SERIENKILLER

Tatzeitraum & Opfer

Aktiv von 1968
Bis 1974
Bestätigte Opfer 3

Modus Operandi & Motive

Modus Operandi Schusswaffe (1968), Erdrosseln/Erwürgen (1974)
Hauptmotive Erpressung, persönliche Konflikte, spätere Gewalt im Haftkontext

Rechtliches

Festnahmejahr 1968
Urteil Lebenslange Haft wegen Doppelmordes
Haftform Gefängnis
Bild 1
Zu diesem Täter gibt es leider kein gemeinfreies Foto.


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Ernst Karl wurde im August 1945 in Gaming (Niederösterreich) geboren. Er arbeitete als Polizeibeamter in Wien. In der Nacht vom 15. auf den 16. April 1968 erschoss er in der Garage des Kaufhauses Tivoli in Wien-Meidling die Männer Walter P. und Johann K. (Kihsl). Zunächst behauptete Karl, er habe die Männer während seines Streifendienstes bei einem Einbruch überrascht und in Notwehr gehandelt, nachdem auf ihn geschossen worden sei. Ermittler zweifelten diese Darstellung jedoch rasch an, da die Opfer aus nächster Nähe mit mehreren Schüssen – darunter gezielte Kopfschüsse – getötet worden waren. Zeugenaussagen führten schließlich zu Karl. Er gestand später die vorsätzliche Tötung.

Den Ermittlungen zufolge kannte Ernst Karl beide Männer bereits vor der Tat. Sie sollen ihn wegen seiner Homosexualität erpresst haben. Dies war in Österreich besonders brisant, da homosexuelle Handlungen damals strafrechtlich verfolgt wurden. Karl gab an, bereits mehrfach Schweigegeld gezahlt zu haben. Schließlich soll er den Männern selbst einen Einbruch im Tivoli vorgeschlagen haben. Da er Dienst hatte, versprach er angeblich, „Schmiere zu stehen”. In der Garage erschoss er beide Männer gezielt und manipulierte anschließend den Tatort, indem er mit einer Pistole, die er zuvor einem der Opfer übergeben hatte, einen Schuss abgab, um seine Notwehrgeschichte glaubwürdiger erscheinen zu lassen. Wegen zweifachen Mordes wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt.

Während seiner Haft in der Justizanstalt Stein beging Ernst Karl einen weiteren belegten Mord: Am 15. Januar 1974 erwürgte er den verurteilten Mörder Johann Rogatsch im Freizeitraum der Haftanstalt mit bloßen Händen. Ernst Karl behauptete später, er habe aus Notwehr gehandelt, da Rogatsch ihn zu einem Gefängnisausbruch zwingen wollte. Nach diesem Vorfall galt er als einer der gefährlichsten Häftlinge Österreichs und wurde in eine besonders gesicherte Abteilung verlegt.

Außerdem ist belegbar, dass Ernst Karl im Laufe der Haft unter schweren psychischen Problemen litt. In mehreren Quellen wird von Schizophrenie, psychotischen Schüben, Verfolgungswahn und Wahnvorstellungen berichtet. Er glaubte zeitweise, noch Polizist zu sein, oder dass er von anderen Häftlingen verfolgt würde. Er wurde psychiatrisch behandelt und medikamentös versorgt.

Ernst Karl starb am 15. Juni 2001 unter umstrittenen Umständen in der Justizanstalt Stein/Krems. Nach einem psychotischen Schub war er in einem medizinischen Gurtenbett fixiert worden. Als Todesursache wurde offiziell ein Darmverschluss (Ileus) festgestellt. Die Veröffentlichung von Fotos des fixierten Häftlings löste öffentliche Kritik und Diskussionen über Haftbedingungen und medizinische Verantwortung in österreichischen Gefängnissen aus. Ermittlungen wegen möglicher Fahrlässigkeit wurden später eingestellt.


Die Bezeichnung „Serienkiller” ist bei Ernst Karl umstritten. Faktisch belegbar sind drei Tötungsdelikte. Kriminalistisch wird er jedoch meist als Mehrfachmörder oder „Polizist als Mörder“ bezeichnet und nicht als klassischer Serienmörder.


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