Bernhard Prigan
„„Der Würger“, „Autobahnmörder““
Geboren am 01.01.1920 in Deutschland. Gestorben am 01.01.1975.
Tatzeitraum & Opfer
Aktiv von1952
Aktiv bis1953
Bestätigte Opfer4
OpfergruppenFrauen
Modus Operandi & Motive
Modus OperandiErwürgen
HauptmotiveNicht eindeutig geklärt
Rechtliches
Festnahmejahr1952
UrteilDreimal lebenslange Haftstrafe, zzgl. 10 Jahre Zuchthaus
HaftformZuchthaus
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Bernhard Prigan zählte zu den bekanntesten Gewaltverbrechern der frühen Nachkriegszeit. In den Jahren 1952 und 1953 beschäftigten mehrere schwere Straftaten, die mit ihm in Verbindung gebracht wurden, die Kriminalpolizei und die Öffentlichkeit. In der damaligen Presse wurde er als „Der Würger“ und „Autobahnmörder“ bezeichnet. Prigan wurde am 7. November 1952 in einem Dorf bei Mannheim festgenommen. Eine am Tatort der 19-jährigen Wilma Sulzer gefundene Brotrinde hatte die Ermittler schließlich auf seine Spur gebracht. Bei den anschließenden Vernehmungen gestand Prigan drei Morde. Insgesamt wurden ihm in der historischen Aufarbeitung vier Tötungsdelikte zugeschrieben, doch nicht alle Fälle waren Gegenstand seiner späteren Verurteilung. Am 19. Dezember 1953 verurteilte das Schwurgericht beim Landgericht Mannheim Prigan wegen dreier Morde zu dreimal lebenslangem Zuchthaus. Das Urteil umfasste darüber hinaus weitere schwere Sexualstraftaten. Hinzu kam eine Gesamtstrafe von zehn Jahren Zuchthaus. Außerdem wurden ihm die bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit aberkannt. Wie viele Verbrechen Prigan tatsächlich begangen hatte, ließ sich nicht abschließend klären. Neben den vier ihm zugeschriebenen Mordfällen wurden zahlreiche weitere ungeklärte Tötungsdelikte untersucht, die in der damaligen Berichterstattung mit ihm in Verbindung gebracht wurden. Ein Teil dieser Verdachtsfälle konnte ihm jedoch nicht nachgewiesen werden.
Bernhard Prigan wurde um 1920 geboren. Über seine Kindheit, seine familiären Verhältnisse und seine Jugend sind nur wenige gesicherte Details überliefert. Eine ausführliche Rekonstruktion seiner frühen Lebensjahre ist deshalb nicht möglich, ohne auf unsichere Angaben zurückzugreifen. Es ist bekannt, dass Prigan als Bergarbeiter tätig war und aus Essen stammte. In der Nachkriegszeit hielt er sich zeitweise in verschiedenen Regionen Deutschlands auf und arbeitete als umherziehender Arbeiter. Aufgrund seiner wechselnden Aufenthaltsorte fiel es den örtlichen Behörden schwer, ein vollständiges Bild seiner Bewegungen zu gewinnen. Aus diesen Angaben lässt sich jedoch keine gesicherte Erklärung für seine späteren Gewalttaten ableiten. Zu wenig ist über seine Persönlichkeit, seine Motive oder mögliche prägende Erlebnisse in der Kindheit zuverlässig dokumentiert, um daraus ein belastbares psychologisches Profil zu erstellen.
Im Verlauf der Ermittlungen konnten vier Frauenmorde mit Bernhard Prigan in Verbindung gebracht werden. Die Opfer waren Margarethe Pohl, Hildegard Maria Ölschlägel, Renate Pietzker und Wilma Sulzer. Die Taten ereigneten sich an unterschiedlichen Orten und innerhalb mehrerer Monate. Prigan gestand drei dieser vier Morde. Welche Einzelheiten er zu jedem einzelnen Fall einräumte und welche Taten letztlich Gegenstand der Verurteilung waren, muss von der bloßen Zuordnung eines Falles zu seiner Person unterschieden werden. Die historischen Darstellungen nennen für die vier Fälle folgende Daten: den 25. Juni 1952 für Margarethe Pohl, den 16. September für Hildegard Maria Ölschlägel, den 28. Oktober für Renate Pietzker und den 1. November für Wilma Sulzer. Bei Margarethe Pohl existiert allerdings eine abweichende Überlieferung, die im folgenden Abschnitt erläutert wird.
Margarethe Pohl – ein Mordfall mit widersprüchlicher Datierung
Margarethe Pohl war 51 Jahre alt und Hausfrau. Ihr Tod gehört zu den Fällen, die in der historischen Aufarbeitung Bernhard Prigan zugeschrieben werden. Eine Fachzusammenstellung datiert ihre Ermordung auf den 25. Juni 1952 und verortet die Tat im Raum Helmstedt. Andere Darstellungen berichten hingegen, Prigan habe Pohl am 7. November 1952 getötet, dem Tag seiner Festnahme. Diese Angaben lassen sich anhand der bislang ausgewerteten Quellen nicht zweifelsfrei miteinander vereinbaren. Deshalb kann das genaue Tatdatum hier nicht als abschließend gesichert gelten. Auch der konkrete Tatablauf sollte erst dann ausführlicher geschildert werden, wenn er sich anhand belastbarer historischer Berichte eindeutig belegen lässt. Der Fall ist für die Rekonstruktion von Prigans Taten dennoch wichtig. Er verdeutlicht, dass selbst bei einem historisch bekannten Kriminalfall einzelne Angaben aus verschiedenen Darstellungen voneinander abweichen können. Eine seriöse Aufarbeitung muss solche Widersprüche offenlegen, statt sie durch Vermutungen zu überdecken.
Hildegard Maria Ölschlägel – der Fall aus Oberhausen
Hildegard Maria Ölschlägel war 18 Jahre alt. Sie wurde am 16. September 1952 in Oberhausen Opfer eines Tötungsdelikts, das in der historischen Fallrekonstruktion Bernhard Prigan zugeschrieben wird. Über ihre persönlichen Lebensumstände und die genauen Umstände ihrer letzten Stunden sind in den bislang ausgewerteten Darstellungen keine ausreichenden Details gesichert. Deshalb wird auf eine ausführliche Schilderung des Tatablaufs verzichtet. Der Fall gehört zu den vier Mordfällen, die historisch mit Prigan in Verbindung gebracht werden. Aus dieser Zuordnung allein lässt sich jedoch nicht ableiten, welche Einzelheiten er gestand oder ob der Mord in dieser Form Gegenstand des späteren Urteils war. Die drei gestandenen und die drei gerichtlich abgeurteilten Morde müssen als eigene Kategorien betrachtet werden.
Renate Pietzker – die 14-jährige Schülerin
Renate Pietzker war 14 Jahre alt und besuchte noch die Schule. Am 29. Oktober 1952 wurde ihre Leiche auf einem Ruinengrundstück in Düsseldorf gefunden. Der Fund führte zu Ermittlungen, bei denen die Polizei zunächst auf Hinweise und Beobachtungen aus der Bevölkerung angewiesen war. In den historischen Darstellungen wird der Mord auf den 28. Oktober 1952 datiert. Prigan gestand, Renate missbraucht und getötet zu haben. Der Mord gehört zu den vier Tötungsdelikten, die ihm in der späteren Aufarbeitung zugeschrieben wurden. Über Renates persönliches Leben und den genauen Ablauf des Verbrechens sind in den bislang ausgewerteten Quellen nur begrenzt gesicherte Informationen zugänglich. Eine weitergehende Schilderung würde daher das Risiko bergen, unbestätigte Einzelheiten als Tatsachen darzustellen. Der Fall zeigt zugleich, wie wichtig es ist, den Inhalt eines Geständnisses von der rechtlichen Bewertung durch ein Gericht zu unterscheiden. Prigan wurde später wegen dreier Morde verurteilt. Die genaue Zuordnung aller vier historischen Mordfälle zu den einzelnen Urteilspunkten lässt sich aus den bislang ausgewerteten Darstellungen jedoch nicht vollständig rekonstruieren.
Wilma Sulzer – die Brotspur, die zu Prigan führte
Wilma Sulzer war 19 Jahre alt und arbeitete als Schneiderin. Sie stammte aus Altlußheim. Ihre Leiche wurde am 2. November 1952 hinter einem Trafohäuschen an der Verbindungsstraße zwischen Altlußheim und Neulußheim gefunden. Der Mord war der Ausgangspunkt für die Ermittlungen gegen Bernhard Prigan. Am Fundort entdeckten die Ermittler eine Papiertüte mit einem Stück Brot. An dem Brot befanden sich rote Fasern. Diese zunächst unscheinbare Spur ermöglichte es der Polizei, die Herkunft des Brotes zurückzuverfolgen. Über eine Brotfabrik gelang es ihnen, die Händler zu ermitteln, die deren Waren bezogen. Eine Händlerin erinnerte sich an einen Mann mit einem auffälligen hellen Stirnband. Auch ein Streifenpolizist konnte sich an einen Mann erinnern, der ihn nach dem Weg gefragt hatte und dessen Erscheinungsbild zu den übrigen Hinweisen passte. Die verschiedenen Beobachtungen ergaben gemeinsam ein Bild, das die Ermittler auf Prigan aufmerksam werden ließ. Nach seiner Festnahme gestand er, Wilma Sulzer getötet zu haben. Damit gehörte der Fall zu den drei Morden, die er nach den historischen Darstellungen gestand. Prigans Überführung beruhte somit nicht auf einer einzigen spektakulären Entdeckung. Ausschlaggebend war das Zusammenspiel einer Sachspur, der Rückverfolgung der Warenherkunft und der Erinnerungen von Personen, die dem Gesuchten begegnet waren.
Bei den vier Tötungsdelikten, die Prigan zugeschrieben werden, konnten die Ermittler eine gemeinsame Vorgehensweise feststellen. In der historischen Fachliteratur wird beschrieben, dass er seine Opfer in den meisten Fällen mit beiden Händen am Hals würgte. Die Pressebezeichnung „Der Würger“ bezog sich auf diese Tathandlung. Mehrere Opfer wurden in der Nähe von Straßen oder Verkehrswegen gefunden. So entstand die Bezeichnung „Autobahnmörder“, unter der Prigan in der damaligen Berichterstattung bekannt wurde. Die räumliche Nähe zu Verkehrswegen war ein wichtiges Merkmal der untersuchten Fälle. Allein dieses Merkmal reichte jedoch nicht aus, um weitere ungeklärte Tötungsdelikte zweifelsfrei derselben Person zuzuordnen. Der entscheidende Durchbruch gelang nach dem Mord an Wilma Sulzer. Die am Fundort entdeckte Brotrinde führte über die Brotfabrik zu den Händlern, die das Brot verkauft hatten. Eine Händlerin erinnerte sich an einen Mann mit einem auffälligen Stirnband und einem roten Wimpel an seinem Fahrrad. Auch ein Streifenpolizist konnte sich an eine Begegnung mit einem Mann erinnern, dessen Beschreibung zu den Angaben passte. Die Ermittler verdichteten die Hinweise und nahmen Prigan am 7. November 1952 in einem Dorf bei Mannheim fest. Bei den anschließenden Vernehmungen gestand er drei Morde. Damit brachten die Ermittlungen mehrere schwere Straftaten miteinander in Verbindung. Sie lieferten jedoch keine Grundlage dafür, sämtliche damals ungeklärten Tötungsdelikte als Taten Prigans zu behandeln. Gerade bei einer überregionalen Serie ist zwischen einem erkennbaren Tatmuster, einem Geständnis und einem gerichtlichen Nachweis zu unterscheiden.
Im Dezember 1953 musste sich Bernhard Prigan vor dem Schwurgericht des Landgerichts Mannheim verantworten. Das Verfahren endete am 19. Dezember 1953 mit einer Verurteilung wegen dreier Morde und weiterer schwerer Straftaten. Das Gericht verurteilte Prigan wegen dreier Morde in Tateinheit mit drei versuchten Verbrechen der Notzucht mit Todesfolge zu dreimal lebenslangem Zuchthaus sowie zu einer Gesamtstrafe von zehn Jahren Zuchthaus. Darüber hinaus wurden ihm die bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit aberkannt. Das Urteil muss von der Zahl der historisch zugeschriebenen Mordfälle unterschieden werden. Obwohl vier Frauenmorde mit Prigan in Verbindung gebracht wurden, umfasste die Verurteilung nur drei Morde. Die verfügbaren Darstellungen erlauben keine vollständige Rekonstruktion sämtlicher Einzelheiten der gerichtlichen Beweiswürdigung und der Zuordnung jedes einzelnen Falles zu den Urteilspunkten. Die Entscheidung des Schwurgerichts setzte einen rechtlichen Schlusspunkt unter das Verfahren. Sie beantwortete jedoch nicht alle Fragen zu den weiteren Verbrechen, die während der Ermittlungen geprüft oder in der damaligen Presse mit Prigan in Verbindung gebracht worden waren.
Nach Prigans Festnahme prüften die Ermittler, ob er auch für weitere ungeklärte Gewaltverbrechen verantwortlich sein könnte. In der damaligen Berichterstattung wurden zahlreiche Fälle genannt, die mit ihm in Verbindung gebracht wurden. Eine historische Fachzusammenstellung führt zwölf weitere Tötungsdelikte auf, die Prigan nicht nachgewiesen werden konnten. Darüber hinaus werden darin fünf weitere Fälle aufgeführt, mit denen er in Verbindung gebracht wurde. Diese beiden Gruppen sind voneinander zu unterscheiden und dürfen nicht mit den vier ihm zugeschriebenen Mordfällen zu einer einheitlichen Opferzahl zusammengefasst werden. Die Ermittlungen waren mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Die Taten lagen teilweise weit auseinander und die kriminaltechnischen Möglichkeiten in den frühen 1950er-Jahren waren begrenzt. Vergleichbare Tatweisen oder ähnliche Fundorte konnten einen Verdacht begründen, ersetzten aber keinen individuellen Nachweis. Deshalb lässt sich keine verlässliche Gesamtzahl aller Tötungsdelikte angeben, die Prigan tatsächlich begangen haben könnte. Die vier historisch zugeschriebenen Fälle, die drei gestandenen und die drei gerichtlich abgeurteilten Morde müssen getrennt ausgewiesen werden. Weitere Fälle bleiben ungeklärt, soweit sie nicht durch belastbare Beweise mit ihm in Verbindung gebracht werden konnten.
Nach seiner Verurteilung blieb Bernhard Prigan in Haft. Er erlangte seine Freiheit nicht wieder. Im Jahr 1975 starb er im Alter von 55 Jahren in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal. Damit endete auch die Möglichkeit, ihn zu weiteren ungeklärten Fällen zu befragen. Mit seinem Tod waren jedoch nicht alle offenen Fragen zu den damals untersuchten Verbrechen beantwortet. Gerichtlich abgeurteilt wurden drei Morde; in der historischen Aufarbeitung wurden ihm vier Frauenmorde zugeschrieben. Darüber hinausgehende Verdachtsfälle konnten nicht gleichermaßen abgesichert werden. Der Fall Prigan verdeutlicht die Grenzen der historischen Kriminalrekonstruktion. Geständnisse, gerichtliche Feststellungen und spätere Zuschreibungen besitzen nämlich unterschiedliche Beweiskraft. Eine sachliche Darstellung muss diese Unterschiede berücksichtigen, auch wenn dadurch manche Fragen offenbleiben.
