TRUE CRIME – SERIENKILLER

Heinrich Max Pommerenke

„„Ungeheuer vom Schwarzwald““

Geboren am 06.07.1937 in Bentwisch bei Rostock . Gestorben am 27.12.1987.

NationalitätDeutsch
LandDeutschland
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Tatzeitraum & Opfer

Aktiv von1959
Aktiv bis1959
Bestätigte Opfer4

Modus Operandi & Motive

HauptmotiveVerbindung aus sexuellem Verlangen, Gewalt und dem Wunsch nach Kontrolle über seine Opfer
Festnahmejahr1959
Urteil6x lebenslange Zuchthausstrafe
HaftformGefängnis
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Heinrich Max Pommerenke
Heinrich Max Pommerenke wurde am 6. Juli 1937 in Bentwisch bei Rostock geboren. Nach dem Tod seines Vaters im Zweiten Weltkrieg wuchs er bei seinen Großeltern in Mecklenburg auf. Seine Mutter verließ die Familie nach dem Krieg und zog in die Schweiz. Pommerenke erlernte später den Beruf des Malers. Bereits in jungen Jahren fiel er durch Sexual- und Gewaltdelikte auf. 1953 floh er aus der DDR nach West-Berlin und reiste anschließend zu seiner Mutter in die Schweiz weiter. Dort fiel er erneut durch ein Sexualdelikt auf und wurde schließlich aus der Schweiz ausgewiesen. In den folgenden Jahren beging er weitere Straftaten im süddeutschen Raum und in Bregenz (Österreich). Anfang 1959 lebte er im baden-württembergischen Hornberg im Schwarzwald. Im Februar desselben Jahres begann die Mordserie, für die er später als Serien- und Frauenmörder bekannt wurde. Innerhalb weniger Monate tötete er vier Frauen und verübte zahlreiche weitere schwere Gewalt- und Sexualdelikte. Seine Taten erstreckten sich insbesondere über den Raum zwischen Karlsruhe, dem Schwarzwald und Südbaden. Nach seiner Festnahme im Juni 1959 gestand Pommerenke insgesamt 65 Straftaten. Das spätere Gerichtsverfahren betraf jedoch nicht sämtliche dieser Geständnisse. Der Prozess vor dem Landgericht Freiburg im Breisgau begann im Oktober 1960 und endete am 22. Oktober 1960 mit einer Verurteilung Pommerenkes wegen vier Morden sowie zahlreicher weiterer schwerer Straftaten zu sechsmal lebenslangem Zuchthaus und weiteren zeitlichen Freiheitsstrafen. Er verbrachte anschließend nahezu sein gesamtes weiteres Leben im Strafvollzug. Er starb am 27. Dezember 2008 im Alter von 71 Jahren im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg.

Heinrich Max Pommerenke wuchs in Bentwisch bei Rostock auf. Sein Vater arbeitete im Rostocker Hafen und fiel im Zweiten Weltkrieg. Danach lebte Pommerenke mit seiner jüngeren Schwester zunächst bei den Großeltern in Mecklenburg. Im Jahr 1949 verließ seine Mutter die beiden Kinder und zog in die Schweiz. Diese Trennung prägte seine weitere Kindheit; er wuchs fortan bei seinen Großeltern auf. Bereits während seiner Schulzeit fiel er durch ein Sexualdelikt auf. Nach der Schule absolvierte er eine Malerlehre. Noch vor seiner Flucht aus der DDR kam es zu einem weiteren Sexualdelikt. Im Jahr 1953, im Alter von 16 Jahren, floh er aus der DDR nach West-Berlin. Dort wurde er von der Polizei aufgegriffen. Nachdem seine Mutter zugesagt hatte, ihn bei sich aufzunehmen, wurde er zu ihr in die Schweiz geschickt. Seine Schwester war bereits zuvor zur Mutter in die Schweiz gezogen, nachdem sie mehrere Jahre in einem Kinderheim verbracht hatte. In der Schweiz fand Pommerenke zunächst Arbeit auf einer Kirmes in Schaffhausen. Dort fiel er erneut wegen eines Sexualdelikts auf. Daraufhin wurde er aus der Schweiz ausgewiesen und erhielt ein zehnjähriges Einreiseverbot. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland geriet er zunehmend in die Kriminalität. Er beging unter anderem Raubüberfälle und weitere Sexualdelikte im süddeutschen Raum sowie in Bregenz (Österreich). Damit war seine kriminelle Vorgeschichte bereits deutlich ausgeprägt, bevor er 1959 die späteren Mordtaten beging.

Nach seiner Ausweisung aus der Schweiz hielt sich Heinrich Pommerenke hauptsächlich im süddeutschen Raum auf. Dort beging er weitere Straftaten, darunter Raubüberfälle und Sexualdelikte. Auch im österreichischen Bregenz wurde er erneut straffällig. Damit hatte er sich bis 1959 bereits eine umfangreiche kriminelle Vorgeschichte aufgebaut. Pommerenke lebte an verschiedenen Orten und führte ein unstetes Leben. Spätestens ab 1958 hielt er sich regelmäßig im süddeutschen Raum auf. Zu Beginn der späteren Mordserie lebte er in Hornberg im Schwarzwald. Zwischen September 1958 und Juni 1959 griff er zahlreiche Frauen an. Er überfiel, beraubte und vergewaltigte seine Opfer an unterschiedlichen Orten, beispielsweise auf einsamen Wegen, an Bahnhöfen, in Unterführungen und in Zügen. Die späteren Morde bildeten somit nicht den Beginn seiner Sexual- und Gewaltkriminalität, sondern eine Eskalation bereits zuvor begangener Straftaten.

Am 26. Februar 1959 wurde die 49-jährige Hilde Konter tot im Bereich der Autobahnanschlussstelle Karlsruhe-Durlach aufgefunden. Laut Pommerenkes späterem Geständnis hatte er die Frau zuvor in Karlsruhe überfallen und sexuell missbraucht. Anschließend tötete er sie durch einen Schnitt in die Kehle. Die Ermittler standen zunächst vor einem einzelnen, ungeklärten Mord. Ein Zusammenhang mit weiteren Gewalt- und Sexualdelikten war zu diesem Zeitpunkt noch nicht erkennbar. Pommerenke gab später an, der Mord habe sich unmittelbar nach einem Kinobesuch in Karlsruhe ereignet. Er führte aus, die Darstellung des Tanzes um das Goldene Kalb im Film „Die zehn Gebote“ habe bei ihm den Gedanken ausgelöst, Frauen zu bestrafen. Diese Erklärung stammt ausschließlich von Pommerenke selbst und ist daher als seine nachträgliche Darstellung des Motivs einzuordnen.

Im März 1959 tötete Pommerenke die 18-jährige Karin Wädle in der Nähe von Hornberg. Den späteren Ermittlungen zufolge lockte er die junge Frau in eine Holzhütte am Rande von Hornberg, wo er sie sexuell attackierte. Anschließend erschlug er sie mit einem Stein. Die Leiche warf er über eine Böschung am nahegelegenen Bahndamm. Am 25. März 1959 wurde sie am Ufer der Gutach entdeckt. Auch dieser Mord wurde zunächst nicht mit dem Tod Hilde Konters in Verbindung gebracht. Die unterschiedlichen Tatorte und die fehlenden eindeutigen Spuren erschwerten es den Ermittlern, zu erkennen, dass möglicherweise derselbe Täter dahinterstand.

Am späten Abend des 31. Mai 1959 stieg Pommerenke am Heidelberger Hauptbahnhof in den Urlaubersonderzug D 969 nach Finale Ligure an der italienischen Riviera. Im Zug befand sich die 21-jährige Dagmar Klimek, die gemeinsam mit zwei Freundinnen verreisen wollte. Pommerenke griff die junge Frau in ihrem Abteil an und stach ihr mit einem Messer in die Brust. Anschließend warf er ihren Körper aus dem fahrenden Zug. Kurz darauf betätigte er die Notbremse, verließ den Zug und kehrte zu seinem Opfer zurück. Dort verging er sich an der bereits schwer verletzten und später verstorbenen Frau. Die Leiche wurde zunächst nicht gefunden. Erst am 5. Juni 1959 wurde sie am Bahndamm bei Ebringen entdeckt. Die gerichtsmedizinische Untersuchung ergab, dass der Messerstich die tödliche Verletzung verursacht hatte; die beim Sturz aus dem Zug entstandenen Verletzungen waren nicht tödlich. Der Mord an Dagmar Klimek löste aufgrund der ungewöhnlichen Tat im fahrenden Zug eine besonders aufwendige Fahndung aus. Ein Zusammenhang mit den beiden vorherigen Frauenmorden konnte jedoch zunächst nicht hergestellt werden.

Am 9. Juni 1959 begegnete Heinrich Pommerenke in der Nähe von Rastatt der 16-jährigen Rita Walterspacher. Er vergewaltigte das Mädchen und erwürgte es anschließend. Pommerenke brachte die Leiche in ein Waldstück und ließ sie dort zurück. Am folgenden Tag wurde Rita Walterspacher tot aufgefunden. Auch bei diesem Mord konnten die Ermittler zunächst keine brauchbare Spur sichern. Die Tat ereignete sich zu einem Zeitpunkt, an dem Pommerenke bereits eine Reihe weiterer schwerer Gewalt- und Sexualdelikte begangen hatte, deren Zusammenhang mit den Morden zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig erkannt worden war. Mit dem Tod von Rita Walterspacher endete die Mordserie. Allerdings sollte Pommerenke noch wenige Tage später weitere schwere Straftaten begehen, bevor die Ermittler seine Identität feststellen und ihn festnehmen konnten.

Nach der Ermordung von Rita Walterspacher beging Pommerenke noch einige Tage lang weitere Straftaten. Die Polizei fahndete zu diesem Zeitpunkt bereits intensiv nach dem unbekannten Täter, konnte ihn jedoch zunächst nicht identifizieren. Insgesamt wurden ihm für den Zeitraum von September 1958 bis Juni 1959 zahlreiche Überfälle, Vergewaltigungen, Mordversuche und vier vollendete Morde zugerechnet. Die entscheidende Spur ergab sich schließlich durch einen Zufall. Pommerenke brachte einen Anzug zur Reinigung beziehungsweise holte ihn dort ab. Dabei ließ er eine Tüte im Geschäft zurück. In dieser befand sich unter anderem seine Pistole. Ein Mitarbeiter des Geschäfts verständigte daraufhin die Polizei. Die Beamten konnten die Waffe Pommerenke zuordnen und nahmen die Fahndung nach ihm auf. Als die Polizei ihn stellen wollte, ergriff Pommerenke die Flucht. Es kam zu einer Verfolgungsjagd, bei der er schließlich festgenommen werden konnte. Mit seiner Festnahme am 9. Juni 1959 endete die monatelange Serie von Gewalt- und Sexualverbrechen. Während der anschließenden Vernehmungen gestand Pommerenke zahlreiche Straftaten. Dadurch konnten die Ermittler nach und nach den Umfang seiner Taten rekonstruieren.

Nach seiner Festnahme legte Heinrich Pommerenke ein umfangreiches Geständnis ab. Er berichtete den Ermittlern von zahlreichen Überfällen, Raubdelikten, Vergewaltigungen und Mordversuchen. Durch seine Angaben konnten die Ermittler eine Vielzahl bislang ungeklärter Straftaten miteinander in Verbindung bringen. Insgesamt gestand Pommerenke 65 Straftaten. Die Taten erstreckten sich über einen Zeitraum von mehreren Jahren und fanden an unterschiedlichen Orten im südwestdeutschen Raum sowie in der Schweiz und Österreich statt. Neben den vier vollendeten Morden wurden ihm zahlreiche weitere Angriffe auf Frauen zugerechnet. Viele dieser Opfer überlebten die Überfälle. Pommerenke hatte die Frauen überwiegend auf der Straße, an Bahnhöfen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln angesprochen oder ihnen aufgelauert. Durch seine Aussagen konnten die Ermittler einzelne Tatorte aufsuchen und die Angaben mit den vorhandenen Spuren abgleichen. Dadurch konnten zahlreiche zuvor unbekannten Tätern zugeschriebene Fälle aufgeklärt werden. Nicht jede von Pommerenke geschilderte Tat führte jedoch zu einer Verurteilung. Für das spätere Verfahren wurden deshalb nur die Straftaten herangezogen, die ihm nach Auffassung des Gerichts ausreichend nachgewiesen werden konnten. Die vier vollendeten Morde an Hilde Konter, Karin Wädle, Dagmar Klimek und Rita Walterspacher bildeten den schwerwiegendsten Teil der gegen ihn erhobenen Vorwürfe.

Bei seinen Übergriffen suchte Pommerenke häufig den Kontakt zu allein unterwegs gewesenen Frauen. Er beobachtete seine späteren Opfer, folgte ihnen teilweise über längere Strecken und griff sie an Orten an, an denen er möglichst wenig Aufmerksamkeit erwarten musste. Zu seinen Tatorten gehörten unter anderem Bahnhöfe, Züge, Straßen und Wege sowie abgelegene Bereiche. Dabei passte er sein Vorgehen der jeweiligen Situation an. Ein einheitlicher Ablauf lässt sich deshalb nicht für sämtliche Taten feststellen. Charakteristisch war jedoch die Verbindung verschiedener Delikte: Pommerenke beging sexuelle Übergriffe, Raubdelikte und Gewalttaten häufig innerhalb desselben Tatgeschehens. Bei einem Teil der Überfälle nahm er seinen Opfern Geld oder persönliche Gegenstände ab. Bei seinen Angriffen setzte er unterschiedliche Waffen bzw. Tatmittel ein. Dazu gehörten unter anderem Messer und Steine. Die tödlichen Verletzungen seiner vier Mordopfer wurden jedoch jeweils auf unterschiedliche Weise verursacht. Auffällig war außerdem seine hohe Mobilität. Pommerenke bewegte sich über größere Entfernungen und nutzte dabei unter anderem Züge und öffentliche Verkehrsmittel. Dadurch fanden seine Taten an verschiedenen Orten und in unterschiedlichen Regionen statt. Dies erschwerte es den Ermittlern zunächst, die einzelnen Fälle miteinander zu verbinden.

Ein einzelnes Motiv, das sämtliche Straftaten Pommerenkes erklärt, lässt sich nicht feststellen. Die Ermittlungen und späteren Aussagen zeigen vielmehr eine Verbindung aus sexuellem Verlangen, Gewalt und dem Wunsch nach Kontrolle über seine Opfer. Bei seinen Sexualdelikten stand laut den Erkenntnissen des Gerichts die sexuelle Befriedigung im Vordergrund. Die Raubtaten dienten dagegen der Beschaffung von Geld und Wertgegenständen. Bei den Tötungsdelikten kam hinzu, dass Pommerenke seine Opfer beseitigen wollte, nachdem er sie angegriffen hatte. Pommerenke selbst äußerte sich nach seiner Festnahme ausführlich zu seinen Taten. Seine Erklärungen zu den inneren Beweggründen sind jedoch als Täterdarstellungen zu betrachten und können nicht ohne Weiteres als objektive Erklärung seiner Handlungen übernommen werden. Eine medizinisch-psychiatrische Begutachtung kam während des Strafverfahrens zu dem Ergebnis, dass Pommerenke voll schuldfähig war. Damit wurde ihm aus psychiatrischer Sicht keine Erkrankung zugeschrieben, die seine Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt aufgehoben hätte. Seine Straftaten lassen sich daher nicht auf eine einzelne Ursache reduzieren. Das über Jahre bestehende Zusammenspiel aus sexueller Gewalt, Raub und körperlicher Gewalt bildet das wesentliche Muster seines kriminellen Handelns.

Der Prozess gegen Heinrich Max Pommerenke begann im Jahr 1960 vor dem Landgericht Freiburg im Breisgau. Das Verfahren erregte bundesweit große Aufmerksamkeit. Die Staatsanwaltschaft warf ihm eine große Zahl schwerer Straftaten vor. Im Mittelpunkt standen die vier vollendeten Morde sowie zahlreiche weitere Sexual-, Raub- und Gewaltdelikte. Während des Prozesses wurde Pommerenke psychiatrisch untersucht. Die Gutachter kamen zu dem Ergebnis, dass er voll schuldfähig war. Damit sah das Gericht keinen Grund, seine Verantwortung für die begangenen Straftaten aufgrund einer psychischen Erkrankung einzuschränken. Am 22. Oktober 1960 verkündete das Landgericht Freiburg das Urteil. Pommerenke wurde wegen der ihm nachgewiesenen Straftaten zu sechsmal lebenslanger Zuchthausstrafe sowie weiteren zeitlichen Freiheitsstrafen verurteilt. Eine Entlassung aus dem Strafvollzug erfolgte nicht.

Nach seiner Verurteilung verbrachte Heinrich Max Pommerenke den Großteil seines weiteren Lebens im Strafvollzug. Eine reguläre Entlassung aus der Haft erfolgte nicht. Während seiner jahrzehntelangen Gefangenschaft wurde er mehrfach in verschiedene Justizvollzugsanstalten verlegt. Er galt als Gefangener mit einer außergewöhnlich langen Haftdauer und verbrachte schließlich mehrere Jahrzehnte hinter Gittern. In seinen späteren Jahren verschlechterte sich sein gesundheitlicher Zustand. Er wurde zuletzt im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg behandelt. Dort starb er am 27. Dezember 2008 im Alter von 71 Jahren. Damit endete seine fast fünf Jahrzehnte dauernde Gefangenschaft. Eine erneute Entlassung in die Freiheit erfolgte nicht mehr. Pommerenke hatte seit seiner Festnahme im Jahr 1959 den größten Teil seines Erwachsenenlebens im Strafvollzug verbracht.

Der Fall von Heinrich Max Pommerenke zählt zu den bekanntesten Serienmordfällen der deutschen Nachkriegszeit. Die außergewöhnlich lange Haftdauer und die große Zahl der ihm zur Last gelegten Sexual- und Gewaltdelikte machten ihn über Jahrzehnte hinweg zu einem Gegenstand der deutschen Kriminalgeschichte. Besondere Aufmerksamkeit erhielt der Fall auch, weil Pommerenke seine Taten in einem vergleichsweise großen geografischen Raum beging. Seine Opfer wurden an unterschiedlichen Orten und unter sehr unterschiedlichen Umständen angegriffen. Dadurch war es für die Ermittler zunächst schwierig, die einzelnen Fälle einem einzigen Täter zuzuordnen. Nach seiner Festnahme konnte er zahlreiche zuvor ungeklärte Straftaten rekonstruieren. Der Fall zeigt somit auch die Bedeutung von Täterangaben bei der nachträglichen Aufklärung einer umfangreichen Serie von Gewalt- und Sexualdelikten. Pommerenke verbrachte anschließend fast fünf Jahrzehnte im Strafvollzug. Seine lebenslangen Freiheitsstrafen machten ihn zu einem der am längsten inhaftierten Schwerverbrecher der deutschen Nachkriegsgeschichte. Bis heute wird sein Fall in Dokumentationen und kriminalhistorischen Beiträgen aufgearbeitet. Dabei stehen insbesondere die Entwicklung seiner Kriminalität, die Ermittlungen von 1959 und die außergewöhnliche Dauer seiner Haft im Mittelpunkt.

Fallbeschreibungen

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Quellen
1. LEO-BW – Landesarchiv Baden-Württemberg / Württembergische Landesbibliothek
2. Das Erste / SWR – „Lebenslang weggesperrt: der Frauenmörder Heinrich Pommerenke“
3. SWR Kultur – „Sprechen wir über Mord?! – Der Fall Heinrich Pommerenke“
4. SWR Kultur – „22.10.1960: Heinrich Pommerenke wird verurteilt“
5. ARD / Das Erste – Dokumentation „Lebenslang weggesperrt“