SERIENKILLER

Tatzeitraum & Opfer

Aktiv von 1980
Bis 1980
Bestätigte Opfer 3
Aktionsradius St. Pölten, Österreich
Opfergruppen Erwachsene

Modus Operandi & Motive

Modus Operandi Zufällige Opferwahl, Eindringen in Wohnhäuser, Fesselung, Folter, Strangulation
Hauptmotive Laut Geständnis Tötungslust, innerer Zwang

Rechtliches

Festnahmejahr 1980
Urteil Lebenslange Haft und Maßnahmenvollzug
Haftform Gefängnis
Bild 1
Dieses Werk wurde von seinem Urheber, MoserB bei der deutschen Wikipedia, der Public Domain zugeführt. Dies gilt weltweit.


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Werner Kniesek: Der Dreifachmord von St. Pölten
Es ist Januar 1980 in Österreich. Schnee und Kälte liegen über Niederösterreich, als ein Mann, den der Staat seit Jahren als gefährlichen Gewaltverbrecher kennt, für wenige Tage das Gefängnis verlassen darf. Sein Name: Werner Kniesek. Was als gewöhnlicher Hafturlaub beginnt, entwickelt sich nur Stunden später zu einem der verstörendsten Verbrechen der österreichischen Kriminalgeschichte und erschüttert das Vertrauen in das Justizsystem nachhaltig.

Zu diesem Zeitpunkt ist Werner Kniesek kein unbekannter Straftäter. Er wurde am 17. November 1946 in Salzburg geboren und wuchs unter schwierigen familiären Umständen auf. Schon früh fiel er durch Gewalt, Diebstähle und massive Verhaltensauffälligkeiten auf. Bereits als Jugendlicher eskaliert seine Aggression auf erschreckende Weise. Mit nur 16 Jahren attackierte er seine eigene Mutter mit einem Messer und verletzte sie schwer. Nach der Tat flieht er nach Deutschland, wird in Hamburg gefasst und nach Österreich zurückgebracht. Es folgen Haftjahre, doch seine Gewaltbereitschaft verschwindet nicht.

Auch nach seiner Entlassung kehrt keine Ruhe ein. Werner Kniesek begeht Einbrüche, Diebstähle und Betrugsdelikte. Im Jahr 1972 folgt der nächste schwere Gewaltexzess: Er dringt in das Haus einer 73-jährigen Frau in Salzburg ein und schießt zweimal auf sie. Die Frau überlebt schwer verletzt, Kniesek landet erneut im Gefängnis. Insgesamt verbringt er bis Ende der 1970er-Jahre rund 15 Jahre hinter Gittern. Dennoch glauben die Behörden Anfang 1980 offenbar, dass der inzwischen 33-Jährige kurz vor einer Wiedereingliederung in die Gesellschaft stehen könnte.

Im Januar 1980 erhält Werner Kniesek aus der Justizanstalt Garsten einen mehrtägigen Hafturlaub. Offiziell sollte er sich um Arbeit bemühen und seine Reintegration vorbereiten. Doch während draußen die meisten Menschen ihren Alltag leben, entwickelt sich im Kopf des Gewalttäters offenbar etwas völlig anderes.

Kniesek fährt nach St. Pölten. Dort steigt er in ein Taxi und gibt sich gegenüber dem Fahrer als Teppichhändler aus. Er lässt sich in ein wohlhabendes Wohngebiet fahren. Nach späteren Ermittlungen sucht er seine Opfer offenbar völlig zufällig aus. Ursprünglich scheint er ein anderes Haus ins Auge gefasst zu haben, doch ein Hund schreckt ihn angeblich ab. Stattdessen fällt sein Blick schließlich auf das Haus der Familie Altreiter. Es ist ein ganz gewöhnliches Einfamilienhaus. Niemand ahnt, dass sich dort in wenigen Stunden ein Albtraum entfalten wird. Werner Kniesek dringt in das Haus ein und wartet.

Als Erster gerät Walter Altreiter in seine Gewalt. Der 26-Jährige sitzt im Rollstuhl und ist körperlich eingeschränkt. Kniesek überwältigt ihn, fesselt ihn und misshandelt ihn auf brutale Weise. Walter ist dem Täter hilflos ausgeliefert. Später kehrt Walters Mutter, die 55-jährige Gertrude Altreiter, nach Hause zurück. Auch sie gerät sofort in die Hände des Eindringlings. Zunächst glaubt sie offenbar an einen Raubüberfall. In der Hoffnung, ihr Leben und das ihres Sohnes retten zu können, stellt sie Kniesek einen Scheck über 20.000 Schilling aus. Laut späteren Ermittlungen zwingt der Täter sie sogar zur Einnahme von Herzmedikamenten – offenbar nicht aus Mitgefühl, sondern damit sie bei Bewusstsein bleibt und er die Kontrolle über sie nicht verliert.

Dann kehrt Ingrid Altreiter nach Hause zurück. Die junge Frau ahnt nicht, dass ihr Zuhause bereits zu einem Ort des Grauens geworden ist. Sie wird als Letzte überwältigt. Laut späteren Obduktionsberichten hat sie besonders schwere Misshandlungen erlitten. An ihrem Körper finden die Ermittler Hämatome, Striemen und Verbrennungen – Zeichen massiver Gewalt. Besonders beklemmend: Während der Tat soll sie noch einen Anruf ihres Verlobten entgegengenommen und ein Treffen abgesagt haben. Offensichtlich erkennt niemand am anderen Ende der Leitung, welches Grauen sich in diesem Moment im Haus abspielt.

Stundenlang hält Werner Kniesek seine Opfer gefangen. Schließlich tötet er alle drei Familienmitglieder durch Strangulation. Selbst die Hauskatze bleibt von seiner Gewalt nicht verschont. Doch damit nicht genug: Der Horror geht weiter.

Nach den Morden verlässt Kniesek das Haus zunächst nicht. Er bleibt stattdessen über Nacht dort und schläft im Gebäude seiner Opfer. Am nächsten Tag lädt er die Leichen der Familie in den Kofferraum ihres Mercedes. Mit dem Wagen fährt er umher, löst den Scheck ein und beginnt eine bizarre Einkaufstour, als wäre nichts geschehen. In einem Gasthaus im niederösterreichischen Karlstetten fällt er schließlich auf. Gäste beobachten sein seltsames Verhalten: schwarze Handschuhe, auffällige Nervosität und ungewöhnlich viel Bargeld. Ein Mitarbeiter wird misstrauisch und notiert sich das Kennzeichen des Mercedes. Es ist ein entscheidender Hinweis. Kurz vor Mitternacht schlägt die Polizei zu. In Salzburg wird Werner Kniesek festgenommen. Als die Beamten den Kofferraum des Mercedes öffnen, erwartet sie ein Bild des Schreckens: Die Leichen von Walter, Ingrid und Gertrude Altreiter liegen darin. Nur wenige Tage später gesteht Kniesek die Tat.

Besonders verstörend wirken seine Aussagen zu seinem Motiv. Einen persönlichen Hass gegen die Familie habe es nie gegeben. Die Opfer seien reine Zufallsopfer gewesen. Er habe aus „Lust am Töten“ beziehungsweise aus einem inneren Zwang gehandelt, so seine eigenen Angaben. Die Ermittler stehen vor einem Täter, dessen Gewalt scheinbar keinem nachvollziehbaren Motiv folgt, sondern einem tiefen Bedürfnis nach Kontrolle und Vernichtung.

Am 4. Juli 1980 fällt vor dem Landesgericht St. Pölten das Urteil: lebenslange Freiheitsstrafe. Zusätzlich wird Werner Kniesek in den Maßnahmenvollzug für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Doch auch hinter Gittern bleibt er gefährlich: 1983 versucht er erfolglos, aus der Justizanstalt Stein zu fliehen.

Der Fall Werner Kniesek erschüttert Österreich nachhaltig. Insbesondere die Tatsache, dass ein hochgefährlicher Gewaltverbrecher trotz seiner Vorgeschichte Hafturlaub erhalten hatte, sorgt für heftige Kritik am Strafvollzug. Politiker und Justizbehörden stehen unter Druck und müssen Sicherheitsmaßnahmen sowie die Risikobewertung von Gewaltstraftätern neu überdenken.

Bis heute gilt Werner Kniesek als einer der berüchtigtsten Gewaltverbrecher Österreichs. Obwohl seine Taten streng genommen eher als Mehrfachmord denn als klassische Serienmorde gelten, da alle Opfer innerhalb eines einzigen Verbrechens ohne längere Unterbrechung getötet wurden, wird sein Name in den Medien und in Kriminaldokumentationen oft im Zusammenhang mit Serienmördern genannt.

Auch Jahrzehnte später sitzt Werner Kniesek noch immer in Haft. Eine bedingte Entlassung wurde zuletzt abgelehnt. Der Fall steht bis heute beispielhaft für das Versagen von Kontrollmechanismen und macht die erschreckende Erkenntnis deutlich, wie viel Gewalt ein einzelner Mensch innerhalb weniger Stunden entfesseln kann.


Weitere dokumentierte Hinweise

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psychologische Einordnung des Täters
Es gab zwar gerichtspsychiatrische bzw. psychologische Begutachtungen, jedoch sind die vollständigen Gutachten nicht öffentlich zugänglich. Bekannt sind lediglich Inhalte und Zusammenfassungen aus Gerichtsunterlagen, Parlamentsdebatten und Medienberichten.

Was belegbar über die Gutachten bekannt ist
Bereits vor den Dreifachmorden im Jahr 1980 wurde Werner Kniesek mehrfach psychiatrisch begutachtet, insbesondere 1963 nach dem versuchten Mord an seiner Mutter sowie 1973 nach dem beinahe tödlichen Schussangriff auf eine 73-jährige Frau in Salzburg. Der gerichtlich bestellte Sachverständige Primarius Dr. Hesse kam laut Akten sowohl im Verfahren wegen des Messerangriffs auf die Mutter als auch später im Verfahren wegen des Schussattentats zum Ergebnis, dass Kniesek zurechnungsfähig sei. Er wurde somit strafrechtlich als voll verantwortlich für seine Taten angesehen.

Ein weiteres schriftliches Gutachten aus dem Jahr 1969 beschrieb Kniesek als jemanden mit einer „psychopathischen Wesensart“ und „Haltlosigkeit“, bestätigte aber ebenfalls seine Zurechnungsfähigkeit. Das bedeutet, dass deutliche Persönlichkeitsauffälligkeiten festgestellt wurden, jedoch keine schwere psychische Erkrankung, die seine Schuldfähigkeit aufgehoben hätte. Besonders brisant ist die fehlende psychologische Beobachtung in Haft.

Ein heute oft zitierter Punkt ist, dass während seiner rund siebenjährigen Haft in der Justizanstalt Garsten vor den Morden keine laufende psychiatrische oder psychotherapeutische Betreuung durchgeführt wurde. Laut einer offiziellen Antwort auf eine parlamentarische Anfrage galt Kniesek damals für den Normalvollzug als geeignet. Da er sich im Gefängnis angepasst und unauffällig verhielt, sah man offenbar keinen Anlass für eine psychiatrische Beobachtung.

Das wurde nach den Morden massiv kritisiert, denn rückblickend zeigte seine Vorgeschichte bereits eine extreme Gewaltbereitschaft: eine Messerattacke auf die Mutter, ein scheinbar motivloser Schussangriff auf eine ältere Frau und zahlreiche weitere Delikte. Dennoch erhielt er Hafturlaub.

Psychologische Einordnung – nur auf belegbarer Basis
Dies lässt sich aus belegbaren Quellen vorsichtig ableiten. In einem Gutachten wurde eine psychopathische Persönlichkeitsstruktur erwähnt. Er zeigte offenbar eine oberflächliche Anpassungsfähigkeit: Im Gefängnis galt er als ruhig und unauffällig, obwohl er eine massive Gewaltgeschichte aufwies. Nach seiner Festnahme erklärte Kniesek selbst, er habe aus „Lust am Töten” bzw. einem inneren „Zwang” gehandelt. Diese Aussage stammt von ihm selbst und nicht aus einem veröffentlichten Gutachten. Nach dem Urteil wurde er zusätzlich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Dies zeigt, dass das Gericht eine erhebliche Gefährlichkeit und psychische Abnormität annahm, allerdings bei weiterhin bestehender Schuldfähigkeit.

In gerichtlichen Gutachten wurde Werner Kniesek als Persönlichkeit mit psychopathischen Wesenszügen und Haltlosigkeit beschrieben. Er wurde jedoch als zurechnungsfähig eingestuft.


Werner Kniesek – FBI-ähnliches Täterprofil mit psychologischer Tiefenanalyse (ausschließlich auf belegbarer Basis)
Bei diesem Profil handelt es sich nicht um eine medizinische Diagnose, sondern um eine kriminalpsychologische Einordnung auf Basis öffentlich belegbarer Fakten, Gerichtsinformationen, dokumentierter Verhaltensmuster und bekannter Tätermerkmale.

In der Gesamtschau seiner bekannten Straftaten zeigt Werner Kniesek ein Muster, das kriminalpsychologisch auf eine hochgradig gefährliche, chronisch gewaltbereite Persönlichkeit mit ausgeprägten dissozialen und sadistischen Verhaltenszügen hindeutet. Es ist belegt, dass ihn gerichtliche Gutachten bereits früh als Persönlichkeit mit „psychopathischer Wesensart“ und „Haltlosigkeit“ beschrieben, jedoch gleichzeitig als zurechnungsfähig einstuften. Eine schwere psychiatrische Erkrankung mit aufgehobener Schuldfähigkeit wurde öffentlich nie festgestellt.

Aus kriminalpsychologischer Sicht fällt bei Kniesek vor allem seine frühe und progressive Gewaltkarriere auf. Bereits als Jugendlicher griff er seine eigene Mutter mit einem Messer an und verletzte sie schwer. Jahre später folgte ein beinahe tödlicher Schussangriff auf eine ältere Frau. Beide Taten zeigen eine deutliche Bereitschaft zu extremer Gewalt, die nicht impulsiv im Sinne einer spontanen Kneipenschlägerei ist, sondern gezielt gegen körperlich unterlegene Personen erfolgt.

Von besonderer Relevanz ist die Eskalationslinie: Die Gewalt nahm nicht ab, sondern steigerte sich über Jahre hinweg. Aus anfänglichen Angriffen wurden schließlich Folter, Kontrolle und Mehrfachmord. In der Täterpsychologie gilt eine solche Entwicklung häufig als Warnsignal für eine zunehmende emotionale Enthemmung und sinkende Gewaltbarrieren.

Kontrolle statt Chaos: Der organisierte Gewalttäter
Die Morde von St. Pölten sprechen gegen einen unkontrollierten Affekttäter. Vieles deutet auf einen organisierten Täter hin. So bewegte er sich gezielt in ein wohlhabendes Wohngebiet und täuschte gegenüber einem Taxifahrer eine falsche Identität („Teppichhändler“) vor. Er wartete im Haus auf seine Opfer. Er kontrollierte mehrere Menschen über Stunden hinweg. Nach den Taten handelte er kühl und funktional weiter. Diese Verhaltensweise deutet auf Planungsfähigkeit, situative Anpassung und emotionale Kontrolle während der Tat hin. Dies widerspricht dem Bild eines psychisch völlig desorganisierten Täters. Besonders auffällig ist die Fähigkeit zur Maskierung: In Haft galt Kniesek lange Zeit als angepasst und unauffällig. Gerade bei schweren Gewaltstraftätern wird dies kriminalpsychologisch häufig als Hinweis darauf gesehen, dass sie ihre Gefährlichkeit sozial verbergen können.

Macht, Dominanz und totale Kontrolle
Die Taten selbst zeigen ein stark ausgeprägtes Muster von Macht- und Kontrollverhalten. Werner Kniesek tötete seine Opfer nicht sofort. Stattdessen hielt er sie über längere Zeit fest, kontrollierte ihre Bewegungen, zwang sie zu Handlungen und übte körperliche Gewalt aus. Laut Ermittlungsberichten zwang er Gertrude Altreiter sogar zur Einnahme von Medikamenten, offenbar um ihre Funktionsfähigkeit zu erhalten. Aus kriminalpsychologischer Sicht ist das bemerkenswert, denn das Ziel scheint nicht ausschließlich die schnelle Tötung gewesen zu sein, sondern die vollständige Herrschaft über die Opfer und die Situation. Besonders relevant ist dabei die dokumentierte Misshandlung von Ingrid Altreiter. Die Vielzahl der Verletzungen – Hämatome, Striemen und Verbrennungen – deutet auf eine über die bloße Zweckmäßigkeit hinausgehende Gewaltanwendung hin. Rein kriminalpsychologisch kann dies als Hinweis auf sadistische Elemente interpretiert werden, also eine Form der Befriedigung durch die Demütigung, Angst oder das Leid anderer. Wichtig ist jedoch die saubere Formulierung: Öffentlich belegt ist kein diagnostizierter Sadismus, sondern lediglich das dokumentierte Tatverhalten.

Emotionale Kälte und fehlende Bindung
In Knieseks Fall scheint die emotionale Distanz zu anderen Menschen ein zentrales Merkmal gewesen zu sein. Die Opfer waren Zufallsopfer. Es gab keinen persönlichen Konflikt, keine Rache und auch keinen finanziell plausiblen Hauptgrund. Selbst als die Familie um ihr Leben kämpfte und kooperierte, setzte Kniesek die Gewalt fort. Nach der Tat soll er sogar im Haus der Opfer geschlafen haben. Später transportierte er die Leichen im Auto und ging einkaufen. Ein solches Verhalten wird in der Kriminalpsychologie häufig als Hinweis auf eine massive emotionale Abstumpfung und eine geringe Empathiefähigkeit gewertet. Der Wechsel vom Tatort zu alltäglichen Aktivitäten wie Essen, Einkaufen und sozialen Kontakten kann auf eine ungewöhnlich niedrige emotionale Belastung nach extremer Gewalt hindeuten. Das Motiv „Lust am Töten“ ist ein Warnsignal. Besonders verstörend ist Knieseks eigene Aussage, er habe aus „Lust am Töten” oder einem inneren „Zwang” gehandelt. Kriminalpsychologisch gelten solche Aussagen als komplex. Sie dürfen nicht automatisch wörtlich übernommen werden. Täter romantisieren oder vereinfachen ihre Motive oft selbst. Dennoch fällt auf: Es fehlt ein klassisches, rationales Motiv. Es gab keinen Streit, keine gezielte Bereicherung und auch keine Beziehungstat. Dies spricht für eine mögliche intrinsische Gewaltmotivation, also Gewalt, die aus innerem Bedürfnis, Machtgefühl oder psychischer Befriedigung entsteht. Genau solche Täter gelten in der forensischen Psychologie als besonders gefährlich, da ihre Gewalt nicht zwingend an äußere Auslöser gebunden ist.

Warum wurde er unterschätzt?
Einer der auffälligsten Aspekte im Fall Kniesek ist die offensichtliche Diskrepanz zwischen Vorgeschichte und Risikobewertung. So lagen vor 1980 bereits ein schwerer Messerangriff auf die eigene Mutter, ein beinahe tödlicher Schussangriff auf eine ältere Frau sowie zahlreiche weitere Straftaten und lange Haftzeiten vor. Trotzdem galt er offenbar als ausreichend stabil für Hafturlaub. Rückblickend deutet vieles darauf hin, dass seine Fähigkeit zur äußerlichen Anpassung unterschätzt wurde – ein Problem, das in der Kriminalpsychologie bei hochmanipulativen oder emotional flachen Tätern immer wieder beschrieben wird.

Zusammenfassende kriminalpsychologische Einschätzung
Auf Grundlage der öffentlich belegbaren Fakten ergibt sich bei Werner Kniesek das Bild eines hochgefährlichen Gewaltstraftäters mit früher Gewaltentwicklung, hoher Kontrollorientierung, erheblicher emotionaler Kälte und vermutlich stark eingeschränkter Empathiefähigkeit. Gutachten beschreiben ihn als Persönlichkeit mit psychopathischen Wesenszügen, jedoch bei voller Schuldfähigkeit. Sein Verhalten während und nach den Taten spricht für einen Täter, der kontrolliert, organisiert und emotional bemerkenswert unbeteiligt agieren konnte. Aus heutiger kriminalpsychologischer Perspektive wäre ein Täter mit dieser dokumentierten Gewaltvorgeschichte vermutlich Gegenstand einer deutlich intensiveren forensischen Risikoanalyse gewesen. Der Fall Werner Kniesek gilt deshalb bis heute als eines der eindringlichsten Beispiele dafür, wie gefährlich die Fehleinschätzung eines hochgewaltbereiten Täters sein kann.

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Weniger bekannte Infos zu Werner Kniesek
Über Werner Kniesek gibt es einige weniger bekannte, aber belegbare Details, die in Kurzartikeln oder Dokus oft nicht erwähnt werden. Einige davon sind in Gerichtsakten zu finden, andere in anderen Dokumentationen.


1. Kniesek „testete“ das Töten offenbar zuerst an der Katze der Familie
Ein besonders verstörendes Detail: Laut späteren Angaben gab Werner Kniesek an, die Katze der Familie zuerst getötet zu haben, um das Töten seiner späteren Opfer „auszuprobieren“. Das wird in vielen Zusammenfassungen gar nicht erwähnt. Aus kriminalistischer Sicht ist das bemerkenswert, da Tierquälerei bzw. Tiertötung bei schweren Gewalttätern häufig als Ausdruck von Enthemmung, Machtkontrolle oder emotionaler Abstumpfung bewertet wird. Wichtig wäre jedoch die saubere Formulierung: laut eigener Aussage des Täters.

2. Ingrid Altreiter wurde vermutlich 7 bis 11 Stunden misshandelt
Die Misshandlung von Ingrid Altreiter dauerte offenbar deutlich länger, als bisher angenommen. Laut späteren Berichten und Obduktionsangaben soll der Täter sie zwischen sieben und elf Stunden lang festgehalten und misshandelt haben, bevor er sie tötete. Ihr Körper war laut Gerichtsmedizin von Striemen, Hämatomen und Dutzenden Brandverletzungen übersät. Für die kriminalistische Einordnung ist dies wichtig, da eine derart lange Tatdauer eher auf Kontrollverhalten und prolongierte Gewalt hindeutet als auf eine impulsive Eskalation.

3. Eine vierte Person hätte sehr wahrscheinlich ebenfalls sterben können
Ein kaum bekannter Fakt: Im Haus lebte eine 21-jährige Untermieterin. Sie überlebte möglicherweise nur durch Zufall, da sie ihren freien Tag mit einem Kollegen getauscht hatte und deshalb während der Tat nicht zu Hause war. Die Ermittler gehen davon aus, dass auch sie Opfer geworden sein könnte.

4. Vor dem Dreifachmord klingelte Kniesek offenbar zuerst an einem anderen Haus
Den Ermittlungen zufolge hatte Kniesek ursprünglich ein anderes Haus im Blick, nämlich das einer Baumeisterfamilie. Er gab vor, die Adresse eines Arztes zu suchen. Ein anwesender Hund soll ihn abgeschreckt haben, woraufhin er weiterzog und schließlich die Familie Altreiter auswählte. Dies deutet stark auf eine zufällige Opferwahl hin. Dieser Fakt macht den Fall besonders beklemmend: Die Opfer wurden offenbar nicht gezielt ausgewählt, sondern gerieten schlicht zufällig in seinen Weg.

5. Kniesek kaufte kurz vor der Tat eine Gaspistole in Wien
Mit dem Geld, das er eigenen Aussagen zufolge durch illegal hergestellten Schnaps im Gefängnis verdient hatte, kaufte Kniesek in Wien eine Gaspistole, bevor er nach St. Pölten fuhr. Diese Information wird selten erwähnt, ist aber interessant, da sie auf eine gewisse Vorbereitung hindeutet – selbst wenn die konkrete Opferwahl spontan gewesen sein dürfte.

6. Er wirkte im Gefängnis über Jahre „vorbildlich“
Besonders brisant: Während seiner rund sieben Jahre in Garsten fiel Kniesek offiziellen Angaben zufolge nie negativ auf. Er galt als angepasst, ruhig, bemüht und unproblematisch. Ein späterer Politiker und damaliger Nationalratsabgeordneter erklärte sogar, Kniesek sei in Haft besonders als „Angepasster“ wahrgenommen worden. Laut Anstaltsleitung habe es nie Anlass gegeben, ihn dem Psychiater vorzustellen. Das ist aus kriminalistischer Sicht hochinteressant, da genau diese soziale Tarnfähigkeit bei manchen extrem gefährlichen Tätern vorkommt.

7. Er versuchte nach der Festnahme offenbar Suizid
Ein oft übersehener Punkt ist, dass Kniesek nach seiner Verhaftung in einer Zelle des Salzburger Landesgerichts versucht haben soll, sich das Leben zu nehmen, indem er versuchte, sich die Pulsadern aufzubeißen. Justizbeamte verhinderten dies. Dies ist umso ungewöhnlicher, als sein Verhalten direkt nach den Morden zuvor eher kühl und kontrolliert wirkte.

8. Er sagte selbst, weitere Morde nicht ausschließen zu können
Nach seinem Geständnis soll Kniesek laut Berichten sinngemäß erklärt haben, dass die Tötungen seiner „geistigen Befriedigung“ gedient hätten und er weitere Tötungsdelikte nicht ausschließen könne. Öffentlich belegte weitere Opfer gibt es allerdings nicht. Für kriminalistische Betrachtungen ist das relevant, da Ermittler bei solchen Aussagen oft prüfen, ob es ungeklärte ähnliche Fälle gibt.

9. Österreich änderte nach seinem Fall indirekt den Umgang mit gefährlichen Straftätern
Der Fall Kniesek stellte einen Wendepunkt für den österreichischen Maßnahmenvollzug dar. Justizminister Christian Broda erklärte öffentlich, dass der Dreifachmord nach dem damals neuen Recht wohl hätte verhindert werden können. Anschließend wurde eine Arbeitsgruppe aus neun Experten eingesetzt, um ältere gefährliche Gewaltstraftäter neu zu bewerten, insbesondere jene, die vor 1975 verurteilt worden waren.

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