Ernst Karl
Geboren am 01.08.1945 in Gaming, Niederösterreich. Gestorben am 15.06.2001.
Tatzeitraum & Opfer
Aktiv von1968
Aktiv bis1974
Bestätigte Opfer3
Modus Operandi & Motive
Modus OperandiSchusswaffe (1968), Erdrosseln/Erwürgen (1974)
HauptmotiveErpressung, persönliche Konflikte, spätere Gewalt im Haftkontext
Rechtliches
Festnahmejahr1968
UrteilLebenslange Haft wegen Doppelmordes
HaftformGefängnis
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Den Ermittlungen zufolge kannte Ernst Karl beide Männer bereits vor der Tat. Sie sollen ihn wegen seiner Homosexualität erpresst haben. Dies war in Österreich besonders brisant, da homosexuelle Handlungen damals strafrechtlich verfolgt wurden. Karl gab an, bereits mehrfach Schweigegeld gezahlt zu haben. Schließlich soll er den Männern selbst einen Einbruch im Tivoli vorgeschlagen haben. Da er Dienst hatte, versprach er angeblich, „Schmiere zu stehen”. In der Garage erschoss er beide Männer gezielt und manipulierte anschließend den Tatort, indem er mit einer Pistole, die er zuvor einem der Opfer übergeben hatte, einen Schuss abgab, um seine Notwehrgeschichte glaubwürdiger erscheinen zu lassen. Wegen zweifachen Mordes wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt.
Während seiner Haft in der Justizanstalt Stein beging Ernst Karl einen weiteren belegten Mord: Am 15. Januar 1974 erwürgte er den verurteilten Mörder Johann Rogatsch im Freizeitraum der Haftanstalt mit bloßen Händen. Ernst Karl behauptete später, er habe aus Notwehr gehandelt, da Rogatsch ihn zu einem Gefängnisausbruch zwingen wollte. Nach diesem Vorfall galt er als einer der gefährlichsten Häftlinge Österreichs und wurde in eine besonders gesicherte Abteilung verlegt.
Außerdem ist belegbar, dass Ernst Karl im Laufe der Haft unter schweren psychischen Problemen litt. In mehreren Quellen wird von Schizophrenie, psychotischen Schüben, Verfolgungswahn und Wahnvorstellungen berichtet. Er glaubte zeitweise, noch Polizist zu sein, oder dass er von anderen Häftlingen verfolgt würde. Er wurde psychiatrisch behandelt und medikamentös versorgt.
Ernst Karl starb am 15. Juni 2001 unter umstrittenen Umständen in der Justizanstalt Stein/Krems. Nach einem psychotischen Schub war er in einem medizinischen Gurtenbett fixiert worden. Als Todesursache wurde offiziell ein Darmverschluss (Ileus) festgestellt. Die Veröffentlichung von Fotos des fixierten Häftlings löste öffentliche Kritik und Diskussionen über Haftbedingungen und medizinische Verantwortung in österreichischen Gefängnissen aus. Ermittlungen wegen möglicher Fahrlässigkeit wurden später eingestellt.
Die Bezeichnung „Serienkiller” ist bei Ernst Karl umstritten. Faktisch belegbar sind drei Tötungsdelikte. Kriminalistisch wird er jedoch meist als Mehrfachmörder oder „Polizist als Mörder“ bezeichnet und nicht als klassischer Serienmörder.
