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Modus Operandi & Motive
Rechtliches
Fritz Haarmann – Der „Vampir von Hannover“
Friedrich Heinrich Karl Haarmann, auch bekannt als „Fritz Haarmann“, gehört zu den berüchtigtsten Serienmördern der deutschen Kriminalgeschichte. Zwischen 1918 und 1924 verschwanden in Hannover zahlreiche Jungen und junge Männer. Haarmann wurde schließlich wegen 24 Morden zum Tode verurteilt. Insgesamt war er in 27 Mordfällen angeklagt. Bis heute ist nicht abschließend geklärt, wie viele Menschen Haarmann tatsächlich getötet hat. Der Fall erlangte nicht nur aufgrund der außergewöhnlichen Brutalität der Taten Bekanntheit. Ebenso bedeutsam waren seine Rolle als Polizeiinformant, das Versagen bzw. die Fehleinschätzungen der hannoverschen Behörden, die schwierige Quellenlage und die öffentliche Berichterstattung über den Prozess. Das Niedersächsische Landesarchiv stuft den Fall als einen der spektakulärsten und medial am stärksten beachteten Kriminalfälle der Weimarer Republik ein. Die ursprünglichen umfangreichen Ermittlungs- und Prozessakten sind allerdings nur rudimentär überliefert.
Haarmann war mehr als nur ein Serienmörder. Der Fall ist zugleich ein Beispiel für die Schwächen der damaligen Ermittlungsarbeit. Er bewegte sich im Hannover der frühen 1920er Jahre in einem sozialen Umfeld, das durch wirtschaftliche Not, Wohnungsprobleme, Arbeitslosigkeit sowie die politischen und gesellschaftlichen Folgen des Ersten Weltkriegs geprägt war. Besonders der Bereich rund um den Hauptbahnhof spielte eine wichtige Rolle. Dort hielten sich zahlreiche Jugendliche und junge Männer auf, darunter Menschen, die Arbeit, Unterkunft oder Anschluss suchten. Haarmann kannte dieses Milieu. Noch schwerwiegender war seine besondere Beziehung zur Polizei: Er war als Informant tätig. Damit verfügte ausgerechnet ein Mann, der später wegen 24 Morden verurteilt wurde, über Kontakte zu den Ermittlungsbehörden.
Fritz Haarmann wurde am 25. Oktober 1879 in Hannover geboren. Über seine Kindheit und Jugend existieren zahlreiche spätere Darstellungen. Viele davon enthalten psychologische Deutungen, die sich aus den erhaltenen Quellen jedoch nicht sicher belegen lassen. Für eine seriöse Rekonstruktion muss deshalb zwischen biografischen Fakten und späteren Interpretationen unterschieden werden. Aussagen, Haarmann habe bereits als Kind eindeutig sadistische oder psychopathische Eigenschaften gezeigt, sollten beispielsweise nicht als gesicherte Tatsachen dargestellt werden, sofern hierfür keine belastbare zeitgenössische Quelle vorliegt.
Haarmann geriet bereits vor der Mordserie mit der Justiz in Konflikt. Er war somit bereits vor 1924 als Krimineller bekannt. Später entwickelte sich eine ungewöhnliche Situation: Haarmann wurde nicht nur von der Polizei überwacht, sondern arbeitete teilweise auch mit den Behörden zusammen. Diese Doppelrolle sollte für die spätere Geschichte des Falles entscheidend werden.
Haarmann arbeitete als Informant für die hannoversche Polizei. Dadurch verfügte er über Kontakte zu Polizeibeamten und konnte Informationen aus dem kriminellen Milieu liefern. Diese Verbindung war problematisch, da sie Haarmann innerhalb bestimmter Behördenkreise einen Vertrauensvorschuss verschaffte. Die spätere Aufarbeitung des Falls beschäftigte sich deshalb intensiv mit der Frage, wie es möglich war, dass ein Mann, gegen den bereits Verdachtsmomente bestanden, weiterhin Zugang zu Jugendlichen und zum Bahnhofsmilieu hatte. Der Fall Haarmann wurde somit auch zu einem Beispiel für die Gefahren, die entstehen können, wenn Informanten aus dem kriminellen Milieu nicht ausreichend kontrolliert werden.
Der erste Mordfall, der später mit Haarmann in Verbindung gebracht wurde, ereignete sich im Jahr 1918 und das Opfer war der 17-jährige Friedel Rothe. Rothe verschwand im September 1918 und geriet damals bereits in den Verdacht, von Haarmann entführt worden zu sein. Bemerkenswert ist, dass die Polizei Haarmann bereits zu diesem Zeitpunkt durchsuchte. Laut einer späteren Aussage Haarmanns befand sich der Kopf des Jungen zu diesem Zeitpunkt in einem Koffer. Diese Aussage muss allerdings als spätere Aussage Haarmanns gekennzeichnet werden. Sie ist nicht mit einer damaligen polizeilichen Feststellung gleichzusetzen. Der Fall zeigt jedoch bereits das zentrale Problem des späteren Skandals. Die Ermittler waren Haarmann zwar schon früh auf der Spur, konnten ihm jedoch keinen Mord gerichtsfest nachweisen.
Nach dem Fall Rothe klafft in der heute rekonstruierbaren Mordserie eine längere Lücke. Erst ab 1923 häufen sich die Fälle wieder. Haarmann hielt sich weiterhin im Umfeld des Hannoverschen Hauptbahnhofs und der angrenzenden Stadtviertel auf. Dort lernte er Jugendliche und junge Männer kennen, die sich häufig in wirtschaftlich schwierigen Situationen befanden. Das Niedersächsische Landesarchiv beschreibt, dass Haarmann insbesondere junge Männer suchte, deren prekäre wirtschaftliche Situation er ausnutzen konnte.
Die 27 Fälle, wegen derer Haarmann angeklagt wurde, betrafen Jungen und junge Männer im Alter zwischen 10 und 22 Jahren. Damit waren die Opfer überwiegend Jugendliche. Unter ihnen befanden sich Schüler, Lehrlinge, Arbeiter, junge Angestellte und junge Männer auf Arbeitssuche. Der jüngste in der Anklage genannte Betroffene war der zehnjährige Friedrich Abeling. Der älteste war Hermann Bock mit 22 Jahren. Nicht alle 27 Fälle endeten mit einer Verurteilung Haarmanns. Drei der angeklagten Fälle konnten ihm nicht zweifelsfrei zugerechnet werden. Daher muss zwischen 27 angeklagten und 24 gerichtlich nachgewiesenen Morden unterschieden werden.
Die 27 angeklagten Fälle
1918:
Friedel Rothe, 17 Jahre
1923:
Fritz Franke (17 Jahre), Wilhelm Schulze (17 Jahre), Roland Huch (16 Jahre), Hans Sonnenfeld (19 Jahre), Ernst Ehrenberg (13 Jahre), Heinrich Struß (18 Jahre), Paul Bronischewski (17 Jahre), Richard Gräf (17 Jahre), Wilhelm Erdner (16 Jahre), Hermann Wolf (15 Jahre), Heinz Brinkmann (13 Jahre), Adolf Hannappel (17 Jahre), Adolf Hennies (19 Jahre).
1924:
Ernst Spicker (17 Jahre), Heinrich Koch (20 Jahre), Willi Senger (19 Jahre), Hermann Speichert (16 Jahre), Alfred Hogrefe (16 Jahre), Hermann Bock (22 Jahre), Wilhelm Apel (16 Jahre), Robert Witzel (18 Jahre), Heinz Martin (14 Jahre), Fritz Wittig (17 Jahre), Friedrich Abeling (10 Jahre), Friedrich Koch (16 Jahre), Erich de Vries (17 Jahre).
Diese 27 Fälle bilden die Grundlage der historischen Opferliste des Haarmann-Verfahrens. Haarmann wurde wegen 27 Morden angeklagt. Das Gericht sprach ihn jedoch in drei Fällen vom Mordvorwurf frei beziehungsweise konnte diese Fälle nicht als bewiesen ansehen. Es handelte sich dabei um Hermann Wolf, Adolf Hennies und Hermann Bock. Das Niedersächsische Landesarchiv spricht ausdrücklich von 24 nachgewiesenen Morden.
Die Rekonstruktion des Tatmusters basiert zum einen auf Haarmanns eigenen Aussagen und zum anderen auf den Ermittlungs- und Gerichtsunterlagen. Haarmann sprach insbesondere im Umfeld des Hauptbahnhofs Jugendliche und junge Männer an. Er konnte ihnen unter anderem Unterkunft oder Hilfe anbieten. Laut dem Niedersächsischen Landesarchiv sprach er junge Männer an, deren wirtschaftliche Situation häufig prekär war, und lockte sie in seine Wohnungen in der Calenberger Neustadt. Dort kam es nach den damaligen Ermittlungen zunächst zu sexuellen Handlungen und anschließend zu den Tötungen.
Haarmann selbst schilderte verschiedene Abläufe. In seinen Aussagen spielte insbesondere ein Biss bzw. ein Angriff gegen den Hals bzw. den Kehlkopf eine Rolle. In anderen Fällen sprach er von Erdrosseln. Eine pauschale Aussage wie „Haarmann tötete alle seine Opfer durch einen Biss in die Kehle“ ist deshalb wissenschaftlich nicht sauber. Haarmanns Aussagen waren widersprüchlich und entstanden in einer komplexen Vernehmungssituation. Der genaue Ablauf jeder einzelnen Tötung lässt sich nicht mehr vollständig rekonstruieren.
Nach den Ermittlungen zerstückelte Haarmann die Leichen. Offensichtlich diente dies dazu, die sterblichen Überreste leichter beseitigen zu können. Das Niedersächsische Landesarchiv schreibt, dass Haarmann die Opfer zerstückelte, um ihre Überreste unbemerkt entsorgen zu können. Einige Leichenteile wurden in der Leine entsorgt. Bei der späteren Untersuchung des Flusses wurden zahlreiche menschliche Knochen gefunden.
Im Frühjahr 1924 wurden mehrere menschliche Schädel entdeckt. Die Funde führten zu einer intensiveren Untersuchung. Dabei stellten die Ermittler fest, dass es sich um die Überreste junger Männer handelte. Bei der späteren Suche wurden zahlreiche weitere Knochen geborgen. Diese Funde waren ein entscheidender Schritt zur Aufklärung der Mordserie.
Haarmann lebte unter anderem in einer Wohnung in der Roten Reihe 2 in Hannover, die später zum zentralen Tatort der Ermittlungen wurde. Nach seiner Festnahme untersuchten Kriminalbeamte die Räume. Das Bundesarchiv dokumentiert historische Aufnahmen der Wohnung, darunter das Mansardenzimmer, in dem Haarmann seine Opfer getötet haben soll, sowie einen Gasofen. Auf einer zeitgenössischen Aufnahme ist der sogenannte Tat- bzw. Aufbewahrungsraum mit sichtbaren Blutspuren zu sehen.
In der damaligen Bildbeschreibung des Bundesarchivs wird er als Ort bezeichnet, an dem teilweise Leichenteile verbrannt worden seien. Die Ermittler fanden dort Knochen- und Fleischreste. Die heute häufig erzählte Geschichte von einer systematischen Verarbeitung der Opfer zu Fleischwaren muss jedoch von den tatsächlich nachgewiesenen Vorgängen getrennt werden. Eine der bekanntesten Geschichten über Haarmann lautet, er habe Menschenfleisch verkauft oder als Fleischware weitergegeben. Haarmann handelte mit Fleisch. Er verkaufte beziehungsweise gab auch Kleidung und persönliche Gegenstände weiter. Dass er Menschenfleisch an Kunden verkaufte, ist jedoch nicht bewiesen.
Kleidungsstücke und persönliche Gegenstände der verschwundenen Jugendlichen spielten bei der Aufklärung eine wichtige Rolle. Durch die Weitergabe solcher Gegenstände konnten Ermittler und Angehörige Verbindungen zwischen den Vermissten und Haarmann herstellen.
Im Juni 1924 verdichteten sich die Verdachtsmomente gegen Haarmann. Am 22. Juni 1924 wurde er festgenommen. Damit begann die entscheidende Phase der Ermittlungen. Nach seiner Festnahme wurde seine Wohnung durchsucht. Dort fanden die Ermittler belastende Spuren und Gegenstände. Während der Ermittlungen machte Haarmann verschiedene Angaben. Seine Aussagen veränderten sich. Er gestand einzelne Taten, bezeichnete andere als möglich und bestritt wiederum weitere. Die heutige historische Rekonstruktion muss deshalb nicht einfach die von Haarmann selbst genannten Opferzahlen übernehmen. Haarmann gestand neun Taten, hielt zwölf weitere Tötungen für möglich und bestritt sechs Fälle. Von diesen sechs bestrittenen Taten konnten ihm nach damaliger Einschätzung fünf nachgewiesen werden.
Im Laufe der Ermittlungen nannte Haarmann unterschiedliche Zahlen. Zeitweise wurden sogar deutlich höhere Opferzahlen genannt. Dadurch entstand in der Öffentlichkeit die Vorstellung, Haarmann könne mehr als 30 Menschen getötet haben. Dies lässt sich jedoch nicht beweisen.
Der vielleicht wichtigste historische Aspekt dieses Falls ist die Rolle der Polizei. Haarmann war selbst Informant. Gleichzeitig gab es bereits vor seiner endgültigen Festnahme Verdachtsmomente gegen ihn. Nach der Aufdeckung der Mordserie wurde die Frage, warum die Behörden ihn nicht früher stoppen konnten, zu einem zentralen Thema. Theodor Lessing machte die problematische Beziehung zwischen Haarmann und der hannoverschen Polizei öffentlich. Damit wurde der Fall zu mehr als einer Kriminalgeschichte. Er wurde zu einer Diskussion über polizeiliche Verantwortung, das Informantenwesen und Ermittlungsfehler. Der Philosoph und Publizist Lessing beobachtete den Prozess als Gerichtsreporter. Er setzte sich intensiv mit dem Fall auseinander und kritisierte dabei insbesondere die Behörden und die Ermittlungsarbeit. Lessing stellte Fragen, die über die Schuld Haarmanns hinausgingen: Warum war Haarmann so lange unbehelligt geblieben? Warum wurden Warnzeichen nicht konsequent verfolgt? Welche Rolle spielte seine Tätigkeit als Polizeiinformant? Und welche Verantwortung trug die Polizei? Lessings Berichterstattung wurde zu einer wichtigen zeitgenössischen Quelle. Sein späteres Buch „Haarmann – Die Geschichte eines Werwolfs” zählt bis heute zu den bekanntesten zeitgenössischen Darstellungen des Falls.
Der Prozess gegen Haarmann begann am 4. Dezember 1924 und dauerte bis zum 19. Dezember 1924. Insgesamt wurde an 14 Verhandlungstagen verhandelt. Es waren mehr als 190 Zeugen geladen. Der Prozess wurde zu einem Medienereignis. Haarmann wurde gefesselt in den Gerichtssaal geführt. Zeitungen berichteten ausführlich über die Verhandlungen.
Eine zentrale Frage des Prozesses war Haarmanns Schuldfähigkeit. Er wurde psychiatrisch untersucht. Die damaligen Gutachter kamen zu dem Ergebnis, dass keine Geisteskrankheit vorlag, die seine Schuldfähigkeit ausschließen würde. Das Niedersächsische Landesarchiv bestätigt, dass mehrere Psychiater angehört wurden und Haarmann schließlich als voll schuldfähig eingestuft wurde. Dies bedeutet jedoch nicht, dass aus heutiger Sicht jede damalige psychiatrische Einschätzung als wissenschaftlich korrekt angesehen werden muss.
Am 19. Dezember 1924 wurde das Urteil gefällt. Haarmann wurde wegen 24 Morden zum Tode verurteilt. Drei weitere Mordanklagen konnten nicht ausreichend bewiesen werden. Damit wurde aus dem in der Öffentlichkeit als „27-facher Mörder“ diskutierten Täter juristisch ein 24-facher Mörder.
Eine weitere zentrale Figur des Verfahrens war Hans Grans. Grans stand Haarmann nahe. Ihm wurde vorgeworfen, an den Verbrechen beteiligt gewesen zu sein beziehungsweise Haarmann Opfer zugeführt zu haben. Auch Grans wurde strafrechtlich verfolgt. Seine genaue rechtliche und tatsächliche Rolle sollte in einem eigenen Abschnitt behandelt werden, da die zeitgenössischen Aussagen und späteren Darstellungen teilweise voneinander abweichen.
Haarmann wurde nach dem Todesurteil nicht begnadigt. Am 15. April 1925 wurde das Urteil vollstreckt. Er wurde im Hof des Gerichtsgefängnisses Hannover mit dem Fallbeil hingerichtet. Die Opfer Haarmanns erhielten eine gemeinsame Gedenkstätte auf dem Stadtfriedhof Hannover-Stöcken. Das Grab erinnert an die Jungen und jungen Männer, deren Verschwinden und Tod den Fall ausgelöst hatten. Die Gedenkstätte ist bis heute ein wichtiger Ort der Erinnerung. Dabei sollte der Blick jedoch nicht ausschließlich auf Haarmann gerichtet werden. Die Namen der Opfer stehen für Menschen, deren Leben durch die Mordserie ausgelöscht wurde.
Bereits zu seiner Zeit wurde der Fall Haarmann stark auf die Person des Täters konzentriert. Zeitungen berichteten über seine Aussagen, sein Aussehen, sein Verhalten und seine angeblichen Motive. Dadurch gerieten die Opfer leicht in den Hintergrund. Die 27 Jungen und jungen Männer waren jedoch keine anonymen Bestandteile einer Mordstatistik. Sie hatten Familien, Freunde, Berufe, Hoffnungen und persönliche Lebensgeschichten.
Eine moderne psychologische Diagnose Haarmanns ist nicht möglich. Die vorhandenen historischen Unterlagen erlauben jedoch einige vorsichtige Feststellungen. Diese sind belegt beziehungsweise gut dokumentiert. Er bewegte sich gezielt im Umfeld junger Männer. Er nutzte die sozialen und wirtschaftlichen Schwächen seiner Opfer aus. Durch seine Kontakte zur Polizei konnte er Vertrauen beziehungsweise Autorität erzeugen. Er war in der Lage, seine Opfer in seine Wohnung zu bringen. Er beseitigte die Leichen systematisch. Er verwendete persönliche Gegenstände der Opfer weiter oder gab sie weiter. Nach seiner Festnahme machte er widersprüchliche Angaben zu den Taten. Eine Psychopathie, Sadismus als klinische Diagnose, eine moderne Persönlichkeitsstörung oder ein eindeutiges Motiv im heutigen psychiatrischen Sinn sind nicht seriös diagnostizierbar.
Ein eindeutiges Motiv konnte nie vollständig geklärt werden. Haarmanns eigene Aussagen deuten jedoch auf eine Verbindung von Sexualität, Gewalt und Tötung hin. Die historische Quellenlage lässt jedoch keine Reduktion des gesamten Falls auf ein einziges Motiv zu. Auch die Frage, ob Haarmann primär aus sexuellen Motiven tötete oder ob das Töten selbst einen eigenständigen Stellenwert für ihn besaß, konnte nicht abschließend beantwortet werden.
Sein Vorgehen lässt sich grob in mehrere Phasen unterteilen:
- Kontaktaufnahme: Haarmann suchte Kontakt zu jungen Männern, insbesondere im Umfeld des Bahnhofs.
- Vertrauensaufbau: Er konnte Hilfe, Unterkunft oder andere Vorteile anbieten.
- Mitnahme in die Wohnung: Das Opfer gelangte mit Haarmann in dessen Wohnräume.
- Sexualisierte Situation: Nach den damaligen Ermittlungen kam es zu sexuellen Handlungen.
- Tötung: Die genaue Methode ist nicht in jedem Fall eindeutig rekonstruierbar.
- Beseitigung: Die Leichen wurden zerstückelt.
- Entsorgung: Die Körperteile wurden unter anderem in der Leine beseitigt.
- Verwertung bzw. Weitergabe von Gegenständen: Kleidung und persönliche Gegenstände gelangten teilweise in andere Hände.
Der Haarmann-Fall ist heute zwar außergewöhnlich gut dokumentiert, aber gleichzeitig auch in wichtigen Punkten schwierig zu rekonstruieren. Das klingt zunächst widersprüchlich. Der Grund dafür ist, dass die umfangreichen ursprünglichen Ermittlungs- und Prozessakten der Staatsanwaltschaft und des Landgerichts heute nicht vollständig erhalten sind. Das Niedersächsische Landesarchiv weist ausdrücklich darauf hin, dass deshalb auf Ersatzüberlieferungen zurückgegriffen werden muss. Dazu gehören insbesondere psychiatrische Akten aus der Landesheil- und Pflegeanstalt Göttingen sowie weitere erhaltene Unterlagen. Aussagen aus späteren Büchern und populären Darstellungen müssen deshalb besonders sorgfältig überprüft werden.
Der Fall Haarmann wurde zu einem Symbol für die Kriminalgeschichte der Weimarer Republik. Er prägte das Bild des Serienmörders in Deutschland über Jahrzehnte hinweg. Der Name Haarmann wurde Teil der deutschen Populärkultur. Besonders bekannt wurde das Lied „Warte, warte nur ein Weilchen …“.