SERIENKILLER

Tatzeitraum & Opfer

Aktiv von 1988
Bis 1989
Bestätigte Opfer 4
Opfergruppen Kinder

Modus Operandi & Motive

Modus Operandi Entführung, Tötung
Hauptmotive Nicht eindeutig geklärt

Rechtliches

Festnahmejahr 1989
Urteil Todesstrafe, Tod durch erhängen
Haftform Gefängnis
Hinrichtungsjahr 2008
Bild 1
Zu diesem Täter gibt es leider kein gemeinfreies Foto. Hier können sie dem Täter trotzdem in die Augen sehen:
Zum Bild (externer Link)


Bei den aufgeführten Links handelt es sich um Affiliate-Links. Wenn Sie über einen solchen Link etwas kaufen oder ein Abo abschließen, erhalten wir ggf. eine kleine Provision und unterstützen uns beim Erstellen und Erhalt dieser Website. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten. Vielen Dank... ❤️

Tsutomu Miyazaki
Miyazaki wurde am 21. August 1962 im Westen der Präfektur Tokio geboren. In der Literatur werden sowohl Ōme als auch das benachbarte Itsukaichi (heute Akiruno) als sein Geburtsort genannt. Unstrittig ist jedoch, dass er in einer wohlhabenden Familie im Raum West-Tokio aufwuchs. Er war das jüngste von vier Kindern. Die Familie galt nach außen als unauffällig und verfügte über ein stabiles Einkommen. Hinweise auf Vernachlässigung oder Armut finden sich in den offiziellen Gerichtsunterlagen nicht. Bereits bei seiner Geburt wurde eine angeborene Fehlbildung seiner Hände festgestellt. Seine Handgelenke waren nur eingeschränkt beweglich, wodurch seine Hände dauerhaft nach innen gekrümmt wirkten. Medizinisch handelte es sich um eine Fehlbildung der Handgelenke und Unterarme. Die Einschränkung war dauerhaft und konnte nicht vollständig korrigiert werden. Mehrere ehemalige Mitschüler berichteten später, dass diese körperliche Auffälligkeit häufig Anlass für Hänseleien gewesen sei. Dass daraus unmittelbar seine späteren Straftaten entstanden, ist jedoch nicht belegbar. Die Gerichte stellten keinen direkten ursächlichen Zusammenhang zwischen seiner Behinderung und den Morden fest.

Miyazaki besuchte reguläre Schulen in Tokio. Seine Lehrer beschrieben ihn später als ruhigen, introvertierten und wenig kontaktfreudigen Schüler. Auffällige Gewalttätigkeiten oder schwerwiegende Disziplinarprobleme während dieser Zeit sind in den offiziellen Unterlagen nicht vermerkt. Seine schulischen Leistungen lagen zunächst im durchschnittlichen Bereich. In den späteren Schuljahren verschlechterten sich seine Noten jedoch deutlich. Nach dem Schulabschluss bewarb er sich für ein Medizinstudium. Die Aufnahmeprüfung bestand er jedoch nicht.

Nachdem Miyazaki sein Medizinstudium abgebrochen hatte, absolvierte er eine Ausbildung zum Fotografietechniker. Später arbeitete er in einem Fotolabor. Dort entwickelte er Filme und Fotografien. Es gibt keine Hinweise darauf, dass seine spätere Tatserie bereits während dieser Tätigkeit begann oder vorbereitet wurde. Nach seiner Ausbildung zog Miyazaki wieder in das Haus seiner Eltern. Er lebte dort weitgehend zurückgezogen in seinem eigenen Zimmer. Familienangehörige beschrieben ihn später als zunehmend isoliert. Sozialkontakte außerhalb der Familie wurden immer seltener.

Während der 1980er Jahre entwickelte Miyazaki eine außergewöhnlich umfangreiche Sammlung von Videokassetten, Zeitschriften, Manga und Filmen. Bei seiner späteren Festnahme stellten Ermittler mehrere tausend Videokassetten sowie zahlreiche Magazine, Comics und selbst aufgenommene Videos sicher. Wichtig ist die Einordnung: Die Existenz dieser Sammlung war kein Beweis für Straftaten. Erst nach seiner Festnahme entstand in der japanischen Öffentlichkeit die weit verbreitete Annahme, seine Medienleidenschaft sei die Ursache seiner Morde gewesen. Diese Schlussfolgerung gilt unter Kriminologen und Medienwissenschaftlern heute jedoch als zu vereinfachend und wird durch die Gerichtsakten nicht gestützt.

Miyazaki zog sich ab Mitte der 1980er Jahre immer stärker aus dem gesellschaftlichen Leben zurück. Mehrere Bekannte berichteten später, dass er kaum Freundschaften pflegte und den Großteil seiner Freizeit allein verbrachte. Er verbrachte viele Stunden mit Fernsehen, Videofilmen, Manga und eigenen Videoaufnahmen. Diese soziale Isolation ist gut dokumentiert. Sie erklärt jedoch nicht seine späteren Taten und darf nicht mit einer Kausalität verwechselt werden.

Nach seiner Festnahme beschrieben seine Eltern ihn als verschlossenen Menschen, der nur wenig über sein Privatleben sprach. Während sein Vater weiterhin im Familienunternehmen arbeitete, war Miyazaki nur zeitweise berufstätig. Nach der Verhaftung seines Sohnes entschuldigte sich der Vater öffentlich bei den Familien der Opfer. Laut Berichten verkaufte er Teile seines Eigentums, um Entschädigungszahlungen zu leisten. Einige Jahre später nahm er sich das Leben. Die Ermittlungen ergaben keine Hinweise auf Fremdverschulden.

Die belegbaren Fakten zeichnen das Bild eines körperlich beeinträchtigten und zunehmend sozial isolierten Mannes, dessen Lebensweg von beruflichen Rückschlägen und Rückzug geprägt war. Für die Zeit vor 1988 gibt es keine Hinweise darauf, dass er bereits wegen schwerer Gewalt- oder Sexualdelikte polizeilich in Erscheinung getreten war. Erst im Sommer 1988 begann die nachweisbare Mordserie, durch die er zu einem der bekanntesten Serienmörder Japans wurde.

Die Mordserie (1988–1989)
Die folgende Chronologie basiert auf gerichtlich festgestellten Tatsachen, Ermittlungsakten sowie übereinstimmenden Berichten seriöser japanischer und internationaler Quellen. Wo Aussagen ausschließlich auf Miyazakis Geständnissen beruhen oder später durch die Medien ausgeschmückt wurden, wird dies ausdrücklich kenntlich gemacht. Zwischen August 1988 und Juni 1989 entführte und ermordete Tsutomu Miyazaki vier Mädchen im Alter von vier bis sieben Jahren in der Präfektur Tokio und der benachbarten Präfektur Saitama. Alle Taten ereigneten sich innerhalb eines Radius von etwa 50 Kilometern im westlichen Ballungsraum Tokios.

Die Opfer hatten keine erkennbare persönliche Beziehung zum Täter. Die Ermittlungen ergaben, dass Miyazaki seine Opfer zufällig auswählte. Ihnen war lediglich ihr junges Alter und die Tatsache gemein, dass sie sich in Situationen befanden, in denen sie für kurze Zeit unbeaufsichtigt waren. Bereits nach den ersten beiden Taten vermutete die Polizei einen Serientäter. Aufgrund der geringen Zahl verwertbarer Spuren gelang es den Ermittlern zunächst jedoch nicht, einen Verdächtigen zu identifizieren.

Erstes Opfer – Mari Konno
22. August 1988

Einen Tag nach seinem 26. Geburtstag fuhr Miyazaki mit seinem Fahrzeug durch ein Wohngebiet in Iruma in der Präfektur Saitama. Dort bemerkte er die vierjährige Mari Konno, die allein unterwegs war. Laut den Feststellungen des Gerichts lockte er das Mädchen zu seinem Auto und brachte es an einen abgelegenen Ort. Dort tötete er das Kind. Die rechtsmedizinischen Untersuchungen belegten anschließend umfangreiche Handlungen am Leichnam. Einige Details wurden während des Prozesses aus Pietätsgründen nicht öffentlich behandelt. Mehrere Wochen später kehrte Miyazaki zum Ablageort zurück. Dabei entfernte er Körperteile und nahm persönliche Gegenstände des Opfers an sich. Besonders verstörend war eine später nachgewiesene Handlung: Monate nach der Tat verschickte Miyazaki eine Sendung an die Familie des Opfers, die unter anderem verbrannte Knochenfragmente sowie einen Brief enthielt. Die kriminaltechnischen Untersuchungen bestätigten den Zusammenhang mit Mari Konno. Diese Sendung spielte eine wichtige Rolle bei der Verbindung der einzelnen Mordfälle.

Zweites Opfer – Masami Yoshizawa
3. Oktober 1988

Nur wenige Wochen später schlug Miyazaki erneut zu. Die siebenjährige Masami Yoshizawa verschwand auf dem Heimweg in der Nähe ihres Wohnorts. Wie bereits beim ersten Mord nutzte er sein Fahrzeug, um das Kind zu entführen. Das Opfer wurde später tot aufgefunden. Zwischen den beiden Taten stellten die Ermittler zahlreiche Parallelen fest. Dazu zählen weibliche Kinder ähnlichen Alters, die Entführung mit einem Fahrzeug, abgelegene Tatorte und der erhebliche zeitliche Aufwand des Täters nach dem Tod der Opfer. Dennoch fehlten weiterhin konkrete Hinweise auf den Täter.

Drittes Opfer – Erika Namba
12. Dezember 1988

Mit der dritten Tat wurde deutlich, dass der Täter sein Vorgehen zunehmend perfektionierte. Die vierjährige Erika Namba verschwand beim Spielen. Auch dieses Mal brachte Miyazaki das Kind an einen abgelegenen Ort außerhalb seines Wohnumfelds. Die Ermittlungen ergaben erneut deutliche Übereinstimmungen mit den beiden ersten Fällen. Spätestens jetzt richteten Polizei und Staatsanwaltschaft eine gemeinsame Sonderkommission ein, da von einem Serientäter ausgegangen wurde. Öffentlichkeit und Medien berichteten nun nahezu täglich über die ungeklärten Kindermorde.

Viertes Opfer – Ayako Nomoto
6. Juni 1989

Das vierte Opfer war die fünfjährige Ayako Nomoto. Wie bei den vorherigen Fällen sprach Miyazaki das Mädchen in einem Wohngebiet an und fuhr es mit seinem Auto weg. Nach der Tat fotografierte und filmte er die Leiche. Diese Aufnahmen wurden später bei der Durchsuchung seines Hauses sichergestellt und dienten im Prozess als wichtige Beweismittel. Nach den Ermittlungen kehrte Miyazaki mehrfach zum Ablageort zurück. Mit diesem vierten Mord erreichte die Serie ihren grausamsten dokumentierten Höhepunkt.


Die Ermittlungen ergaben ein außergewöhnlich konsistentes Tatmuster. Es wurden ausschließlich sehr junge Mädchen ausgewählt. Die Opfer wurden zufällig ausgewählt, es bestand keine persönliche Beziehung. Nutzung eines Privatfahrzeugs zur Entführung. Die Opfer wurden an abgelegene Orte gebracht. Längerer Aufenthalt des Täters am Tatort. Wiederholte Rückkehr zu den Ablageorten. Mitnahme von Erinnerungsstücken. Teilweise werden Fotografien und Videoaufnahmen angefertigt. Kontaktaufnahme mit Angehörigen oder Bezugnahme auf die Opfer nach den Taten. Mithilfe dieses Musters konnten die Ermittler alle vier Fälle schließlich eindeutig einem Täter zuordnen.

Die Polizei stand vor erheblichen Schwierigkeiten. Es gab noch keine DNA-Datenbanken, wie sie heute üblich sind. Videoüberwachung im öffentlichen Raum war in Japan Ende der 1980er Jahre kaum vorhanden. Augenzeugen konnten lediglich ein unauffälliges Fahrzeug beschreiben. Auch die Auswertung der Fingerabdrücke führte zunächst zu keinem Treffer. Die Tatorte lagen zudem in unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen verschiedener Polizeidienststellen. Dadurch blieb Miyazaki fast ein Jahr lang unerkannt. Ironischerweise wurde die Mordserie nicht durch klassische Mordermittlungen beendet, sondern durch einen Zufall während einer weiteren Straftat, der schließlich zu seiner Festnahme und zur Aufklärung sämtlicher Morde führte.

Die vier nachgewiesenen Morde zeigen bereits zentrale Merkmale, die später im Prozess und in den psychiatrischen Gutachten ausführlich behandelt wurden. Dazu zählen eine sorgfältige Auswahl der Tatgelegenheiten, ein wiederkehrendes Vorgehen sowie Handlungen nach den Taten, die weit über die eigentliche Tötung hinausgingen. Diese Besonderheiten spielten eine entscheidende Rolle bei der Bewertung seiner Schuldfähigkeit und seines Tatmotivs.

Die Festnahme und Aufklärung der Mordserie
Die folgenden Ereignisse sind durch Polizeiberichte, Gerichtsakten sowie übereinstimmende zeitgenössische Berichterstattung gut dokumentiert. Wo Miyazakis spätere Aussagen eine Rolle spielen, wird dies entsprechend kenntlich gemacht.

Am 23. Juli 1989 fuhr Tsutomu Miyazaki mit seinem Fahrzeug durch ein Wohngebiet der Stadt Hachiōji im Westen Tokios. Zu diesem Zeitpunkt war die Polizei noch immer auf der Suche nach dem unbekannten Täter der vier Kindermorde. Am Nachmittag bemerkte Miyazaki ein etwa siebenjähriges Mädchen, das allein unterwegs war. Anders als bei seinen früheren Opfern gelang es ihm jedoch nicht, das Kind unbemerkt fortzubringen. Laut den Feststellungen des Gerichts sprach er das Mädchen an und versuchte, es in sein Fahrzeug oder an einen abgelegenen Ort zu locken. Als das Kind sich weigerte und anfing zu schreien, eskalierte die Situation. Miyazaki griff das Mädchen körperlich an. Die Schreie alarmierten jedoch den Vater des Mädchens, der sich in der Nähe befand. Er eilte sofort zur Hilfe. Als Miyazaki den Mann bemerkte, brach er den Angriff ab, rannte zu seinem Fahrzeug und flüchtete. Der Vater nahm die Verfolgung mit seinem Auto auf und konnte sich das Kennzeichen des Fluchtwagens merken. Diese Information wurde umgehend der Polizei übermittelt. Damit verfügten die Ermittler erstmals über einen konkreten Anhaltspunkt zu einem Verdächtigen. Innerhalb kurzer Zeit gelang es der Polizei, das Fahrzeug zu identifizieren und den Halter festzustellen. Tsutomu Miyazaki, ein bis dahin strafrechtlich kaum auffälliger Mann aus Tokio.

Noch am selben Tag wurde Miyazaki von der Polizei festgenommen – allerdings zunächst nicht wegen Mordes, sondern wegen des Angriffs auf das überlebende Mädchen. Zu diesem Zeitpunkt ahnten die Ermittler noch nicht, dass sie den seit fast einem Jahr gesuchten Serienmörder vor sich hatten. Während der ersten Vernehmungen zeigte sich Miyazaki ruhig und wenig gesprächig. Er bestritt einen Zusammenhang mit den ungeklärten Kindermorden.

Kurz nach seiner Festnahme beantragte die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss für das Haus der Eltern von Miyazaki. Was die Ermittler dort fanden, gehört zu den schockierendsten Funden in der Geschichte der japanischen Kriminalität. In seinem Zimmer befanden sich mehrere tausend Videokassetten, Manga und Zeitschriften, selbst aufgenommene Videofilme, umfangreiche Fotoarchive, Kameras und Fotoausrüstung sowie persönliche Gegenstände der ermordeten Mädchen. Darüber hinaus wurden Fotografien und Videoaufnahmen gefunden, die eindeutig mindestens eines der Opfer nach der Tat zeigten. Diese Funde begründeten erstmals den dringenden Verdacht, dass Miyazaki mit der seit Monaten ungeklärten Mordserie in Verbindung stand.

Im Verlauf der kriminaltechnischen Untersuchungen konnten die Ermittler zahlreiche Verbindungen zwischen Miyazaki und den vier Mordfällen herstellen. Zu den wichtigsten Beweismitteln gehörten Gegenstände, die eindeutig den Opfern zugeordnet werden konnten, Fotografien, die nur der Täter angefertigt haben konnte, Videomaterial sowie Tatortkenntnisse, die nur dem Täter bekannt sein konnten. Hinzu kamen forensische Spuren an sichergestellten Gegenständen. Aufgrund dieser Beweise wurde Miyazaki schließlich auch wegen der vier Morde vernommen.

Während der folgenden Vernehmungen legte Miyazaki umfangreiche Aussagen ab und räumte seine Verantwortung für die vier Morde ein. Ein Teil seiner Schilderungen ließ sich durch objektive Beweise bestätigen. Andere Angaben waren widersprüchlich oder änderten sich im Laufe der Ermittlungen. Aus diesem Grund stützte sich das Gericht später nicht allein auf seine Geständnisse, sondern vor allem auf die umfangreiche Beweislage. Dies war wichtig, da bereits früh Zweifel an seinem psychischen Zustand bestanden.

Die Nachricht von der Festnahme löste in Japan großes Aufsehen aus. Seit Monaten hatte die Mordserie die Eltern im ganzen Land verunsichert. Viele Kinder waren nur noch in Begleitung ihrer Eltern unterwegs, Schulen verschärften ihre Sicherheitsmaßnahmen und die Medien berichteten nahezu täglich über die Ermittlungen. Als bekannt wurde, dass der Täter ein junger Mann aus einer auf den ersten Blick unauffälligen Familie war, entstand ein breites öffentliches Interesse an seinem Privatleben. Besonders sein Zimmer mit den Tausenden Videokassetten und Mangas wurde zum Gegenstand intensiver Berichterstattung. Diese mediale Fokussierung trug später wesentlich zur sogenannten „Otaku-Panik“ bei. In vielen Berichten wurde ein direkter Zusammenhang zwischen seiner Sammelleidenschaft und den Morden hergestellt – eine Schlussfolgerung, die weder vom Gericht noch von späteren wissenschaftlichen Untersuchungen gestützt wurde.

Kurz nach seiner Festnahme ordnete die Staatsanwaltschaft umfassende psychiatrische Begutachtungen an. Die zentrale Frage lautete: War Tsutomu Miyazaki zum Zeitpunkt der Taten schuldfähig? Im Verlauf der folgenden Jahre kamen mehrere renommierte Psychiater zu teils deutlich unterschiedlichen Einschätzungen. Diese Gutachten prägten den gesamten Prozess und führten zu einer der kontroversesten Debatten der japanischen Rechtsgeschichte.


1

Gerichtsverfahren, psychiatrische Gutachten und Todesurteil
Die Inhalte dieses Kapitels stützen sich auf Urteile japanischer Gerichte, veröffentlichte Prozessberichte und dokumentierte psychiatrische Gutachten. Wo sich die Sachverständigen widersprechen, wird dies ausdrücklich kenntlich gemacht.

Nach Abschluss der Ermittlungen erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen vier Morde: Mari Konno (4 Jahre), Masami Yoshizawa (7 Jahre), Erika Namba (4 Jahre) und Ayako Nomoto (5 Jahre) waren die Opfer. Zusätzlich wurden weitere Straftaten angeklagt, darunter Entführung, Leichenschändung und Delikte im Zusammenhang mit den Taten. Da die japanische Gesetzgebung für besonders schwere Mehrfachmorde die Todesstrafe vorsieht, beantragte die Staatsanwaltschaft von Beginn an deren Verhängung.

Der Prozess konzentrierte sich nur teilweise auf die Schuldfrage. Aufgrund der überwältigenden Beweislage bestand jedoch kaum Zweifel daran, dass Miyazaki die Taten begangen hatte. Der eigentliche Schwerpunkt war daher die Frage, ob Miyazaki strafrechtlich schuldfähig war. Nach japanischem Strafrecht hätte eine vollständige Schuldunfähigkeit zur Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung führen können.

Die psychiatrischen Gutachten
Mehrere renommierte Psychiater untersuchten Miyazaki über einen längeren Zeitraum hinweg. Dabei entstanden Gutachten, die deutlich voneinander abwichen.

Gutachten 1:
Ein Sachverständiger diagnostizierte bei Miyazaki eine schwerwiegende psychische Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis und vertrat die Auffassung, seine Realitätswahrnehmung sei erheblich beeinträchtigt gewesen. Aufgrund dieser Einschätzung hätte seine Schuldfähigkeit deutlich eingeschränkt sein können.

Gutachten 2:
Andere Gutachter widersprachen dieser Diagnose. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass Miyazaki planvoll handelte, seine Opfer gezielt auswählte, Spuren beseitigte, Tatorte wechselte und die Strafbarkeit seines Handelns kannte. Zwar lägen deutliche Persönlichkeitsauffälligkeiten vor, diese führten jedoch nicht zur Schuldunfähigkeit.

Während der Ermittlungen machte Miyazaki eine Aussage, die weltweit bekannt wurde. Sinngemäß erklärte er, die Morde seien auf Anweisungen einer „Rattenmensch“- oder „Rattenfigur“ zurückzuführen. In den Medien wurde diese Äußerung häufig als Beweis für eine Psychose dargestellt. Im Prozess bewerteten mehrere Gutachter diese Aussage jedoch unterschiedlich. Einige sahen darin einen Hinweis auf eine psychische Erkrankung, andere nicht. Andere hielten sie für einen Versuch, Verantwortung abzuschieben oder Verwirrung zu stiften. Letztlich kam das Gericht nicht zu dem Schluss, dass diese Aussage eine Schuldunfähigkeit belege.

Während des jahrelangen Prozesses fiel Miyazaki durch sein wechselhaftes Verhalten auf. Mal antwortete er ruhig und sachlich, mal wirkte er emotional unbeteiligt. An anderen Tagen sprach er kaum oder wirkte emotional unbeteiligt. Teilweise machte er schwer nachvollziehbare Aussagen. Die Richter stellten jedoch fest, dass er in der Lage war, Fragen zu verstehen, Zusammenhänge zu erklären, den Ablauf seiner Taten zu schildern und zwischen rechtmäßigem und strafbarem Verhalten zu unterscheiden.

Im Jahr 1997 verkündete das Bezirksgericht Tokio sein Urteil. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Miyazaki alle vier Morde begangen und die Entführungen geplant hatte. Sie waren der Meinung, dass er sich der Rechtswidrigkeit seines Handelns bewusst gewesen war und trotz psychischer Auffälligkeiten schuldfähig war. Das Gericht verhängte die Todesstrafe durch den Strang, die in Japan die gesetzlich vorgesehene Hinrichtungsart ist. In der Urteilsbegründung wurden insbesondere das außergewöhnlich junge Alter der Opfer, die Vielzahl der Taten, das Verhalten nach den Morden und das enorme Leid der Angehörigen hervorgehoben.

Miyazakis Verteidigung legte Berufung ein. Sie argumentierte, dass eine schwere psychische Erkrankung seine Schuldfähigkeit aufgehoben oder zumindest erheblich gemindert habe. Die höheren Gerichte überprüften sowohl die psychiatrischen Gutachten als auch die Beweiswürdigung. Sie kamen jedoch übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass die Planung der Taten, die Auswahl der Tatorte, das gezielte Verbergen von Beweisen sowie sein Verhalten nach den Morden für eine erhaltene Schuldfähigkeit sprächen.

Im Jahr 2006 bestätigte der Oberste Gerichtshof Japans das Todesurteil endgültig. Damit waren sämtliche Rechtsmittel ausgeschöpft. Miyazaki blieb anschließend mehrere Jahre im Todestrakt. Wie in Japan üblich, wurde ihm kein fester Hinrichtungstermin mitgeteilt.

Der Fall wird bis heute intensiv diskutiert. Nahezu alle Fachautoren sind sich einig. Miyazaki wies erhebliche psychische Auffälligkeiten auf. Die genaue psychiatrische Diagnose bleibt jedoch umstritten. Das Gericht erklärte ihn dennoch für strafrechtlich verantwortlich.

Eine psychische Erkrankung bedeutet nicht automatisch, dass eine Person strafrechtlich schuldunfähig ist. Im japanischen Recht – ebenso wie in vielen anderen Rechtssystemen – ist ausschlaggebend, ob der Täter das Unrecht seiner Tat erkennen und entsprechend handeln konnte. Die Gerichte sahen diese Fähigkeit bei Miyazaki als gegeben an.

2

Modus Operandi und Opferauswahl
Die Inhalte dieses Kapitels basieren auf den Feststellungen der Gerichte, den Ermittlungsakten sowie rechtsmedizinischen Erkenntnissen. Es beschreibt ausschließlich belegbare Tatsachen und verzichtet bewusst auf spekulative Schlussfolgerungen.

Bei der Auswertung der vier Mordfälle stellten die Ermittler fest, dass Tsutomu Miyazaki kein spontan handelnder Täter war. Trotz unterschiedlicher Tatorte und Zeitabstände folgte jede Tat einem ähnlichen Grundschema. Die Gerichte bewerteten dieses wiederkehrende Vorgehen als wesentliches Indiz für planvolles Handeln. Zwar passte Miyazaki einzelne Details den jeweiligen Gegebenheiten an, doch die grundlegende Struktur seiner Taten blieb über die gesamte Serie hinweg bemerkenswert konstant.

Die Opferauswahl
Alle vier nachgewiesenen Opfer waren Mädchen im Alter zwischen vier und sieben Jahren. Die Ermittlungen ergaben keine Hinweise darauf, dass Miyazaki eines der Kinder zuvor persönlich kennengelernt hatte. Ebenso fanden sich keine Belege dafür, dass er bestimmte Familien gezielt ausgesucht hatte. Die Beweislage spricht stattdessen dafür, dass er nach günstigen Gelegenheiten suchte und Kinder auswählte, die sich für kurze Zeit ohne unmittelbare Aufsicht im Freien befanden.

Tatorte
Alle Entführungen erfolgten in Wohngebieten der westlichen Metropolregion Tokio bzw. der angrenzenden Präfektur Saitama. Die eigentlichen Tötungen fanden hingegen an abgelegenen Orten statt. Durch dieses Vorgehen wurde das Risiko, entdeckt zu werden, verringert und den Ermittlern wurde die Rekonstruktion des Tatgeschehens erschwert. Zwischen Entführungs- und Ablageort lagen teilweise erhebliche Entfernungen.

Das Fahrzeug als Tatmittel
Ein zentrales Element aller Taten war Miyazakis Privatfahrzeug. Es diente ihm zur Annäherung an die Opfer, zur Entführung, zum Transport sowie zur Flucht. Da Ende der 1980er Jahre Videoüberwachung kaum existierte und zahlreiche ähnliche Fahrzeuge unterwegs waren, führte dieser Umstand zunächst nicht zu seiner Identifizierung. Erst nach dem vereitelten Angriff vom 23. Juli 1989 konnte das Fahrzeug einem Verdächtigen zugeordnet werden.

Planung statt Zufall
Nach Auffassung der Gerichte sprechen mehrere Aspekte für eine erhebliche Planung. Dazu zählen die Auswahl unbeobachteter Situationen, die Nutzung abgelegener Tatorte, die Vermeidung möglicher Zeugen, der Wechsel der Tatorte, das Mitführen von Kameraausrüstung, die Rückkehr zu Ablageorten und die Aufbewahrung von Erinnerungsstücken. Das Gericht sah hierin ein klares Indiz dafür, dass Miyazaki das Risiko einer Entdeckung bewusst minimieren wollte.

Verhalten nach den Taten
Zu den auffälligsten Merkmalen der Mordserie gehörte sein Verhalten nach den eigentlichen Tötungen. Die Ermittlungen belegten, dass Miyazaki mehrfach zu den Ablageorten zurückkehrte. Außerdem stellte die Polizei fest, dass er persönliche Gegenstände der Opfer behielt. Im Fall von Mari Konno konnte darüber hinaus nachgewiesen werden, dass er Monate später eine Sendung an die Familie verschickte, die unter anderem sterbliche Überreste des Kindes sowie einen Brief enthielt. Dieser Vorgang ist durch die Ermittlungsakten und das Urteil belegt. Bei mindestens einem Opfer fertigte er zudem Fotografien und Videoaufnahmen an. Dieses Material wurde später bei der Durchsuchung seines Zimmers sichergestellt und spielte im Prozess eine wichtige Rolle.

Eskalation der Tatserie?
In der Literatur wird gelegentlich die Behauptung aufgestellt, Miyazakis Gewalt habe sich von Tat zu Tat gesteigert. Diese Aussage ist jedoch nur eingeschränkt belegbar. Fest steht: Das Verhalten nach den Taten wurde zunehmend umfangreicher dokumentiert. Bei der letzten Tat fand die Polizei besonders umfangreiches Beweismaterial. Ob dies eine tatsächliche Eskalation oder lediglich eine bessere Dokumentation widerspiegelt, lässt sich anhand der Gerichtsakten nicht eindeutig feststellen. Eine lineare Steigerung der Brutalität hat das Gericht nicht festgestellt.

Opfer als Zufallsbegegnungen
Bemerkenswert an diesem Fall ist das Fehlen persönlicher Motive. Keine der vier Familien stand mit Miyazaki in Verbindung. Es gibt keine Hinweise auf Rache, finanzielle Motive, familiäre Konflikte oder persönliche Bekanntschaften. Die Opfer wurden offenbar ausschließlich aufgrund ihrer Verfügbarkeit ausgewählt. Dadurch unterscheidet sich Miyazaki von zahlreichen Serienmördern, die ihre Opfer aus einem bestimmten sozialen Umfeld auswählten.


Aus kriminalistischer Sicht weist die Mordserie mehrere typische Merkmale eines organisierten Täters auf. Dazu zählen die planvolle Auswahl günstiger Tatgelegenheiten, die Nutzung eines Fahrzeugs, die räumliche Trennung von Entführungs- und Tatort, Bemühungen, das Entdeckungsrisiko zu reduzieren, die Mitnahme von Gegenständen und die wiederholte Rückkehr an Tatorte. Demgegenüber stand jedoch ein Verhalten nach den Taten, insbesondere das Aufbewahren belastender Beweisstücke und die Kontaktaufnahme mit einer Opferfamilie, das das Risiko einer späteren Überführung erhöhte. Diese Mischung aus kontrolliertem Vorgehen und ungewöhnlichen Nachhandlungen machte den Fall auch für Kriminalpsychologen besonders interessant.


Die vier nachgewiesenen Morde zeigen ein klares und wiederkehrendes Handlungsmuster. Miyazaki nutzte günstige Tatgelegenheiten, transportierte seine Opfer an abgelegene Orte und kehrte teilweise später an die Ablageorte zurück. Die Gerichte werteten diese wiederkehrenden Abläufe als Beleg dafür, dass er planvoll handelte und sich der Strafbarkeit seines Tuns bewusst war.

3

Eine Kriminalpsychologische Einordnung
Dieses Kapitel stellt keine nachträgliche Diagnose dar und ersetzt kein psychiatrisches Gutachten. Es handelt sich um eine kriminalpsychologische Verhaltensanalyse. Diese basiert ausschließlich auf den gerichtlich festgestellten Tatsachen und den dokumentierten Ermittlungen.

Tsutomu Miyazaki zählt zu den ungewöhnlichsten Serienmördern der modernen Kriminalgeschichte. Die Schwere seiner Taten und die Kombination aus planvollem Vorgehen und teilweise irrational wirkendem Verhalten nach den Morden machten den Fall zu einem viel diskutierten Untersuchungsgegenstand. Während die Öffentlichkeit ihn häufig ausschließlich als psychisch kranken Einzeltäter wahrnahm, zeichneten die Gerichte ein differenzierteres Bild. Sie sahen einen Mann mit erheblichen psychischen Auffälligkeiten, der dennoch in der Lage war, seine Taten zu planen und deren Unrecht zu erkennen.

Organisiert oder desorganisiert?
Bei Miyazaki sprechen zahlreiche Merkmale für einen überwiegend organisierten Täter. Dazu gehören die gezielte Suche nach geeigneten Tatgelegenheiten, die Nutzung eines eigenen Fahrzeugs, die Auswahl abgelegener Tatorte, die Vermeidung möglicher Zeugen, die räumliche Trennung von Entführungs- und Tatort sowie die wiederholte Anpassung seines Vorgehens. All dies deutet auf die Fähigkeit hin, Handlungen vorauszuplanen und Risiken abzuwägen.

Gleichzeitig zeigte Miyazaki jedoch auch Verhaltensweisen, die nicht in dieses Muster passten. Dazu gehörten insbesondere das Aufbewahren belastender Beweisstücke, die spätere Kontaktaufnahme mit einer Opferfamilie und die detaillierte Dokumentation einzelner Taten. Diese Handlungen erhöhten das Entdeckungsrisiko erheblich. Aus kriminalpsychologischer Sicht spricht dies am ehesten für einen organisierten Täter mit deutlichen desorganisierten Elementen.

Sozialverhalten
Laut Aussagen von Familienangehörigen, Bekannten und ehemaligen Mitschülern lebte Miyazaki bereits Jahre vor den Morden zunehmend zurückgezogen. Es sind wenige soziale Kontakte belegt, keine stabile Partnerschaft, ein ausgeprägtes Einzelgängerverhalten, lange Phasen des Alleinseins und eine intensive Beschäftigung mit eigenen Hobbys. Wichtig ist jedoch die Einordnung. Soziale Isolation allein erklärt keine Gewaltkriminalität. Millionen Menschen leben zurückgezogen, ohne jemals Straftaten zu begehen. Die Isolation ist deshalb als Persönlichkeitsmerkmal zu verstehen, nicht als Ursache der Taten.

Kontrolle während der Tat
Die Ermittlungen ergaben, dass Miyazaki bei den Entführungen und Tötungen überwiegend kontrolliert vorging. Er nutzte Situationen, in denen sich nur wenige Menschen aufhielten. Die Tatorte lagen bewusst außerhalb von Wohngebieten. Außerdem wechselte er die Ablageorte, wodurch Zusammenhänge zunächst schwer zu erkennen waren. All dies spricht gegen impulsive Affekttaten.

Verhalten nach den Morden
Aus kriminalpsychologischer Sicht war nicht nur die Tat selbst, sondern auch das Verhalten nach den Morden besonders auffällig. Mehrfach kehrte Miyazaki zu den Ablageorten der Leichen zurück. Er bewahrte Gegenstände der Opfer auf. Er fertigte Fotografien und Videoaufnahmen an. Im Fall von Mari Konno verschickte er Monate später sterbliche Überreste und einen Brief an ihre Familie. Ein solches Post-Offense-Behavior (Verhalten nach der Tat) gilt in der Fallanalyse häufig als besonders aussagekräftig, da es nicht unter unmittelbarem Tatstress erfolgt. Sie können Rückschlüsse auf die Art und Weise zulassen, wie sich der Täter mit seinen Taten auseinandersetzt. Welche individuelle Bedeutung diese Handlungen für Miyazaki hatten, lässt sich jedoch nicht mit letzter Sicherheit rekonstruieren.

Fantasie und Realität
Die psychiatrischen Gutachten machten deutlich, dass Miyazaki offenbar über ein sehr lebhaftes Fantasieleben verfügte. In welchem Umfang dieses seine Straftaten beeinflusste, blieb jedoch umstritten. Das Gericht stellte lediglich fest, dass zwischen seinen Vorstellungen und seinem tatsächlichen Handeln ein planvoller Übergang bestand. Es sah keine Hinweise darauf, dass er während der Taten die Realität nicht mehr erkennen konnte.

Die Rolle der Medien- und Videosammlung
Nach seiner Festnahme berichteten Medien weltweit über die Tausenden Videokassetten, Mangas, Zeitschriften und Filme, die in seinem Zimmer gefunden wurden. Schnell entstand daraus die Behauptung, diese Sammlung habe ihn zum Mörder gemacht. Für diese Schlussfolgerung existiert jedoch kein gerichtlicher Nachweis. Weder die Urteile noch die psychiatrischen Gutachten kamen zu dem Ergebnis, dass Manga, Horrorfilme oder Anime die Ursache seiner Mordserie gewesen seien. Der Fall gilt heute vielmehr als Beispiel dafür, wie mediale Vereinfachungen ein komplexes Kriminalgeschehen auf ein leicht verständliches Erklärungsmuster reduzieren können.

Die psychiatrische Kontroverse
Bis heute besteht keine vollständige Einigkeit darüber, welche psychiatrische Diagnose auf Miyazaki zutrifft. Diskutiert wurden unter anderem schizophrene Störungen, Persönlichkeitsstörungen, tiefgreifende Entwicklungsstörungen und andere psychische Auffälligkeiten. Gerade weil die Gutachten zu unterschiedlichen Ergebnissen kamen, verzichteten die Gerichte darauf, ihre Entscheidung auf eine einzelne Diagnose zu stützen. Ausschlaggebend war stattdessen die Frage der Schuldfähigkeit.

Aus Sicht der Verhaltensanalyse lassen sich mehrere gesicherte Merkmale ableiten. Dazu zählen eine hohe Tatkontrolle während der Entführungen, eine sorgfältige Auswahl günstiger Tatgelegenheiten, die Fähigkeit zur Planung, geringe soziale Bindungen, auffällige Nachhandlungen nach den Taten sowie kein persönlicher Bezug zu den Opfern. Diese Kombination machte die Mordserie außergewöhnlich und erschwerte zunächst die Ermittlungen.

Was sich nicht belegen lässt. So ist unter anderem nicht nachgewiesen, dass seine körperliche Behinderung die Ursache seiner Taten war, dass Mobbing zwangsläufig zur Mordserie führte, dass Anime oder Manga ihn zum Täter machten, dass eine einzelne psychiatrische Diagnose sein Verhalten vollständig erklärt oder dass er ausschließlich aus einem einzigen Motiv handelte. Diese Aussagen finden sich zwar häufig in populären Darstellungen, sie werden jedoch durch die gerichtlichen Feststellungen nicht gestützt.

Die kriminalpsychologische Betrachtung zeigt einen Täter, der seine Taten überwiegend planvoll vorbereitete und kontrolliert ausführte. Gleichzeitig fiel er durch ungewöhnliche Nachhandlungen und ein komplexes psychisches Erscheinungsbild auf. Gerade diese Kombination machte Tsutomu Miyazaki zu einem der am intensivsten untersuchten Serienmörder Japans. Trotz der kontroversen psychiatrischen Gutachten kamen die Gerichte übereinstimmend zu dem Schluss, dass seine Fähigkeit, das Unrecht seiner Handlungen zu erkennen und entsprechend zu handeln, erhalten geblieben war.

© 2026
Informationsplattform
Sachlich. Dokumentarisch. Neutral.

Diese Website dient ausschließlich der Aufklärung und Analyse.
Gewaltverherrlichung oder Sensationalismus werden ausdrücklich abgelehnt.

Impressum | Disclaimer