem relevanten Zeitraum überprüft. Nur die oben genannten Fälle tauchen namentlich in Gerichts- und Pressequellen auf.
Rechtskräftige Verurteilungen
Diese Fälle gelten als offiziell bestätigt. Bestätigte Todesopfer 4.
Milton Poultney (75) - Mord 2. Grades
Anthony Greene (57) - Mord 2. Grades
John Stanley Fisher (75) - Totschlag
Frederick LaGois (65) - fahrlässige Tötung
Nicht verurteilte, aber untersuchte Todesfälle
Joseph Francis O’Neill
Joan Hayes
In diesen Fällen reichten toxikologische Beweise nicht für eine Verurteilung, oder Vorerkrankungen ließen keine zweifelsfreie Kausalität zu. Juristisch gelten diese Todesfälle nicht als bestätigt.
Richard Angelo wurde rechtskräftig wegen vier Todesfällen verurteilt. Die Behörden untersuchten darüber hinaus mehrere weitere Todes- und Vergiftungsfälle, von denen nicht alle juristisch zweifelsfrei zugeordnet werden konnten.
Der Fall Angelo zeigt, welches Missbrauchspotenzial im medizinischen Umfeld bestehen kann, wenn Vertrauen und Fachwissen gezielt ausgenutzt werden. Bis heute wird er in kriminalistischen und medizinethischen Studien als mahnendes Beispiel für sogenannte „Pflege-Serienmörder” angeführt.
2
Weitere belegbare Informationen zu Richard Angelo
Es wurden Auffälligkeiten im Schichtbetrieb festgestellt (statistisch belegt). Interne Krankenhausanalysen zeigten, dass medizinische Notfälle und Todesfälle während Angelos Schichten signifikant häufiger auftraten als während der Schichten anderer Pflegekräfte. Diese statistische Häufung war ein zentrales Indiz für die Einleitung der Ermittlungen und wurde im Prozess thematisiert. Sie diente als Beleg für ein systematisches Vorgehen und sprach gegen Zufall oder medizinische Komplikationen.
Es fanden Exhumierungen in ungewöhnlichem Ausmaß statt. Im Zuge der Ermittlungen wurden über 30 Leichen exhumiert. Eine außergewöhnlich hohe Zahl für einen einzelnen Krankenhausfall. Nur in einem Teil der Fälle konnten toxikologische Rückstände eindeutig nachgewiesen werden. Dies wurde vor Gericht explizit differenziert. Angelo wurde nicht für alle untersuchten Todesfälle verurteilt, sondern nur für jene, bei denen eine beweisbare Kausalität vorlag.
Die von ihm eingesetzten Wirkstoffe (u. a. Pancuronium) haben keinen Eigengeruch, wirken schnell und sind schwer nachweisbar, insbesondere bei zeitverzögerter Obduktion. Laut Sachverständigen erklären diese Eigenschaften, warum die Taten zunächst unentdeckt blieben.
Ermittlungen ergaben kein finanzielles Interesse (keine Versicherungen, Erbschaften oder sonstige Vorteile). Auch private Beziehungen zu den Opfern konnten ausgeschlossen werden. Dies stützte die offizielle Motivannahme „Aufmerksamkeits-/Anerkennungsbedürfnis“.
Angelo legte zwar kein umfassendes Geständnis ab, machte jedoch belastende Aussagen, in denen er einräumte, medizinische Notfälle bewusst herbeigeführt zu haben. Diese Aussagen wurden im Prozess durch Sachbeweise und Zeugenaussagen gestützt. Sie wurden nicht als einzige Beweismittel verwendet. Im Prozess wurden über 30 Zeugen gehört, darunter medizinische Experten aus mehreren Fachrichtungen, und es wurden umfangreiche toxikologische Gutachten eingeholt. Die Jury differenzierte genau zwischen Mord, Totschlag und Körperverletzung. Dies ist ein Hinweis auf eine sorgfältige Beweiswürdigung und nicht auf Pauschalurteile.
Trotz umfassender Untersuchungen fanden die Ermittler keine Hinweise auf Mitwisser oder Mittäter. Das Krankenhauspersonal kooperierte nach Bekanntwerden des Falls vollständig mit den Behörden.
Richard Angelo wird bis heute in kriminalistischen Lehrbüchern, Studien zur Patientensicherheit sowie medizinethischen Abhandlungen als klassisches Beispiel eines „Angel-of-Death“-Täters genannt. Er gilt nicht als Serienmörder im klassischen Sinne (sexuell, sadistisch oder finanziell motiviert), sondern als institutionsgebundener Täter. Der Fall Angelo führte Ende der 1980er-Jahre zu verschärften Medikamentenkontrollen in US-Krankenhäusern, zu neuen Meldepflichten bei ungewöhnlichen Todeshäufungen und zu einer stärkeren Sensibilisierung für Täter im Pflegebereich. Diese Reformen sind direkt mit dem Fall Angelo verknüpft.
Richard Angelo ist kein spekulativer oder mythologisch überhöhter Täter, sondern ein gerichtlich klar belegter Fall. Er dient bis heute als Lehrbeispiel für systemisches Versagen und Täterpsychologie im Gesundheitswesen. Seine Bedeutung liegt weniger in der Zahl seiner Opfer als in den strukturellen Konsequenzen, die sein Handeln ausgelöst hat.
3
Opferzahlen von Richard Angelo
Diese Zahl ergibt sich aus den Verurteilungen, bei denen die Gerichte eine direkte und beweisbare Kausalität zwischen den Handlungen von Angelo und dem Tod der Patienten feststellten.
Bestätigt durch
Mord zweiten Grades. Totschlag / fahrlässige Tötung (je nach Einzelfall juristisch differenziert).
Weitere nachgewiesene Vergiftungen (nicht tödlich)
Es gab mindestens zwei überlebende Patienten, bei denen eine Vergiftung mit neuromuskulären Blockern nachgewiesen wurde. In diesen Fällen kam es zu Verurteilungen wegen Körperverletzung und Angriff, nicht zu Mordanklagen.
Untersuchte / vermutete Todesfälle
Die Ermittler prüften über 30 Todesfälle aus dem relevanten Zeitraum. Dazu wurden mehr als 30 Leichen exhumiert. Ein außergewöhnlich hoher Wert. In vielen Fällen waren keine eindeutigen toxikologischen Nachweise mehr möglich, es lagen natürliche Vorerkrankungen vor oder die Beweislast war vor Gericht nicht ausreichend.
Seriöse Medien und Fachautoren gehen davon aus, dass die tatsächliche Zahl der Opfer höher liegen könnte. Häufig wird eine vorsichtige Schätzung von 6 bis 10 möglichen Todesopfern genannt. Keine anerkannte Quelle nennt Zahlen, die über diesem Bereich liegen. Es handelt sich dabei nicht um offizielle Feststellungen, sondern um kriminalistische Einschätzungen, die auf Basis von Schichtstatistiken, medizinischen Auffälligkeiten und zeitlicher Korrelation getroffen wurden.