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Psychologisches Profil und Täterpersönlichkeit
Im Rahmen des Strafverfahrens wurde Michel Peiry einer psychiatrischen Begutachtung unterzogen. Die Experten stuften ihn als psychisch auffällig ein, ohne ihn jedoch als schuldunfähig zu betrachten. Die Experten sahen bei ihm unter anderem Merkmale einer unvollständigen bzw. gestörten Persönlichkeitsentwicklung und hielten eine therapeutische Behandlung für angezeigt.
Besonders deutlich dokumentiert sind seine sadistischen sexuellen Fantasien und Verhaltensweisen. Bei den ihm zugerechneten Taten verbanden sich sexuelle Gewalt, körperliche Misshandlung, Fesselung und Dominanz. Diese Verbindung ist auch deshalb relevant, weil Peiry seine Opfer nicht lediglich töten, sondern zuvor kontrollieren und sexuell misshandeln wollte.
Seine psychiatrische Beurteilung darf jedoch nicht mit einer pauschalen Diagnose wie „Psychopath” gleichgesetzt werden. Solche Begriffe werden in populären Darstellungen häufig verwendet, geben die konkrete damalige Begutachtung aber nicht ausreichend wieder.
Auch seine spätere Einstufung als erhebliches Rückfallrisiko ist dokumentiert. 2002 und 2009 wurden Anträge auf bedingte Entlassung unter anderem aufgrund der weiterhin als hoch eingeschätzten Rückfallgefahr abgelehnt. Zwischenzeitlich war eine längerfristige Psychotherapie angeordnet worden.
Bei der psychologischen Einordnung sollte deshalb nicht versucht werden, seine Taten auf eine einzelne Ursache zurückzuführen. Seine schwierige Kindheit, die von ihm geschilderten frühen sexuellen Erfahrungen und seine späteren sadistischen Fantasien können als biografische Faktoren beschrieben werden. Für sich genommen belegen sie jedoch keine direkte Ursache seiner späteren Tötungsdelikte.
Die belegbare psychologische Einordnung lautet daher: Peiry zeigte ausgeprägte sadistische und sexuell gewalttätige Verhaltensmuster, wurde psychiatrisch als behandlungsbedürftig eingestuft und später aufgrund seiner hohen Rückfallgefahr weiterhin als gefährlich angesehen.
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Modus Operandi und Tatvorgehen
Michel Peiry suchte sich überwiegend junge Männer aus, die per Anhalter unterwegs waren. Er nahm sie in sein Fahrzeug, brachte sie an abgelegene Orte und fesselte sie dort. Er misshandelte sie sexuell und tötete einige von ihnen.
Dabei war sein Vorgehen eng mit seinen sadistischen sexuellen Fantasien verbunden: Die Gewalt und die Kontrolle über seine Opfer standen im Mittelpunkt seines Tatverhaltens, wie die späteren Ermittlungen ergaben. Da nicht alle von Peiry gestandenen Taten unabhängig bestätigt werden konnten, lässt sich dieses Muster vor allem anhand der gerichtlich verfolgten Fälle und der Aussagen überlebender Opfer belegen.
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Opferprofil und Opferauswahl
Das Opferprofil von Michel Peiry lässt sich vergleichsweise deutlich eingrenzen. Bei den ihm gerichtlich zugerechneten Taten handelte es sich überwiegend um junge Männer beziehungsweise männliche Jugendliche.
Mehrere Opfer waren Anhalter, die Peiry während seiner Fahrten mitnahm. Diese Form der Kontaktaufnahme verschaffte ihm einen unmittelbaren Zugang zu Personen, die ihn nicht kannten und sich in einer vergleichsweise abhängigen Situation befanden. Das Alter der Opfer war unterschiedlich, wobei Peiry insbesondere junge Männer ins Visier nahm. Ein konkretes Höchst- oder Mindestalter lässt sich für sämtliche ihm zugeschriebenen Fälle jedoch nicht seriös angeben, da die Beweislage bei den einzelnen Taten unterschiedlich ist. Ein gemeinsames Merkmal der Opfer war somit weniger ein bestimmter sozialer Hintergrund als vielmehr das Geschlecht, das junge Alter und die Gelegenheit einer zufälligen Kontaktaufnahme.
Bei der Auswahl spielte laut der späteren psychiatrischen und kriminalistischen Einordnung außerdem die sexuelle Orientierung bzw. die sexuellen Fantasien des Täters eine Rolle. Daraus darf jedoch nicht abgeleitet werden, dass Peiry alle seine Opfer aufgrund exakt desselben persönlichen Merkmals ausgewählt hätte. Die Opferauswahl lässt sich daher am sichersten als situativ und zugleich sexuell motiviert beschreiben. Peiry suchte Kontakt zu jungen Männern, insbesondere zu solchen, die als Anhalter auf eine Mitfahrgelegenheit angewiesen waren. Er nutzte diese Situation anschließend für seine Gewalt- und Sexualdelikte.
Nicht jede von Peiry später behauptete Tat kann in dieses Profil eingeordnet werden. Deshalb müssen wir auch hier zwischen gerichtlich belegten Fällen und nicht bestätigten Täterangaben unterscheiden.
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Weitere von Peiry behauptete Tötungsdelikte
Neben den vier Morden, für die Michel Peiry verurteilt wurde, hat er während der Ermittlungen weitere Tötungen gestanden. Zeitweise soll er insgesamt elf Morde eingeräumt haben. Diese Zahl darf jedoch nicht mit elf gerichtlich bewiesenen Opfern gleichgesetzt werden. Einige seiner Geständnisse betrafen Personen, deren Verschwinden oder Tod nicht ausreichend mit Peiry in Verbindung gebracht werden konnte. In anderen Fällen widerrief er seine ursprünglichen Aussagen später. Die Ermittler überprüften deshalb jede einzelne Angabe und versuchten, sie mit unabhängigen Erkenntnissen abzugleichen. Wo eine solche Bestätigung nicht möglich war, konnte die jeweilige Tat nicht auf dieselbe Weise behandelt werden wie die vier Morde im späteren Strafverfahren.
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Der weitere Strafvollzug
Nach seiner Verurteilung zu einer lebenslangen Haftstrafe blieb Michel Peiry dauerhaft im Schweizer Strafvollzug. In den folgenden Jahren stand nicht mehr ein neues Strafverfahren im Mittelpunkt, sondern die Frage, ob von ihm weiterhin eine erhebliche Gefahr für andere Menschen ausging und eine bedingte Entlassung verantwortbar wäre. Bei den Überprüfungen wurde sein Rückfallrisiko weiterhin als hoch eingeschätzt. Deshalb wurden Anträge auf eine vorzeitige Entlassung abgelehnt. Während seiner Haft unterzog sich Peiry auch einer längerfristigen psychiatrischen bzw. psychotherapeutischen Behandlung. Diese war Bestandteil der Maßnahmen, die im Zusammenhang mit seiner Gefährlichkeit und der Möglichkeit einer späteren Entlassung standen. Die Behörden hielten jedoch an ihrer Einschätzung fest, dass die Voraussetzungen für eine Entlassung nicht erfüllt waren. Somit blieb Peiry Jahrzehnte nach seiner Verurteilung in Haft.
Die Haftzeit stellte somit einen eigenen Abschnitt seines Falls dar: Während sich die ursprünglichen Ermittlungen vor allem auf seine Taten konzentrierten, waren es bei den späteren Behördenentscheidungen die Fragen, ob von ihm weiterhin eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausging.
Michel Peiry befindet sich auch im Jahr 2026 noch immer in Haft. Seit seiner Festnahme im Mai 1987 wurde ihm kein Hafturlaub gewährt. In den vergangenen Jahrzehnten hat Peiry wiederholt Anträge auf bedingte Entlassung beziehungsweise auf Lockerungen des Vollzugs gestellt. Diese wurden jedoch abgelehnt. Bereits 2002 und 2009 wurden bedingte Entlassungen wegen der weiterhin als hoch eingeschätzten Rückfallgefahr verweigert. Aktuell läuft ein Verfahren aus den Jahren 2023 bis 2026, in dem Peiry begleitete Ausgänge beantragt hat. Nachdem die zuständigen kantonalen Instanzen dies abgelehnt hatten, bestätigte das Schweizerische Bundesgericht die Entscheidung. Das Urteil wurde im März 2026 veröffentlicht. Dabei stellte das Bundesgericht fest, dass bei Peiry weiterhin ein sehr hohes Rückfallrisiko bestehe. Die Richter sahen die Interessen möglicher zukünftiger Opfer deshalb als höher gewichtet an als sein Interesse an einer Lockerung des Freiheitsentzugs. Damit bleibt Peiry auch nach fast vier Jahrzehnten Haft ohne begleiteten Ausgang im Strafvollzug.
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Der Fall „Sadist von Romont“ in der öffentlichen Wahrnehmung
Nach seiner Festnahme wurde Michel Peiry in der Schweizer Öffentlichkeit als „Sadist von Romont“ bekannt. Die Bezeichnung bezog sich auf den Ort Romont im Kanton Freiburg, mit dem Peiry in Verbindung gebracht wurde. In den Medien stand insbesondere die Kombination aus sexueller Gewalt, sadistischen Praktiken und Tötungsdelikten im Fokus. Dadurch entstand früh das Bild eines besonders gefährlichen Sexual- und Gewaltstraftäters. Dabei übernahm die öffentliche Darstellung teilweise auch die hohe Zahl von Tötungen, die Peiry während der Ermittlungen selbst eingeräumt hatte. Gerade diese Angaben waren jedoch nicht sämtlich gerichtlich bestätigt. Für die historische Einordnung muss deshalb zwischen der medial verbreiteten Darstellung des „Sadisten von Romont” und der tatsächlich festgestellten Faktenlage unterschieden werden. Der Beiname wurde zu einem festen Bestandteil der Berichterstattung über den Fall, während die juristisch gesicherte Grundlage weiterhin aus vier Morden und zwei Mordversuchen bestand. Auch Jahrzehnte später wird Peiry in Medienberichten unter diesem Namen geführt, insbesondere wenn über seine Haftbedingungen oder seine wiederholten Anträge auf Vollzugslockerungen berichtet wird.
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Der Fall aus heutiger Sicht
Der Fall Michel Peiry ist heute vor allem aufgrund der Verbindung von sexuell motivierter Gewalt, sadistischem Verhalten und Tötungsdelikten sowie einer außergewöhnlich langen Haftzeit von Bedeutung. Für die kriminalhistorische Betrachtung ist eine genaue Trennung der Fälle jedoch besonders wichtig. Peiry wurde wegen vier Morden und zwei Mordversuchen verurteilt. Darüber hinaus machte er Angaben zu weiteren Tötungen, die nicht gerichtlich festgestellt wurden. Diese Unterscheidung ist entscheidend, da die häufig genannte Zahl von elf Morden leicht den Eindruck erweckt, alle elf Fälle seien zweifelsfrei bewiesen. Das ist jedoch nicht der Fall. Der Fall zeigt außerdem die Bedeutung von überlebenden Opfern als Zeugen. Ihre Aussagen ermöglichten es den Ermittlern, Peirys Vorgehensweise zu rekonstruieren und Verbindungen zwischen den einzelnen Fällen herzustellen. Auch die spätere Behandlung im Strafvollzug verdeutlicht die langfristige Bedeutung der psychiatrischen Einschätzung. Trotz jahrzehntelanger Haft wurde Peiry weiterhin als erhebliches Rückfallrisiko eingestuft.
Im Jahr 2026 bestätigte das Schweizer Bundesgericht erneut, dass selbst begleitete Ausgänge aufgrund des weiterhin sehr hohen Rückfallrisikos nicht bewilligt werden. Michel Peiry bleibt somit weiterhin in Haft.
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Quellen und weiterführende Informationen
Le Monde – Gerichtsverfahren 1989
La Gruyère – aktuelle Berichterstattung 2026