psychologische Einordnung des Täters
Es gab zwar gerichtspsychiatrische bzw. psychologische Begutachtungen, jedoch sind die vollständigen Gutachten nicht öffentlich zugänglich. Bekannt sind lediglich Inhalte und Zusammenfassungen aus Gerichtsunterlagen, Parlamentsdebatten und Medienberichten.
Was belegbar über die Gutachten bekannt ist
Bereits vor den Dreifachmorden im Jahr 1980 wurde Werner Kniesek mehrfach psychiatrisch begutachtet, insbesondere 1963 nach dem versuchten Mord an seiner Mutter sowie 1973 nach dem beinahe tödlichen Schussangriff auf eine 73-jährige Frau in Salzburg. Der gerichtlich bestellte Sachverständige Primarius Dr. Hesse kam laut Akten sowohl im Verfahren wegen des Messerangriffs auf die Mutter als auch später im Verfahren wegen des Schussattentats zum Ergebnis, dass Kniesek zurechnungsfähig sei. Er wurde somit strafrechtlich als voll verantwortlich für seine Taten angesehen.
Ein weiteres schriftliches Gutachten aus dem Jahr 1969 beschrieb Kniesek als jemanden mit einer „psychopathischen Wesensart“ und „Haltlosigkeit“, bestätigte aber ebenfalls seine Zurechnungsfähigkeit. Das bedeutet, dass deutliche Persönlichkeitsauffälligkeiten festgestellt wurden, jedoch keine schwere psychische Erkrankung, die seine Schuldfähigkeit aufgehoben hätte. Besonders brisant ist die fehlende psychologische Beobachtung in Haft.
Ein heute oft zitierter Punkt ist, dass während seiner rund siebenjährigen Haft in der Justizanstalt Garsten vor den Morden keine laufende psychiatrische oder psychotherapeutische Betreuung durchgeführt wurde. Laut einer offiziellen Antwort auf eine parlamentarische Anfrage galt Kniesek damals für den Normalvollzug als geeignet. Da er sich im Gefängnis angepasst und unauffällig verhielt, sah man offenbar keinen Anlass für eine psychiatrische Beobachtung.
Das wurde nach den Morden massiv kritisiert, denn rückblickend zeigte seine Vorgeschichte bereits eine extreme Gewaltbereitschaft: eine Messerattacke auf die Mutter, ein scheinbar motivloser Schussangriff auf eine ältere Frau und zahlreiche weitere Delikte. Dennoch erhielt er Hafturlaub.
Psychologische Einordnung – nur auf belegbarer Basis
Dies lässt sich aus belegbaren Quellen vorsichtig ableiten. In einem Gutachten wurde eine psychopathische Persönlichkeitsstruktur erwähnt. Er zeigte offenbar eine oberflächliche Anpassungsfähigkeit: Im Gefängnis galt er als ruhig und unauffällig, obwohl er eine massive Gewaltgeschichte aufwies. Nach seiner Festnahme erklärte Kniesek selbst, er habe aus „Lust am Töten” bzw. einem inneren „Zwang” gehandelt. Diese Aussage stammt von ihm selbst und nicht aus einem veröffentlichten Gutachten. Nach dem Urteil wurde er zusätzlich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Dies zeigt, dass das Gericht eine erhebliche Gefährlichkeit und psychische Abnormität annahm, allerdings bei weiterhin bestehender Schuldfähigkeit.
In gerichtlichen Gutachten wurde Werner Kniesek als Persönlichkeit mit psychopathischen Wesenszügen und Haltlosigkeit beschrieben. Er wurde jedoch als zurechnungsfähig eingestuft.
Werner Kniesek – FBI-ähnliches Täterprofil mit psychologischer Tiefenanalyse (ausschließlich auf belegbarer Basis)
Bei diesem Profil handelt es sich nicht um eine medizinische Diagnose, sondern um eine kriminalpsychologische Einordnung auf Basis öffentlich belegbarer Fakten, Gerichtsinformationen, dokumentierter Verhaltensmuster und bekannter Tätermerkmale.
In der Gesamtschau seiner bekannten Straftaten zeigt Werner Kniesek ein Muster, das kriminalpsychologisch auf eine hochgradig gefährliche, chronisch gewaltbereite Persönlichkeit mit ausgeprägten dissozialen und sadistischen Verhaltenszügen hindeutet. Es ist belegt, dass ihn gerichtliche Gutachten bereits früh als Persönlichkeit mit „psychopathischer Wesensart“ und „Haltlosigkeit“ beschrieben, jedoch gleichzeitig als zurechnungsfähig einstuften. Eine schwere psychiatrische Erkrankung mit aufgehobener Schuldfähigkeit wurde öffentlich nie festgestellt.
Aus kriminalpsychologischer Sicht fällt bei Kniesek vor allem seine frühe und progressive Gewaltkarriere auf. Bereits als Jugendlicher griff er seine eigene Mutter mit einem Messer an und verletzte sie schwer. Jahre später folgte ein beinahe tödlicher Schussangriff auf eine ältere Frau. Beide Taten zeigen eine deutliche Bereitschaft zu extremer Gewalt, die nicht impulsiv im Sinne einer spontanen Kneipenschlägerei ist, sondern gezielt gegen körperlich unterlegene Personen erfolgt.
Von besonderer Relevanz ist die Eskalationslinie: Die Gewalt nahm nicht ab, sondern steigerte sich über Jahre hinweg. Aus anfänglichen Angriffen wurden schließlich Folter, Kontrolle und Mehrfachmord. In der Täterpsychologie gilt eine solche Entwicklung häufig als Warnsignal für eine zunehmende emotionale Enthemmung und sinkende Gewaltbarrieren.
Kontrolle statt Chaos: Der organisierte Gewalttäter
Die Morde von St. Pölten sprechen gegen einen unkontrollierten Affekttäter. Vieles deutet auf einen organisierten Täter hin. So bewegte er sich gezielt in ein wohlhabendes Wohngebiet und täuschte gegenüber einem Taxifahrer eine falsche Identität („Teppichhändler“) vor. Er wartete im Haus auf seine Opfer. Er kontrollierte mehrere Menschen über Stunden hinweg. Nach den Taten handelte er kühl und funktional weiter. Diese Verhaltensweise deutet auf Planungsfähigkeit, situative Anpassung und emotionale Kontrolle während der Tat hin. Dies widerspricht dem Bild eines psychisch völlig desorganisierten Täters. Besonders auffällig ist die Fähigkeit zur Maskierung: In Haft galt Kniesek lange Zeit als angepasst und unauffällig. Gerade bei schweren Gewaltstraftätern wird dies kriminalpsychologisch häufig als Hinweis darauf gesehen, dass sie ihre Gefährlichkeit sozial verbergen können.
Macht, Dominanz und totale Kontrolle
Die Taten selbst zeigen ein stark ausgeprägtes Muster von Macht- und Kontrollverhalten. Werner Kniesek tötete seine Opfer nicht sofort. Stattdessen hielt er sie über längere Zeit fest, kontrollierte ihre Bewegungen, zwang sie zu Handlungen und übte körperliche Gewalt aus. Laut Ermittlungsberichten zwang er Gertrude Altreiter sogar zur Einnahme von Medikamenten, offenbar um ihre Funktionsfähigkeit zu erhalten. Aus kriminalpsychologischer Sicht ist das bemerkenswert, denn das Ziel scheint nicht ausschließlich die schnelle Tötung gewesen zu sein, sondern die vollständige Herrschaft über die Opfer und die Situation. Besonders relevant ist dabei die dokumentierte Misshandlung von Ingrid Altreiter. Die Vielzahl der Verletzungen – Hämatome, Striemen und Verbrennungen – deutet auf eine über die bloße Zweckmäßigkeit hinausgehende Gewaltanwendung hin. Rein kriminalpsychologisch kann dies als Hinweis auf sadistische Elemente interpretiert werden, also eine Form der Befriedigung durch die Demütigung, Angst oder das Leid anderer. Wichtig ist jedoch die saubere Formulierung: Öffentlich belegt ist kein diagnostizierter Sadismus, sondern lediglich das dokumentierte Tatverhalten.
Emotionale Kälte und fehlende Bindung
In Knieseks Fall scheint die emotionale Distanz zu anderen Menschen ein zentrales Merkmal gewesen zu sein. Die Opfer waren Zufallsopfer. Es gab keinen persönlichen Konflikt, keine Rache und auch keinen finanziell plausiblen Hauptgrund. Selbst als die Familie um ihr Leben kämpfte und kooperierte, setzte Kniesek die Gewalt fort. Nach der Tat soll er sogar im Haus der Opfer geschlafen haben. Später transportierte er die Leichen im Auto und ging einkaufen. Ein solches Verhalten wird in der Kriminalpsychologie häufig als Hinweis auf eine massive emotionale Abstumpfung und eine geringe Empathiefähigkeit gewertet. Der Wechsel vom Tatort zu alltäglichen Aktivitäten wie Essen, Einkaufen und sozialen Kontakten kann auf eine ungewöhnlich niedrige emotionale Belastung nach extremer Gewalt hindeuten. Das Motiv „Lust am Töten“ ist ein Warnsignal. Besonders verstörend ist Knieseks eigene Aussage, er habe aus „Lust am Töten” oder einem inneren „Zwang” gehandelt. Kriminalpsychologisch gelten solche Aussagen als komplex. Sie dürfen nicht automatisch wörtlich übernommen werden. Täter romantisieren oder vereinfachen ihre Motive oft selbst. Dennoch fällt auf: Es fehlt ein klassisches, rationales Motiv. Es gab keinen Streit, keine gezielte Bereicherung und auch keine Beziehungstat. Dies spricht für eine mögliche intrinsische Gewaltmotivation, also Gewalt, die aus innerem Bedürfnis, Machtgefühl oder psychischer Befriedigung entsteht. Genau solche Täter gelten in der forensischen Psychologie als besonders gefährlich, da ihre Gewalt nicht zwingend an äußere Auslöser gebunden ist.
Warum wurde er unterschätzt?
Einer der auffälligsten Aspekte im Fall Kniesek ist die offensichtliche Diskrepanz zwischen Vorgeschichte und Risikobewertung. So lagen vor 1980 bereits ein schwerer Messerangriff auf die eigene Mutter, ein beinahe tödlicher Schussangriff auf eine ältere Frau sowie zahlreiche weitere Straftaten und lange Haftzeiten vor. Trotzdem galt er offenbar als ausreichend stabil für Hafturlaub. Rückblickend deutet vieles darauf hin, dass seine Fähigkeit zur äußerlichen Anpassung unterschätzt wurde – ein Problem, das in der Kriminalpsychologie bei hochmanipulativen oder emotional flachen Tätern immer wieder beschrieben wird.
Zusammenfassende kriminalpsychologische Einschätzung
Auf Grundlage der öffentlich belegbaren Fakten ergibt sich bei Werner Kniesek das Bild eines hochgefährlichen Gewaltstraftäters mit früher Gewaltentwicklung, hoher Kontrollorientierung, erheblicher emotionaler Kälte und vermutlich stark eingeschränkter Empathiefähigkeit. Gutachten beschreiben ihn als Persönlichkeit mit psychopathischen Wesenszügen, jedoch bei voller Schuldfähigkeit. Sein Verhalten während und nach den Taten spricht für einen Täter, der kontrolliert, organisiert und emotional bemerkenswert unbeteiligt agieren konnte. Aus heutiger kriminalpsychologischer Perspektive wäre ein Täter mit dieser dokumentierten Gewaltvorgeschichte vermutlich Gegenstand einer deutlich intensiveren forensischen Risikoanalyse gewesen. Der Fall Werner Kniesek gilt deshalb bis heute als eines der eindringlichsten Beispiele dafür, wie gefährlich die Fehleinschätzung eines hochgewaltbereiten Täters sein kann.
Es gab zwar gerichtspsychiatrische bzw. psychologische Begutachtungen, jedoch sind die vollständigen Gutachten nicht öffentlich zugänglich. Bekannt sind lediglich Inhalte und Zusammenfassungen aus Gerichtsunterlagen, Parlamentsdebatten und Medienberichten.
Was belegbar über die Gutachten bekannt ist
Bereits vor den Dreifachmorden im Jahr 1980 wurde Werner Kniesek mehrfach psychiatrisch begutachtet, insbesondere 1963 nach dem versuchten Mord an seiner Mutter sowie 1973 nach dem beinahe tödlichen Schussangriff auf eine 73-jährige Frau in Salzburg. Der gerichtlich bestellte Sachverständige Primarius Dr. Hesse kam laut Akten sowohl im Verfahren wegen des Messerangriffs auf die Mutter als auch später im Verfahren wegen des Schussattentats zum Ergebnis, dass Kniesek zurechnungsfähig sei. Er wurde somit strafrechtlich als voll verantwortlich für seine Taten angesehen.
Ein weiteres schriftliches Gutachten aus dem Jahr 1969 beschrieb Kniesek als jemanden mit einer „psychopathischen Wesensart“ und „Haltlosigkeit“, bestätigte aber ebenfalls seine Zurechnungsfähigkeit. Das bedeutet, dass deutliche Persönlichkeitsauffälligkeiten festgestellt wurden, jedoch keine schwere psychische Erkrankung, die seine Schuldfähigkeit aufgehoben hätte. Besonders brisant ist die fehlende psychologische Beobachtung in Haft.
Ein heute oft zitierter Punkt ist, dass während seiner rund siebenjährigen Haft in der Justizanstalt Garsten vor den Morden keine laufende psychiatrische oder psychotherapeutische Betreuung durchgeführt wurde. Laut einer offiziellen Antwort auf eine parlamentarische Anfrage galt Kniesek damals für den Normalvollzug als geeignet. Da er sich im Gefängnis angepasst und unauffällig verhielt, sah man offenbar keinen Anlass für eine psychiatrische Beobachtung.
Das wurde nach den Morden massiv kritisiert, denn rückblickend zeigte seine Vorgeschichte bereits eine extreme Gewaltbereitschaft: eine Messerattacke auf die Mutter, ein scheinbar motivloser Schussangriff auf eine ältere Frau und zahlreiche weitere Delikte. Dennoch erhielt er Hafturlaub.
Psychologische Einordnung – nur auf belegbarer Basis
Dies lässt sich aus belegbaren Quellen vorsichtig ableiten. In einem Gutachten wurde eine psychopathische Persönlichkeitsstruktur erwähnt. Er zeigte offenbar eine oberflächliche Anpassungsfähigkeit: Im Gefängnis galt er als ruhig und unauffällig, obwohl er eine massive Gewaltgeschichte aufwies. Nach seiner Festnahme erklärte Kniesek selbst, er habe aus „Lust am Töten” bzw. einem inneren „Zwang” gehandelt. Diese Aussage stammt von ihm selbst und nicht aus einem veröffentlichten Gutachten. Nach dem Urteil wurde er zusätzlich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Dies zeigt, dass das Gericht eine erhebliche Gefährlichkeit und psychische Abnormität annahm, allerdings bei weiterhin bestehender Schuldfähigkeit.
In gerichtlichen Gutachten wurde Werner Kniesek als Persönlichkeit mit psychopathischen Wesenszügen und Haltlosigkeit beschrieben. Er wurde jedoch als zurechnungsfähig eingestuft.
Werner Kniesek – FBI-ähnliches Täterprofil mit psychologischer Tiefenanalyse (ausschließlich auf belegbarer Basis)
Bei diesem Profil handelt es sich nicht um eine medizinische Diagnose, sondern um eine kriminalpsychologische Einordnung auf Basis öffentlich belegbarer Fakten, Gerichtsinformationen, dokumentierter Verhaltensmuster und bekannter Tätermerkmale.
In der Gesamtschau seiner bekannten Straftaten zeigt Werner Kniesek ein Muster, das kriminalpsychologisch auf eine hochgradig gefährliche, chronisch gewaltbereite Persönlichkeit mit ausgeprägten dissozialen und sadistischen Verhaltenszügen hindeutet. Es ist belegt, dass ihn gerichtliche Gutachten bereits früh als Persönlichkeit mit „psychopathischer Wesensart“ und „Haltlosigkeit“ beschrieben, jedoch gleichzeitig als zurechnungsfähig einstuften. Eine schwere psychiatrische Erkrankung mit aufgehobener Schuldfähigkeit wurde öffentlich nie festgestellt.
Aus kriminalpsychologischer Sicht fällt bei Kniesek vor allem seine frühe und progressive Gewaltkarriere auf. Bereits als Jugendlicher griff er seine eigene Mutter mit einem Messer an und verletzte sie schwer. Jahre später folgte ein beinahe tödlicher Schussangriff auf eine ältere Frau. Beide Taten zeigen eine deutliche Bereitschaft zu extremer Gewalt, die nicht impulsiv im Sinne einer spontanen Kneipenschlägerei ist, sondern gezielt gegen körperlich unterlegene Personen erfolgt.
Von besonderer Relevanz ist die Eskalationslinie: Die Gewalt nahm nicht ab, sondern steigerte sich über Jahre hinweg. Aus anfänglichen Angriffen wurden schließlich Folter, Kontrolle und Mehrfachmord. In der Täterpsychologie gilt eine solche Entwicklung häufig als Warnsignal für eine zunehmende emotionale Enthemmung und sinkende Gewaltbarrieren.
Kontrolle statt Chaos: Der organisierte Gewalttäter
Die Morde von St. Pölten sprechen gegen einen unkontrollierten Affekttäter. Vieles deutet auf einen organisierten Täter hin. So bewegte er sich gezielt in ein wohlhabendes Wohngebiet und täuschte gegenüber einem Taxifahrer eine falsche Identität („Teppichhändler“) vor. Er wartete im Haus auf seine Opfer. Er kontrollierte mehrere Menschen über Stunden hinweg. Nach den Taten handelte er kühl und funktional weiter. Diese Verhaltensweise deutet auf Planungsfähigkeit, situative Anpassung und emotionale Kontrolle während der Tat hin. Dies widerspricht dem Bild eines psychisch völlig desorganisierten Täters. Besonders auffällig ist die Fähigkeit zur Maskierung: In Haft galt Kniesek lange Zeit als angepasst und unauffällig. Gerade bei schweren Gewaltstraftätern wird dies kriminalpsychologisch häufig als Hinweis darauf gesehen, dass sie ihre Gefährlichkeit sozial verbergen können.
Macht, Dominanz und totale Kontrolle
Die Taten selbst zeigen ein stark ausgeprägtes Muster von Macht- und Kontrollverhalten. Werner Kniesek tötete seine Opfer nicht sofort. Stattdessen hielt er sie über längere Zeit fest, kontrollierte ihre Bewegungen, zwang sie zu Handlungen und übte körperliche Gewalt aus. Laut Ermittlungsberichten zwang er Gertrude Altreiter sogar zur Einnahme von Medikamenten, offenbar um ihre Funktionsfähigkeit zu erhalten. Aus kriminalpsychologischer Sicht ist das bemerkenswert, denn das Ziel scheint nicht ausschließlich die schnelle Tötung gewesen zu sein, sondern die vollständige Herrschaft über die Opfer und die Situation. Besonders relevant ist dabei die dokumentierte Misshandlung von Ingrid Altreiter. Die Vielzahl der Verletzungen – Hämatome, Striemen und Verbrennungen – deutet auf eine über die bloße Zweckmäßigkeit hinausgehende Gewaltanwendung hin. Rein kriminalpsychologisch kann dies als Hinweis auf sadistische Elemente interpretiert werden, also eine Form der Befriedigung durch die Demütigung, Angst oder das Leid anderer. Wichtig ist jedoch die saubere Formulierung: Öffentlich belegt ist kein diagnostizierter Sadismus, sondern lediglich das dokumentierte Tatverhalten.
Emotionale Kälte und fehlende Bindung
In Knieseks Fall scheint die emotionale Distanz zu anderen Menschen ein zentrales Merkmal gewesen zu sein. Die Opfer waren Zufallsopfer. Es gab keinen persönlichen Konflikt, keine Rache und auch keinen finanziell plausiblen Hauptgrund. Selbst als die Familie um ihr Leben kämpfte und kooperierte, setzte Kniesek die Gewalt fort. Nach der Tat soll er sogar im Haus der Opfer geschlafen haben. Später transportierte er die Leichen im Auto und ging einkaufen. Ein solches Verhalten wird in der Kriminalpsychologie häufig als Hinweis auf eine massive emotionale Abstumpfung und eine geringe Empathiefähigkeit gewertet. Der Wechsel vom Tatort zu alltäglichen Aktivitäten wie Essen, Einkaufen und sozialen Kontakten kann auf eine ungewöhnlich niedrige emotionale Belastung nach extremer Gewalt hindeuten. Das Motiv „Lust am Töten“ ist ein Warnsignal. Besonders verstörend ist Knieseks eigene Aussage, er habe aus „Lust am Töten” oder einem inneren „Zwang” gehandelt. Kriminalpsychologisch gelten solche Aussagen als komplex. Sie dürfen nicht automatisch wörtlich übernommen werden. Täter romantisieren oder vereinfachen ihre Motive oft selbst. Dennoch fällt auf: Es fehlt ein klassisches, rationales Motiv. Es gab keinen Streit, keine gezielte Bereicherung und auch keine Beziehungstat. Dies spricht für eine mögliche intrinsische Gewaltmotivation, also Gewalt, die aus innerem Bedürfnis, Machtgefühl oder psychischer Befriedigung entsteht. Genau solche Täter gelten in der forensischen Psychologie als besonders gefährlich, da ihre Gewalt nicht zwingend an äußere Auslöser gebunden ist.
Warum wurde er unterschätzt?
Einer der auffälligsten Aspekte im Fall Kniesek ist die offensichtliche Diskrepanz zwischen Vorgeschichte und Risikobewertung. So lagen vor 1980 bereits ein schwerer Messerangriff auf die eigene Mutter, ein beinahe tödlicher Schussangriff auf eine ältere Frau sowie zahlreiche weitere Straftaten und lange Haftzeiten vor. Trotzdem galt er offenbar als ausreichend stabil für Hafturlaub. Rückblickend deutet vieles darauf hin, dass seine Fähigkeit zur äußerlichen Anpassung unterschätzt wurde – ein Problem, das in der Kriminalpsychologie bei hochmanipulativen oder emotional flachen Tätern immer wieder beschrieben wird.
Zusammenfassende kriminalpsychologische Einschätzung
Auf Grundlage der öffentlich belegbaren Fakten ergibt sich bei Werner Kniesek das Bild eines hochgefährlichen Gewaltstraftäters mit früher Gewaltentwicklung, hoher Kontrollorientierung, erheblicher emotionaler Kälte und vermutlich stark eingeschränkter Empathiefähigkeit. Gutachten beschreiben ihn als Persönlichkeit mit psychopathischen Wesenszügen, jedoch bei voller Schuldfähigkeit. Sein Verhalten während und nach den Taten spricht für einen Täter, der kontrolliert, organisiert und emotional bemerkenswert unbeteiligt agieren konnte. Aus heutiger kriminalpsychologischer Perspektive wäre ein Täter mit dieser dokumentierten Gewaltvorgeschichte vermutlich Gegenstand einer deutlich intensiveren forensischen Risikoanalyse gewesen. Der Fall Werner Kniesek gilt deshalb bis heute als eines der eindringlichsten Beispiele dafür, wie gefährlich die Fehleinschätzung eines hochgewaltbereiten Täters sein kann.
