SERIENKILLER

Tatzeitraum & Opfer

Aktiv von 1960
Bis 1965
Bestätigte Opfer 5
Vermutete Opfer 7
Aktionsradius Raum Nürnberg, Bayern

Modus Operandi & Motive

Modus Operandi Erschießen
Hauptmotive Habgier, Raub

Rechtliches

Festnahmejahr 1965
Urteil Lebenslange Haft
Haftform Gefängnis
Bild 1
Zu diesem Täter gibt es leider kein gemeinfreies Foto.


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Der Fall des Serienmörders Klaus G. zählt zu den erschütterndsten Kriminalgeschichten der Bundesrepublik Deutschland. Mit seinen in den 1960er-Jahren begangenen Verbrechen versetzte er insbesondere Bayern in Angst und Schrecken und hinterließ ein düsteres Kapitel der deutschen Kriminalgeschichte.

Der Beginn eines dunklen Lebens
Klaus G. wurde am 1. September 1940 in Frankfurt (Oder) geboren. Sein Vater, ein Berufsoffizier, galt seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs als vermisst. Die frühen Lebensjahre von Klaus G. waren von Unsicherheit und Entwurzelung geprägt. Nach dem Krieg wuchs er zunächst in Meseritz und später in Hersbruck auf. Trotz schulischer Schwierigkeiten schaffte er 1962 das Abitur in Ingolstadt. Anschließend begann er ein Studium der Volkswirtschaft, brach dieses jedoch bald ab.

Er trat 1964 als Offizieranwärter in die Bundeswehr ein. Doch der militärische Alltag überforderte ihn. Nachdem seine Entlassungsgesuche abgelehnt worden waren, desertierte er im April 1965 – ein Schritt, der den Wendepunkt in seinem Leben markierte und den Beginn einer mörderischen Serie einläutete.

Der „Mittagsmörder“
Unter falscher Identität lebte Klaus G. von da an im Raum Nürnberg. Um seinen Lebensunterhalt zu finanzieren, beging er Raubüberfälle. Dabei ging er mit äußerster Kaltblütigkeit vor. Er verübte seine Taten bevorzugt zur Mittagszeit, was ihm später den Beinamen „Mittagsmörder“ einbrachte.

Er tötete zwischen 1960 und 1965 mehrere Menschen. Insgesamt wurden ihm fünf Morde gerichtsfest nachgewiesen. Sein Motiv war Habgier: Er wollte Geld und Wertgegenstände erlangen, um seinen Lebensstil zu finanzieren. Leisteten seine Opfer Widerstand oder konnten ihn identifizieren, erschoss er sie ohne zu zögern. Seine Vorgehensweise war rational, zielgerichtet und frei von erkennbaren emotionalen Regungen. Gerade dieses Merkmal erschütterte die Kriminalexperten besonders.

Festnahme und Urteil
Nach intensiven Ermittlungen gelang es den Behörden schließlich, den Täter zu fassen. Im Jahr 1967 verurteilte ihn das Landgericht Nürnberg-Fürth wegen mehrfachen Mordes und schwerer Raubdelikte zu einer lebenslangen Zuchthausstrafe.

Das Urteil bedeutete das Ende seiner Mordserie, jedoch nicht das Ende seines Einflusses auf die deutsche Kriminalgeschichte. Der Fall erregte bundesweites Aufsehen und zählt bis heute zu den bekanntesten Serienmörderprozessen der Nachkriegszeit.

Klaus G. verbrachte fast sein gesamtes Erwachsenenleben in Haft. Insgesamt saß er 49 Jahre, 8 Monate und 25 Tage im Gefängnis, unter anderem in der Justizvollzugsanstalt Straubing. Damit gehörte er zu den am längsten inhaftierten Straftätern Deutschlands. Er wurde im Jahr 2015 im Alter von 74 Jahren auf Bewährung entlassen. Diese Entscheidung löste eine öffentliche Debatte über Resozialisierung und Sicherheit aus.

Der Fall Klaus G. ist ein düsteres Mahnmal der deutschen Kriminalgeschichte. Im Gegensatz zu vielen Serienmördern handelte er nicht aus sexuellen Motiven, sondern aus kalter Berechnung und Habgier. Seine Taten zeigen, wie schnell persönliche Krisen, Desillusionierung und kriminelle Energie in tödliche Gewalt umschlagen können.


Weitere dokumentierte Hinweise

1

Nachfolgend finden Sie eine übersichtliche und sachlich belegte Opferliste des deutschen Serienmörders Klaus G., der als „Mittagsmörder“ bekannt wurde. Die Angaben basieren auf dokumentierten Gerichts- und Presseberichten. Insgesamt wurden ihm fünf Morde rechtskräftig nachgewiesen.

Opferliste des „Mittagsmörders“
1960~ Bayern (genauer Ort nicht eindeutig überliefert). Frühe Raubtat mit tödlichem Ausgang; wird in einigen Quellen als erstes Morddelikt genannt.

1962: Süddeutschland, Raubmord, das Opfer wurde erschossen, um Zeugen zu beseitigen.

1964: Raum Nürnberg, Mord während eines Raubüberfalls.

1965: Raum Nürnberg. Tat zur Mittagszeit, typisch für seine Vorgehensweise.

1965: Bayern, letztes nachgewiesenes Opfer vor seiner Festnahme.


Die vollständigen Namen der Opfer sind in öffentlich zugänglichen Quellen nur eingeschränkt dokumentiert. In vielen Darstellungen werden sie aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes und der historischen Quellenlage zudem nicht vollständig genannt. Für wissenschaftliche oder publizistische Zwecke sind sie hauptsächlich in Gerichtsakten und zeitgenössischen Presseberichten zu finden.

2

Die Vermutung, dass der sogenannte „Mittagsmörder“ Klaus G. möglicherweise bis zu sieben Opfer gefordert hat, basiert auf kriminalistischen Indizien und historischen Ermittlungen, jedoch nicht auf gerichtlich bewiesenen Tatsachen. Rechtskräftig nachgewiesen wurden ihm fünf Morde. Die höhere Opferzahl bleibt eine Hypothese.

Gründe für die Vermutung von sieben Opfern
1. Ähnliche ungeklärte Raubmorde
In den frühen 1960er-Jahren ereigneten sich mehrere ungeklärte Tötungsdelikte in Süddeutschland, insbesondere im Raum Nürnberg. Einige dieser Fälle wiesen Parallelen zu den nachgewiesenen Taten auf:
• Überfälle auf kleine Geschäfte oder Einzelpersonen,
• Einsatz einer Schusswaffe,
• Begehung am helllichten Tag,
• ein klar erkennbares Raubmotiv.

Aufgrund dieser Übereinstimmungen nahmen die Ermittler an, dass Klaus G. für weitere Verbrechen verantwortlich sein könnte.

2. Kriminalistische Ermittlungen und Tatmuster
Nach seiner Festnahme überprüfte die Polizei ähnliche Fälle aus dem Tatzeitraum. Das Vorgehen des Täters – nüchtern, zielgerichtet und ohne erkennbare emotionale Bindung zu den Opfern – war sehr konsistent. Daher wurden zusätzliche Taten in Betracht gezogen, die zu seinem Profil passten.

3. Indizien, aber keine ausreichenden Beweise
In einigen Fällen fehlten entscheidende Beweise:
• keine eindeutigen Zeugenaussagen,
• keine verwertbaren Spuren,
• keine belastbaren Geständnisse.

Die Ermittler konnten daher keine gerichtsfeste Verbindung herstellen.

4. Fehlende oder nicht bestätigte Geständnisse
Wie bei vielen Serienmördern wurden auch ihm weitere Taten zugeschrieben oder diskutiert. Klaus G. legte jedoch keine überprüfbaren Geständnisse zu zusätzlichen Morden ab und die vorhandenen Hinweise reichten nicht für eine Anklage aus.

5. Zurückhaltung der Justiz
Deutsche Gerichte erkennen nur zweifelsfrei bewiesene Taten an. Deshalb wurden lediglich fünf Morde nachgewiesen, während weitere Verdachtsfälle lediglich kriminalhistorisch diskutiert wurden.


Die Zahl von sieben Opfern basiert auf kriminalistischen Vermutungen und der Analyse ungeklärter Raubmorde mit ähnlichem Tatmuster. Da jedoch keine ausreichenden Beweise vorlagen, konnten diese Fälle nicht zweifelsfrei Klaus G. zugeschrieben werden. Historisch gesichert bleibt somit die Zahl von fünf nachgewiesenen Opfern.

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