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Mythen vs. Fakten
Mythos: Haarmann tötete mehr als 30 Menschen.
Fakt: Nicht bewiesen.
24 Morde wurden gerichtlich nachgewiesen. 27 Fälle waren angeklagt. Die tatsächliche Zahl möglicher weiterer Opfer bleibt unbekannt.
Mythos: Haarmann verkaufte Menschenfleisch.
Fakt: Ein solcher Verkauf konnte nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden.
Sein Fleischhandel und die Herkunft bestimmter Fleischbestände gehören dagegen zur dokumentierten Geschichte des Falles.
Mythos: Alle Opfer wurden durch einen Biss in die Kehle getötet.
Fakt: Haarmann selbst schilderte entsprechende Tötungen, machte jedoch unterschiedliche Angaben. Der genaue Ablauf jeder Tat ist nicht bekannt.
Mythos: Haarmann war nachweislich psychisch krank.
Fakt: Die damaligen psychiatrischen Gutachter schlossen eine die Schuldfähigkeit ausschließende Geisteskrankheit aus.
Eine moderne Diagnose kann daraus nicht abgeleitet werden.
Mythos: Haarmann war ausschließlich ein „Monster“.
Fakt: Die historische Untersuchung zeigt auch ein erhebliches institutionelles Versagen.
Seine Tätigkeit als Polizeiinformant und sein Zugang zum Bahnhofsmilieu waren für den Verlauf des Falles von großer Bedeutung.
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Die Opfer – eine chronologische Rekonstruktion
Die heutige Gedenkstätte der Landeshauptstadt Hannover trägt 27 Namen. Damit erinnert sie an diejenigen, die im Zusammenhang mit den Haarmann zur Last gelegten Taten standen.
Friedel Rothe
17 Jahre, Schüler, September 1918
Friedel Rothe war das erste Opfer, das in der späteren Anklage mit Haarmann in Verbindung gebracht wurde. Sein Verschwinden im September 1918 markiert somit den frühesten bekannten Fall der Haarmann zugeschriebenen Mordserie. Bemerkenswert ist, dass Haarmann bereits damals in den Fokus der Ermittler geriet. Die Polizei durchsuchte seine Wohnung. Der Fall Rothe zeigt rückblickend einen der schwerwiegendsten Aspekte der gesamten Geschichte: Den Ermittlern war Haarmann bereits Jahre vor seiner endgültigen Festnahme nahegekommen. Haarmann gab später an, dass sich der Kopf Rothes während der damaligen Durchsuchung in einem Koffer in seiner Wohnung befunden habe. Diese Aussage stammt allerdings aus der späteren Ermittlungsphase und darf nicht mit einem unmittelbar festgestellten Beweismittel gleichgesetzt werden.
Fritz Franke
17 Jahre, Lehrling, Februar 1923
Die Reihe der in der Gedenkstätte aufgeführten Fälle aus dem Jahr 1923 beginnt mit Fritz Franke. Er war 17 Jahre alt und befand sich damit in einem Alter, das für viele der späteren Opfer typisch war. Über sein persönliches Leben sind in den heute öffentlich zugänglichen offiziellen Quellen nur wenige Details überliefert.
Wilhelm Schulze
17 Jahre, Lehrling, März 1923
Auch Wilhelm Schulze war 17 Jahre alt und Lehrling. Sein Fall folgt unmittelbar auf den von Fritz Franke. Die zeitliche Nähe mehrerer Vermisstenfälle aus dem Jahr 1923 ist einer der Faktoren, die rückblickend die Dimension der Mordserie erkennen lassen. Die offizielle Opfergedenkstätte der Stadt Hannover zählt Schulze zu den Opfern des Haarmann-Komplexes.
Roland Huch
16 Jahre, Schüler, Mai 1923
Roland Huch war 16 Jahre alt und Schüler. Damit setzte sich das charakteristische Altersprofil der Opfer fort: Haarmann hatte es überwiegend mit Jugendlichen und jungen Männern zu tun. Huch gehörte somit zu einer Gruppe junger Menschen, deren Verschwinden im damaligen Hannover nicht sofort zur Aufklärung des dahinterstehenden Verbrechens führte.
Hans Sonnenfeld
19 Jahre, Arbeiter, Mai 1923
Hans Sonnenfeld war 19 Jahre alt und arbeitete als Arbeiter. Sein Fall fällt in denselben Monat wie das Verschwinden von Roland Huchel. Die Opferchronologie zeigt somit, dass sich innerhalb kurzer Zeit mehrere Vermisstenfälle ereigneten. Sonnenfeld gehörte zu den älteren Opfern der frühen Phase, mit 19 Jahren blieb er aber ebenfalls deutlich innerhalb des typischen Altersbereichs der späteren Opferliste.
Ernst Ehrenberg
13 Jahre, Schüler, Juni 1923
Ernst Ehrenberg war erst 13 Jahre alt. Damit gehört er zu den deutlich jüngeren Opfern des Falls. Sein Alter macht deutlich, dass die Bezeichnung „junge Männer“, die in späteren Darstellungen teilweise pauschal verwendet wird, nicht für alle Betroffenen zutrifft. Ein Teil der Opfer waren Kinder beziehungsweise Jugendliche.
Heinrich Struß
18 Jahre, Bürogehilfe, August 1923
Heinrich Struß war 18 Jahre alt und arbeitete als Bürogehilfe. Sein Fall gehört zur zweiten Jahreshälfte 1923, und die Opferliste zeigt bereits zu diesem Zeitpunkt eine Mischung aus Schülern, Lehrlingen sowie jungen Arbeitern bzw. Angestellten. Dies widerlegt die zu einfache Vorstellung, Haarmann habe ausschließlich eine soziale Gruppe angesprochen.
Paul Bronischewski
17 Jahre, Lehrling, September 1923
Paul Bronischewski war 17 Jahre alt und Lehrling. Sein Verschwinden im September 1923 reiht sich in eine Serie von Vermisstenfällen junger Männer ein. Wie bei mehreren anderen Opfern sind auch zu ihm heute nur begrenzt biografische Informationen öffentlich zugänglich. Die Quellenlage ist ein wesentliches Problem im Fall Haarmann, da die umfangreichen ursprünglichen Ermittlungs- und Prozessakten nur rudimentär erhalten sind.
Richard Gräf
17 Jahre, Arbeiter, Oktober 1923
Richard Gräf war 17 Jahre alt und arbeitete. Er verschwand in einem besonders auffälligen Zeitraum. Im Oktober 1923 werden in der offiziellen Opferliste mehrere junge Männer genannt: Richard Gräf, Wilhelm Erdner, Hermann Wolf und Heinz Brinkmann. Unter ihnen waren Richard Gräf, Wilhelm Erdner, Hermann Wolf und Heinz Brinkmann. Damit stehen innerhalb eines einzigen Monats vier Namen im Zusammenhang mit der späteren Haarmann-Anklage.
Wilhelm Erdner
16 Jahre, Lehrling, Oktober 1923
Wilhelm Erdner war 16 Jahre alt und Lehrling. Auch sein Fall gehört in den Oktober 1923, was für die spätere kriminalistische Bewertung von Bedeutung ist, da sich die Fälle in diesem Zeitraum häufen. Allerdings darf aus der heutigen Opferliste nicht automatisch auf den exakten Ablauf oder die genaue Reihenfolge der Taten geschlossen werden.
Hermann Wolf
15 Jahre, Arbeiter, Oktober 1923
Hermann Wolf war 15 Jahre alt und arbeitete als Arbeiter. Sein Fall nimmt innerhalb der juristischen Aufarbeitung eine besondere Stellung ein. Haarmann wurde zwar wegen des Mordes an Hermann Wolf angeklagt, dieser Mord konnte ihm jedoch nicht gerichtsfest nachgewiesen werden. Somit gehört Wolf zwar zur historischen Opfergedenkstätte und zur Anklage, jedoch nicht zu den 24 Morden, für die Haarmann letztlich verurteilt wurde. Dieser wichtige Unterschied geht in populären Darstellungen häufig verloren.
Heinz Brinkmann
13 Jahre, Schüler, Oktober 1923
Heinz Brinkmann war 13 Jahre alt und Schüler. Damit gehört er – zusammen mit Ernst Ehrenberg – zu den jüngeren Opfern der Serie. Die Opferliste zeigt erneut, dass Haarmanns Opfer nicht ausschließlich junge Erwachsene waren.
Adolf Hannappel
17 Jahre, Zimmermann, November 1923
Adolf Hannappel war 17 Jahre alt und arbeitete als Zimmermann. Sein Fall folgt zeitlich unmittelbar auf die Häufung der Vermisstenfälle im Oktober. Er gehört zu den Opfern, die in der offiziellen Gedenkstätte für die Haarmann-Opfer dokumentiert werden.
Adolf Hennies
19 Jahre, Arbeiter, Dezember 1923
Adolf Hennies war 19 Jahre alt und arbeitete als Arbeiter. Auch bei ihm ist die juristische Einordnung wichtig. Der Mord an ihm gehörte zur Anklage gegen Haarmann, konnte jedoch nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden. Deshalb wird Hennies bei der Angabe der Zahl von 24 gerichtlich nachgewiesenen Morden nicht mitgezählt.
Ernst Spicker
17 Jahre, Schlosser, Januar 1924
Die Opferchronologie des Jahres 1924 beginnt mit Ernst Spicker. Er war 17 Jahre alt und von Beruf Schlosser. Sein Fall markiert den Beginn einer besonders dichten Phase der späteren Anklage. Im Laufe des Jahres 1924 häuften sich die Vermisstenfälle und zugleich die Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen den verschwundenen Jugendlichen und Haarmann.
Heinrich Koch
20 Jahre, Arbeiter, Januar 1924
Heinrich Koch war 20 Jahre alt und arbeitete als Arbeiter. Damit gehörte er zu den älteren Opfern. Sein Fall fiel in denselben Monat wie der von Ernst Spicker.
Willi Senger
19 Jahre, Arbeiter, Februar 1924
Willi Senger war 19 Jahre alt und arbeitete als Arbeiter. Er verschwand im Februar 1924, zu einem Zeitpunkt, zu dem sich Haarmann weiterhin in Freiheit befand. Die spätere Ermittlungsarbeit sollte zeigen, dass bereits zahlreiche junge Männer aus dem Umfeld verschwunden waren, aus dem Haarmann seine Opfer rekrutierte.
Hermann Speichert
16 Jahre, Lehrling, Februar 1924
Hermann Speichert war 16 Jahre alt und Lehrling. Sein Fall fällt in denselben Monat wie der von Willi Senger. Damit zeigt sich erneut eine Häufung mehrerer Fälle innerhalb kurzer Zeit.
Alfred Hogrefe
16 Jahre, Lehrling, April 1924
Alfred Hogrefe war 16 Jahre alt und Lehrling. Sein Fall gehört zu einer besonders dichten Phase im Frühjahr 1924.
Hermann Bock
22 Jahre, Arbeiter, April 1924
Mit 22 Jahren war Hermann Bock der älteste der 27 in der städtischen Gedenkliste aufgeführten Jungen und jungen Männer. Auch sein Fall wurde Haarmann im Prozess zur Last gelegt. Der Mord an ihm konnte jedoch nicht gerichtsfest nachgewiesen werden. Damit gehört Bock – gemeinsam mit Hermann Wolf und Adolf Hennies – zu den drei Fällen, die von den übrigen 24 Anklagefällen abzugrenzen sind.
Wilhelm Apel
16 Jahre, Lehrling, April 1924
Wilhelm Apel war 16 Jahre alt und Lehrling. Auch sein Fall fällt in den April 1924, sodass allein für diesen Monat mehrere Namen in der offiziellen Opferliste genannt werden. Diese Häufung verdeutlicht, wie schnell sich die Zahl der Vermissten in der letzten Phase der Mordserie erhöhte.
Robert Witzel
18 Jahre, Lehrling, April 1924
Robert Witzel war 18 Jahre alt und Lehrling. Auch sein Fall wird dem April 1924 zugeordnet. Damit enthält die offizielle Opferliste für diesen Monat vier Namen: Alfred Hogrefe, Hermann Bock, Wilhelm Apel und Robert Witzel. Es sind dies Alfred Hogrefe, Hermann Bock, Wilhelm Apel und Robert Witzel. Diese Häufung gehört zu den auffälligsten Abschnitten der Opferchronologie.
Heinz Martin
14 Jahre, Lehrling, Mai 1924
Heinz Martin war 14 Jahre alt. Obwohl er bereits eine Lehre absolvierte, war er damit noch ein Kind beziehungsweise Jugendlicher. Sein Fall ereignete sich in den letzten Wochen vor Haarmanns Festnahme.
Fritz Wittig
17 Jahre, Reisender, Mai 1924
Fritz Wittig war 17 Jahre alt und arbeitete als Reisender. Auch sein Verschwinden fällt in den Mai 1924, wodurch er zu den jungen Männern gehörte, die in der unmittelbaren Endphase der später rekonstruierten Mordserie verschwanden.
Friedrich Abeling
10 Jahre, Schüler, Mai 1924
Friedrich Abeling war erst zehn Jahre alt. Damit war er das jüngste Opfer auf der offiziellen Liste der Haarmann-Opfer. Sein Fall macht besonders deutlich, warum die häufig verwendete Bezeichnung „junge Männer” für die Gesamtheit der Opfer ungenau ist. Abeling war ein Kind.
Friedrich Koch
16 Jahre, Lehrling, Juni 1924
Friedrich Koch war 16 Jahre alt und Lehrling. Sein Fall fällt in den letzten Monat vor Haarmanns Festnahme.
Erich de Vries
17 Jahre, Bäckergeselle, Juni 1924
Erich de Vries war 17 Jahre alt und arbeitete als Bäckergeselle. Er ist der letzte Eintrag auf der offiziellen Opferliste. Die Stadt Hannover erinnert bis heute mit einer Gedenkstätte auf dem Stadtfriedhof Stöcken an die 27 Namen.
Aus der Opferliste lässt sich ein erstes Victimology-Profil ableiten. Der Schwerpunkt liegt eindeutig bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. In der offiziellen Liste sind ausschließlich männliche Opfer dokumentiert. Damit lässt sich ein wichtiger Bestandteil seines Auswahlmusters erkennen. Offensichtlich spielte nicht allein das Alter, sondern auch die soziale und wirtschaftliche Verwundbarkeit der Betroffenen eine Rolle.
Für Haarmann war der Bahnhof nicht deshalb wichtig, weil seine Taten zwangsläufig dort stattfanden. Seine Bedeutung lag vielmehr in der Möglichkeit, dort junge Menschen zu treffen. Der Bahnhof war ein Ort des Übergangs. Menschen kamen an, reisten ab, suchten Arbeit, Unterkunft oder Kontakte. Für einen Täter, der zunächst das Vertrauen seiner Opfer gewinnen musste, bot ein solches Umfeld besondere Möglichkeiten. Der Begriff „Zufallsopfer“ wäre für die Gesamtheit der Fälle zu pauschal. Die vorhandenen Quellen sprechen vielmehr dafür, dass Haarmann innerhalb eines bestimmten sozialen Umfelds nach geeigneten Personen suchte. Das bedeutet jedoch nicht, dass jedes Opfer nach einem exakt gleichen Schema ausgewählt wurde. Die wiederkehrenden Merkmale – männliches Geschlecht, junges Alter, teilweise prekäre soziale Situation und Aufenthalt im hannoverschen Bahnhofsumfeld – ergeben jedoch ein erkennbares Muster.
Trotz dieses Musters müssen wir vorsichtig bleiben. Die ursprünglichen, umfangreichen Ermittlungs- und Prozessakten sind heute nur unvollständig überliefert. Das Landesarchiv arbeitet deshalb unter anderem mit erhaltenen psychiatrischen Unterlagen und anderen Ersatzüberlieferungen. Daher können wir für jedes Opfer nicht mehr zuverlässig rekonstruieren, wann genau der Kontakt zu Haarmann entstand, wo die letzte Begegnung stattfand, welche Täuschung verwendet wurde, wann und wie die Tötung erfolgte und wie der Leichnam beseitigt wurde.
3
Wie wurde Fritz Haarmann überführt?
Die Überführung Haarmanns war nicht auf einen einzelnen kriminalistischen Durchbruch zurückzuführen, sondern das Ergebnis einer sich über Jahre entwickelnden Kette aus Vermisstenfällen, Knochenfunden, Zeugenaussagen, polizeilichen Ermittlungen und schließlich der Überwachung Haarmanns. Gleichzeitig ist der Fall von einem gravierenden Ermittlungsproblem überschattet: Haarmann war selbst als Informant bzw. Spitzel für die Polizei tätig. Die historische Aufarbeitung wirft deshalb bis heute die Frage auf, ob sein besonderer Status dazu beitrug, dass Verdachtsmomente gegen ihn nicht konsequent verfolgt wurden.
Bereits 1918 geriet Haarmann im Zusammenhang mit dem Verschwinden des 17-jährigen Friedel Rothe in den Fokus der Polizei. Seine Wohnung in der Celler Straße wurde durchsucht. Die Beamten fanden dort jedoch keinen vermissten Jungen und brachen die Durchsuchung ab. Erst Jahre später behauptete Haarmann in einem Verhör, der Kopf des gesuchten Jungen habe sich zu diesem Zeitpunkt in einem Koffer in seiner Wohnung befunden.
Gesichert: Die Wohnung wurde 1918 durchsucht.
Gesichert: Haarmann wurde bereits damals mit dem Verschwinden eines Jugendlichen in Verbindung gebracht.
Spätere Aussage Haarmanns: Der Kopf habe sich in der Wohnung befunden.
Nicht beweisbar: Dass die Polizei 1918 tatsächlich hätte erkennen können, dass Haarmann einen Mord begangen hatte.
Die Episode ist deshalb eher als verpasste Ermittlungsgelegenheit denn als nachweisbares vorsätzliches Wegsehen der Polizei zu bewerten.
Die spätere Ermittlungsanalyse ist ohne Haarmanns Stellung als Polizeiinformant unverständlich. Haarmann war im Umfeld der Polizei bekannt und arbeitete als Spitzel. Laut der historischen Darstellung von Theodor Lessing konnte er sich dadurch sogar innerhalb des Bahnhofsumfelds mit einer gewissen Autorität bewegen. Lessing schildert, dass Haarmann Zugang zu den Wartesälen hatte, Ausweise kontrollieren konnte und von Polizeibeamten entsprechend behandelt wurde. Dadurch entstand eine außergewöhnliche Situation. Der spätere Serienmörder bewegte sich teilweise innerhalb des Kontrollsystems, das eigentlich seine Aktivitäten hätte überwachen sollen.
Für die Ermittlungen und die spätere Rekonstruktion des Falls war der Hannoversche Hauptbahnhof von zentraler Bedeutung. In den Jahren nach dem Ersten Weltkrieg hielten sich dort zahlreiche junge Menschen auf, die Arbeit, Unterkunft oder eine Möglichkeit zur Weiterreise suchten. Laut der Stadt Hannover hatten viele Jugendliche durch die wirtschaftlich und politisch chaotischen Verhältnisse ihren sozialen Halt verloren und waren im Bahnhofsmilieu gestrandet. Vermisstenanzeigen wurden teilweise erst mit erheblicher Verzögerung aufgegeben bzw. bearbeitet. Dadurch wurde es einem Täter erleichtert, das Verschwinden einzelner Jugendlicher zunächst als isolierte Vorgänge erscheinen zu lassen.
Aus heutiger Sicht erscheint es auffällig, dass innerhalb relativ kurzer Zeit zahlreiche junge Männer verschwanden. Die damalige Ermittlungsrealität sah jedoch völlig anders aus. Es gab weder eine zentrale digitale Vermisstendatei noch eine DNA-Datenbank, automatisierte Datenanalyse, moderne forensische Anthropologie oder eine systematische digitale Verknüpfung von Fällen. Hinzu kamen die gesellschaftlichen Verhältnisse der frühen 1920er Jahre. Nicht jeder junge Mann wurde sofort als vermisst gemeldet. Manche Jugendlichen waren auf Arbeitssuche oder unterwegs und konnten für längere Zeit verschwunden bleiben, ohne dass unmittelbar ein Verbrechen vermutet wurde.
Der entscheidende Wendepunkt kam durch die Entdeckung menschlicher Überreste. Bereits zuvor hatten Kinder am Hohen Ufer beziehungsweise in der Umgebung menschliche Knochen beziehungsweise Schädel gefunden. Diese Funde machten deutlich, dass Hannover es nicht lediglich mit vermissten Jugendlichen zu tun hatte. Es gab menschliche Überreste, deren Herkunft aufgeklärt werden musste. Damit veränderte sich die Ermittlungsrichtung fundamental.
Die Ermittler mussten nun verschiedene Informationen miteinander verbinden. Sie mussten vermisste Jungen und junge Männer, aufgefundene menschliche Knochen, Kleidungsstücke, persönliche Gegenstände, Zeugenaussagen, Hinweise aus dem Bahnhofsmilieu und mögliche Verbindungen zu Haarmann miteinander in Verbindung bringen. So entwickelte sich allmählich der Verdacht auf ein zusammenhängendes Verbrechen aus einer Reihe einzelner Fälle.
Die Leine spielte eine zentrale Rolle bei der Entdeckung der Überreste. Haarmann hatte nach den späteren Ermittlungen Leichenteile dort entsorgt. Die Funde machten das Ausmaß des Verbrechens sichtbar. Dabei war die Leine nicht nur ein Ort der Entsorgung. Sie wurde zum forensischen Schlüssel des gesamten Falles. Ohne die Funde wäre es wesentlich schwieriger gewesen, die zahlreichen Vermisstenfälle mit einem gemeinsamen Täter in Verbindung zu bringen.
Je mehr Funde und Vermisstenfälle es gab, desto mehr geriet Haarmann in den Fokus. Dabei spielte nicht nur seine Tätigkeit als Polizeiinformant eine Rolle. Auch sein Umfeld, seine Kontakte zu jungen Männern sowie die persönlichen Gegenstände bzw. Spuren, die mit Vermissten in Verbindung gebracht werden konnten, wurden relevant. Die Ermittlungen konzentrierten sich schließlich auf ihn.
Im Juni 1924 wurde Haarmann zunehmend überwacht. Die Polizei hatte inzwischen konkrete Gründe, ihn mit den verschwundenen Jugendlichen in Verbindung zu bringen. Die Situation war damit völlig anders als 1918, als ein einzelner Verdacht nicht zur Aufklärung geführt hatte. 1924 existierte inzwischen ein komplexes Netz aus Vermisstenfällen, Überresten und Zeugenaussagen.
Haarmann wurde am 22. Juni 1924 festgenommen. Damit war seine Bewegungsfreiheit eingeschränkt und die entscheidende Ermittlungsphase begann. Nun konnte die Polizei seine Wohnung durchsuchen, seine persönlichen Gegenstände untersuchen, seine Kontakte überprüfen, ihn intensiv verhören und seine Aussagen mit den bisherigen Erkenntnissen vergleichen. Die Festnahme war somit nicht das Ende, sondern der Beginn der Ermittlungen.
Nach seiner Festnahme wurde die Wohnung Haarmanns intensiv untersucht. Dabei fanden die Ermittler Spuren und Gegenstände, die für das Verfahren von Bedeutung waren. Historische Fotografien des Bundesarchivs dokumentieren die Untersuchung der Räume und die kriminaltechnische Arbeit von damals. Damit wurde die Wohnung zu einem zentralen Beweisort. Ein wichtiger Bestandteil der Ermittlungen waren Gegenstände, die den vermissten Jugendlichen zugeordnet werden konnten. Dazu gehörte insbesondere Kleidung. Solche Gegenstände waren für die Ermittler von großer Bedeutung, da sie eine Verbindung zwischen dem Vermissten, Haarmann und seiner Wohnung beziehungsweise seinem Umfeld herstellen konnten. In einer Zeit ohne DNA-Analyse war diese Art von Sachbeweis von besonders großer Bedeutung.
Nach der Festnahme wurde Haarmann intensiv verhört. Dabei machte er unterschiedliche Angaben.
Er gestand bestimmte Taten, erklärte andere Tötungen für möglich und bestritt weitere. So fasste die Stadt Hannover seine Aussagen zusammen. Er gab neun Taten zu, hielt zwölf weitere für möglich und bestritt sechs. Von diesen sechs konnten ihm nach damaliger Einschätzung fünf dennoch nachgewiesen werden. Diese Zahlen zeigen, warum Haarmanns eigene Aussagen nicht als alleinige Grundlage für die Opferzahl verwendet werden können.
Die Ermittler konnten Haarmanns Aussagen mit anderen Informationen vergleichen. Wenn er beispielsweise Angaben zu einem Opfer machte, konnten diese mit Vermisstenmeldungen, gefundenen Gegenständen, Knochenfunden, Zeugenaussagen und anderen Ermittlungsergebnissen abgeglichen werden. Dadurch erhielten die einzelnen Aussagen einen unterschiedlichen Beweiswert. Das ist ein wichtiger Punkt. Nicht das Geständnis allein machte den Fall beweisbar. Entscheidend war die Kombination verschiedener Beweismittel.
Trotz der schließlich erfolgreichen Aufklärung blieben zahlreiche Fragen offen. Das liegt auch daran, dass die ursprünglichen Ermittlungs- und Prozessakten heute weitgehend fehlen. Laut dem Niedersächsischen Landesarchiv sind die umfangreichen Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft und Polizei sowie die eigentlichen Prozessakten nicht erhalten geblieben. Als wahrscheinlicher Grund gilt ihre Vernichtung bei der Zerstörung des Justizzentrums Hannover im Zweiten Weltkrieg. Damit fehlt uns heute ein erheblicher Teil der ursprünglichen Dokumentation.
Der Begriff „Polizeiversagen” wird häufig im Zusammenhang mit Haarmann verwendet. Er ist jedoch differenziert zu betrachten. Gut dokumentiert ist, dass Haarmann Polizeiinformant war. Dadurch hatte er ungewöhnliche Kontakte zu den Behörden. Bereits 1918 war er in einem Vermisstenfall aufgefallen. Die Bearbeitung von Vermisstenfällen war teilweise verzögert. Theodor Lessing kritisierte die Polizei dafür massiv. Im Prozess erhoben Angehörige der Opfer schwere Vorwürfe gegen die Behörden. Es ist jedoch nicht ohne Weiteres beweisbar, dass einzelne Polizeibeamte bewusst von konkreten Morden wussten und diese absichtlich ignorierten. Eine solche Behauptung wäre ohne konkrete Belege zu weitgehend.
Dieser Fall macht ein grundlegendes Problem deutlich. Ein Informant kann für die Polizei äußerst wertvolle Informationen liefern. Gleichzeitig kann seine Stellung dazu führen, dass seine eigenen kriminellen Aktivitäten unterschätzt werden. Im Fall von Haarmann kam hinzu, dass er dadurch Zugang zu einem Milieu erhielt, in dem sich potenzielle Opfer aufhielten. Seine Tätigkeit als Informant war somit mehr als nur eine Randnotiz seiner Biografie. Sie gehört zu den zentralen strukturellen Faktoren des Falls.
Theodor Lessing stellte genau diese Fragen während des Prozesses. Er beschäftigte sich nicht nur mit Haarmann als Täter, sondern mit dem gesamten System, in dem sich die Mordserie entwickeln konnte. Lessing kritisierte insbesondere die Rolle der Polizei und deren Umgang mit Haarmann. Seine Berichte machten die problematische Verbindung zwischen Täter und Polizei einem breiten Publikum bekannt. Lessings Berichterstattung war für die damalige Öffentlichkeit außergewöhnlich kritisch. Er beschränkte sich nicht darauf, die Aussagen Haarmanns wiederzugeben. Er stellte die Ermittlungsarbeit und die Verantwortung der Behörden infrage. Im weiteren Verlauf wurde Lessing vom Prozess ausgeschlossen. Damit wurde die Frage nach der Rolle der Presse selbst Teil des Falles.
Der Prozess wurde nicht nur in Hannover wahrgenommen. Vertreter der internationalen Presse beobachteten die Verhandlung. Der Fall entwickelte sich zu einem der größten Medienereignisse der Weimarer Republik. Die Kombination aus Serienmord, jungen Opfern, einem Polizeiskandal, spektakulären Ermittlungsdetails und einem für die Öffentlichkeit zugänglichen Gerichtsverfahren führte zu einer außergewöhnlich intensiven Berichterstattung.
Nach seiner Festnahme wurde Haarmann nicht nur kriminalistisch untersucht. Auch sein psychischer Zustand wurde geprüft. Zwischen dem 18. August und dem 25. September 1924 befragte Prof. Dr. Ernst Schultze Haarmann mehrfach in der Landesheil- und Pflegeanstalt Göttingen. Die erhaltenen Protokolle dieser Befragungen sind heute eine wichtige Ersatzquelle für die ansonsten lückenhafte Aktenlage. Sie sind deshalb für die Rekonstruktion des Falles von besonderer Bedeutung.
Bei der heutigen Betrachtung darf nicht vergessen werden, dass die Ermittler damals mit völlig anderen technischen Möglichkeiten arbeiteten. Ein moderner Ermittler hätte Zugriff auf DNA-Analysen, digitale Vermisstendatenbanken, Fingerabdruckdatenbanken, die moderne forensische Anthropologie, Überwachungskameras und digitale Kommunikationsdaten. All das existierte 1924 noch nicht. Das erklärt einen Teil der Schwierigkeiten. Es entschuldigt jedoch nicht die dokumentierten organisatorischen Probleme und die problematische Stellung Haarmanns als Informant. Einen einzigen „entscheidenden Fehler” gibt es nicht. Rückblickend lassen sich mehrere problematische Punkte erkennen. Bereits 1918 geriet Haarmann in den Fokus der Polizei. Die Vermisstenfälle wurden jedoch nicht frühzeitig zu einem größeren Muster zusammengeführt. Haarmann besaß eine ungewöhnlich privilegierte Stellung gegenüber der Polizei. Teilweise erfolgte die Meldung bzw. Bearbeitung verspätet. Erst die Kombination aus Leichenfunden und weiteren Ermittlungen führte zur entscheidenden Fokussierung auf Haarmann. Die historische Verantwortung liegt deshalb eher in einem Systemversagen über mehrere Jahre als in einer einzigen Fehlentscheidung.
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Quellenbasis
Niedersächsisches Landesarchiv:
„Der ‚Vampir von Hannover‘ – Untersuchungen und Prozess gegen den Massenmörder Fritz Haarmann (1924)“. Das Landesarchiv bestätigt insbesondere die Anklage wegen 27 Morden, die 24 nachgewiesenen Morde, die psychiatrischen Untersuchungen und die Vollstreckung der Todesstrafe am 15. April 1925. (Nds. Landesarchiv)
Landeshauptstadt Hannover:
Historische Aufarbeitung des 100. Jahrestages des Falles mit Angaben zu Opferzahl, Altersstruktur, Prozess, Polizei und Theodor Lessing. (Hannover)
Bundesarchiv:
Zeitgenössische Fotografien von Haarmann, dem Prozess, seiner Wohnung, dem Gasofen und dem Verfahren gegen Hans Grans. (Bundesarchiv Bilddatenbank)
Zeitgenössische Quelle:
Theodor Lessing, Haarmann – Die Geschichte eines Werwolfs.
Hinweis zur Quellenkritik:
Die ursprünglichen umfangreichen Straf- und Prozessakten sind nur unvollständig überliefert. Aussagen über Tatabläufe und mögliche zusätzliche Opfer müssen deshalb besonders sorgfältig zwischen gerichtlichen Feststellungen, Ermittlerannahmen, Haarmanns eigenen Aussagen und späteren Darstellungen unterschieden werden. (Nds. Landesarchiv)